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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2013 - 4 O 53/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,63861
OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2013 - 4 O 53/13 (https://dejure.org/2013,63861)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.10.2013 - 4 O 53/13 (https://dejure.org/2013,63861)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - 4 O 53/13 (https://dejure.org/2013,63861)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2013 - 4 O 53/13
    Soweit die Kirchen vom Staat verliehene Befugnisse ausüben oder soweit ihre Maßnahmen den innerkirchlichen Bereich überschreiten, betätigen die Kirchen mittelbar auch staatliche Gewalt mit der Folge, dass ihre Selbstbestimmung eine in der Sache begründete Einschränkung erfährt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 09.02.1978 - DVBl. 1978, 926 unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 17.02.1965 - 1 BvR 732/64 - und BVerwG, Urt. v. 27.10.1966 - BVerwGE 25, 226, 229).

    Soweit allerdings die Kirchen vom Staat verliehene Befugnisse ausüben oder soweit ihre Maßnahmen den innerkirchlichen Bereich überschreiten, betätigen die Kirchen mittelbar auch staatliche Gewalt mit der Folge, dass ihre Selbstbestimmung eine in der Sache begründete Einschränkung erfährt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 09.02.1978 - DVBl. 1978, 926 unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 17.02.1965 - 1 BvR 732/64 - und BVerwG, Urt. v. 27.10.1966 - BVerwGE 25, 226, 229).

  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 98.64
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2013 - 4 O 53/13
    Soweit die Kirchen vom Staat verliehene Befugnisse ausüben oder soweit ihre Maßnahmen den innerkirchlichen Bereich überschreiten, betätigen die Kirchen mittelbar auch staatliche Gewalt mit der Folge, dass ihre Selbstbestimmung eine in der Sache begründete Einschränkung erfährt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 09.02.1978 - DVBl. 1978, 926 unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 17.02.1965 - 1 BvR 732/64 - und BVerwG, Urt. v. 27.10.1966 - BVerwGE 25, 226, 229).

    Soweit allerdings die Kirchen vom Staat verliehene Befugnisse ausüben oder soweit ihre Maßnahmen den innerkirchlichen Bereich überschreiten, betätigen die Kirchen mittelbar auch staatliche Gewalt mit der Folge, dass ihre Selbstbestimmung eine in der Sache begründete Einschränkung erfährt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 09.02.1978 - DVBl. 1978, 926 unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 17.02.1965 - 1 BvR 732/64 - und BVerwG, Urt. v. 27.10.1966 - BVerwGE 25, 226, 229).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2013 - 4 O 53/13
    "Hinreichende Aussicht auf Erfolg" besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 81, 347, 356 f. m.w.N.) und der ständigen Rechtsprechung des Senats dann, wenn die Erfolgschance in der Hauptsache nicht nur eine entfernte ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10

    Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2013 - 4 O 53/13
    Es stellt eine geeignete Rechtsgrundlage dar für etwaige Eingriffe in die Rechte der von den Ordnungsmaßnahmen betroffenen Personen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.10.2010 - 10 B 2.10, - juris m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 13 ME 37/10

    Von einer Kirchengemeinde gegenüber einem Kirchenmitglied wegen Störung des …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2013 - 4 O 53/13
    Sollte der Verwaltungsrechtsweg zu bejahen sein, weil - anders als etwa in den Fällen des Hausverbots wegen Störung des Gottesdienstes (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.04.2010 - 13 ME 37/10 -, juris) - die Ausübung des Hausrechts in einer kirchlich betriebenen Kindertagesstätte nicht mehr dem innerkirchlichen Bereich zuzuordnen und als öffentlich-rechtliches Verwaltungshandeln zu beurteilen ist, sind die Erfolgsaussichten deshalb zu verneinen, weil die streitgegenständlichen Maßnahmen als Verwaltungsakte zu qualifizieren sein dürften und es an dem gem. § 68 VwGO vorgeschriebenen Vorverfahren (bislang) fehlt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2018 - 4 MB 57/18

    Inhaber des Hausrechts in den Gerichten des Landes; Vertretungserfordernis für …

    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass das gewohnheitsrechtlich anerkannte Hausrecht dem jeweiligen Behördenleiter - und damit nicht dem Eigentümer des Gebäudes - als notwendiger "Annex" zur Sachkompetenz aus der Verantwortung einer Behörde für die Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben und den ordnungsgemäßen Ablauf der Verwaltungsgeschäfte zusteht (…vgl. (Sächs. LSG, Urt. v. 13.08.2015 - L 3 AS 708/15 -, juris Rn. 47; Beschl. des Senats v. 21.10.2013 - 4 O 53/13 - Rn. 7, n.v.;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.10.2010 - OVG 10 B 2.10 -, juris Rn. 56).
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