Rechtsprechung
| LG Berlin, 18.02.2011 - 4 O 476/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 138 BGB, § 252 BGB, § 314 BGB, § 358 Abs 3 S 3 BGB vom 01.08.2002, § 490 Abs 1 BGB vom 01.01.2002
Kapitalanlage: Sittenwidrige Überteuerung bei Cash-Back-Geschäften; Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung durch die Bank - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus LG Berlin, 18.02.2011 - 4 O 476/09
Bei einem vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage liegt auch bei Bejahung der Voraussetzungen eines sog. institutionalisierten Zusammenwirkens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 16.05.2006 (XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1) noch nicht ohne weiteres zugleich ein nach § 358 Abs. 3 Satz 3 BGB (Fassung ab 01.08.2002) gesteigerten Anforderungen unterworfenes, verbundenes Geschäft vor.Das Zusammenwirken soll nach der Regelungsintention des Bundesgerichtshofes in dessen Leitentscheidung vom 16.05.2006 (XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1) lediglich eine Kenntnisvermutung für eine noch hinzu tretende, evidente Falschangabe oder Täuschung begründen.
Bei Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen darf die Bank regelmäßig davon ausgehen, dass die Kunden entweder über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben (BGH vom 16.05.2006 a. a. O.).
- BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02
Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision
Auszug aus LG Berlin, 18.02.2011 - 4 O 476/09
Der im Rahmen von Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodellen auftretende Vermittler ist nur insoweit Erfüllungsgehilfe der Bank, soweit sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft (vgl. nur BGH vom 23.03.2004 - XI ZR 194/02, MDR 2004, 1129 m. w. N.).Von einem besonders groben Missverhältnis, das eine Vermutung für die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit begründet, kann erst ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGH vom 23.03.2004 a. a. O.).
- OLG München, 03.04.2009 - 5 U 5240/08
Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Vollstreckung aus einem als Sicherheit …
Auszug aus LG Berlin, 18.02.2011 - 4 O 476/09
Hat die Bank den Darlehensvertrag vor Ablauf der Zinsbindung wegen Zahlungsverzuges gekündigt, ergibt sich aus der schadensrechtlich allgemein anerkannten Ersatzfähigkeit entgangenen Gewinns kein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung entgegen OLG München vom 03.04.2009 - 5 U 5240/08, juris.Die hierfür angeführte, in Juris veröffentlichte Entscheidung des OLG München (vom 03.04.2009 - 5 U 5240/08) übersieht diese gesetzliche Wertung.
- BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03
Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit
Auszug aus LG Berlin, 18.02.2011 - 4 O 476/09
Insoweit ist anerkannt, dass eine Bank nicht über ihre Kreditgeberrolle hinaus geht, wenn sie auch dem Initiator des Projektes mit Krediten zur Verfügung steht (BGH vom 27.01.2004 - XI ZR 37/03, NJW 2004, 1376) oder mit dem Vertreiber des Projekts zusammen arbeitet (BGH vom 12.11.2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160).Ein schwerwiegender Interessenkonflikt liegt folglich nicht schon dann vor, wenn die kreditgebende Bank zugleich Kreditgeberin des Bauträgers oder Verkäufers einer Immobilie ist (vgl. BGH vom 27.01.2004 a. a. O.) oder ihm eine globale Finanzierungszusage erteilt hat (vgl. BGH vom 26.10.2004 - XI ZR 255/03, BGHZ 161, 15, 21).
- BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04
Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …
Auszug aus LG Berlin, 18.02.2011 - 4 O 476/09
Ein die Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank auslösender konkreter Wissensvorsprung im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers setzt konkrete, dem Beweis zugängliche, objektiv evident unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt voraus (BGH vom 19.09.2006 - XI ZR 204/04, BGHZ 169, 109). - BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99
Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen
Auszug aus LG Berlin, 18.02.2011 - 4 O 476/09
Auch bei der Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Vermittler stillschweigend ein Haftungsfolgen zugänglicher Auskunftsvertrag nur dann zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er betreffend einer bestimmten Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (vgl. BGH vom 13.01.2000 - III ZR 62/99, MDR 2000, 405;… vom 13.05.1993 a. a. O.). - BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04
Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus LG Berlin, 18.02.2011 - 4 O 476/09
Wollte man das anders sehen, würde das Kreditverwendungsrisiko auf die Bank verlagert, obwohl anerkanntermaßen bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit nicht einmal der Verkäufer einer Immobilie über einen überhöhten Kaufpreis aufklären muss (so etwa BGH vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876). - BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04
Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells
Auszug aus LG Berlin, 18.02.2011 - 4 O 476/09
Dies kann zwar der Fall sein, wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (vgl. BGH vom 15.03.2005 - XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 830 m. w. N.). - BGH, 05.12.2006 - XI ZR 341/05
Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung beim …
Auszug aus LG Berlin, 18.02.2011 - 4 O 476/09
Demgegenüber begründen subjektive Werturteile oder marktschreierische Anpreisungen sowie entsprechende Prognosen keine objektiv evident unrichtigen Angabe über das Anlageobjekt, welche objektiv nachprüfbar und einem Beweis zugänglich wäre (vgl. BGH vom 19.09.2006 - XI ZR 209/04; BGH vom 05.12.2006 - XI ZR 341/05, WM 2007, 440). - BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01
Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu …
Auszug aus LG Berlin, 18.02.2011 - 4 O 476/09
Eine Aufklärungspflicht der Bank kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sie beim Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers ausgehen muss (vgl. BGH vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01, WM 2004, 172). - BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03
Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs
- BGH, 19.09.2006 - XI ZR 209/04
Zurechnung der Haustürsituation bei der Vermittlung von Darlehen
- OLG Köln, 15.12.1971 - 2 U 63/71
- OLG Hamm, 21.11.1996 - 5 U 54/96
- BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02
Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds
- BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03
Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft; …
- BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00
Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen steuersparender Bauherren-, Bauträger …
- BGH, 24.04.1990 - XI ZR 236/89
Aufklärungspflicht des Darlehensgebers im Bauherrenmodell
- LG Berlin, 24.09.2010 - 4 O 482/09
Darlehensvertrag: Pflicht zur Aufklärung über absehbares Scheitern der …
- OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12
Finanzierter Immobilienkauf: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung …
Der Senat hält es in Übereinstimmung mit dem Landgericht Berlin (Urteil vom 18. Februar 2011 - 4 O 476/09 - Rdnr. 38) für nicht statthaft, diese beiden unterschiedlichen Rechtsfiguren miteinander zu vermengen oder gleichzusetzen. - LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
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Rechtsprechung
| LG Verden, 17.12.2009 - 4 O 476/09 |
Verfahrensgang
- LG Verden, 17.12.2009 - 4 O 476/09
- OLG Celle, 20.01.2010 - 16 W 2/10
- BGH, 25.02.2010 - III ZB 10/10
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