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Rechtsprechung
   LG Ravensburg, 02.07.2004 - 4 O 45/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,30416
LG Ravensburg, 02.07.2004 - 4 O 45/04 (https://dejure.org/2004,30416)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 02.07.2004 - 4 O 45/04 (https://dejure.org/2004,30416)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - 4 O 45/04 (https://dejure.org/2004,30416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ursprüngliche Forderung als Rechtsgrund für eine versehentlichen Begleichung einer Insolvenzforderung als Masseverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.1978 - VII ZR 55/77

    Bevorzugung eines Vergleichsgläubigers im Liquidationsvergleich

    Auszug aus LG Ravensburg, 02.07.2004 - 4 O 45/04
    Zur Begründung beruft sich der Senat auch auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1978, 1578), wonach die Vergleichsgläubiger aufgrund eines Liquidationsvergleichs nur eine Leistung verlangen könnten, die alle Gläubiger gleich berücksichtige.

    Rn. 12 Die vom BGH (NJW 1978, 1578) für den Fall des Liquidationsvergleichs vertretene Ansicht kann nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.

  • OLG Brandenburg, 11.10.2001 - 8 W 279/01

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit …

    Auszug aus LG Ravensburg, 02.07.2004 - 4 O 45/04
    So kann nach der Auffassung des OLG Brandenburg (NZI 2002, 108) in derartigen Fällen der Rechtsgrund nicht aus dem Grundverhältnis hergeleitet werden.
  • LG Stuttgart, 25.01.1985 - 9 O 286/84

    Schadenersatzanspruch aus unerlaubter Handlung wegen Vorenthaltung von …

    Auszug aus LG Ravensburg, 02.07.2004 - 4 O 45/04
    Vorzugswürdig ist die Gegenansicht, dass nämlich die versehentliche Begleichung einer Insolvenzforderung als Masseforderung mit Rechtsgrund erfolgt (LG Stuttgart ZIP 1985, 1518 f.).
  • LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07

    Die Rückforderung einer vom Insolvenzverwalter irrtümlich als Masseforderung …

    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob der Insolvenzverwalter bei irrtümlicher Auszahlung einer nur quotenmäßig zu berücksichtigenden Insolvenzforderung nach § 38 InsO als Masseverbindlichkeit das Geleistete gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zurückverlangen kann (bejahend LG Düsseldorf vom 30.10.2001 - 24 S 364/01, ZinsO 2001, 1168 m.Anm. Malitz; OLG Brandenburg, 06.12.2001 - 12 U 59/01, NZI 2002, 107; a.A. LG Ravensburg, 02.07.2004 - 4 O 45/04).
  • OLG Naumburg, 29.02.2012 - 5 U 211/11

    Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch bei irrtümlicher Bezahlung einer …

    Die beiden hiervon abweichenden landgerichtlichen Entscheidungen (LG Stuttgart, ZIP 1985, 1518, 1519; LG Ravensburg, Urt. v. 02. Juli 2004, 4 O 45/04, Rn. 9-12, zitiert nach [...]) stellen eine Mindermeinung dar, welche nicht hinreichend den von der Insolvenzordnung bezweckten Schutz der Gläubiger berücksichtigt.
  • LG Halle, 28.10.2011 - 3 O 644/11

    Entstehung eines Rückzahlungsanspruchs durch die nach Eröffnung des …

    Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des Landgerichts Ravensburg vom 02.07.2004 (Az.: 4 O 45/04) beruft, schließt die Kammer sich dem nicht an.
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