Rechtsprechung
| LG Kaiserslautern, 29.09.2004 - 4 O 584/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.1968 - VII ZR 23/66
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer
Auszug aus LG Kaiserslautern, 29.09.2004 - 4 O 584/00
Die Annahme einer Gesamtschuld scheidet bereits aufgrund der mangelnden Verknüpfung der Pflichten des Beklagten mit denen des Herrn D. zu einer Zweckgemeinschaft (BGHZ 51, 275, 278) miteinander aus. - BGH, 16.04.1973 - VII ZR 140/71
Wirksamkeit des § 18 Abs. 1 GOI 1956?
Auszug aus LG Kaiserslautern, 29.09.2004 - 4 O 584/00
Diese auch gestufte - da der Beklagte dem Schaden ferner steht als der Verkäufer des Anwesens - Schadensersatzverpflichtung führt zu dem Gedanken des § 255 BGB, der Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben ist (BGHZ 60, 353, 358) und nicht zu der Annahme einer Tilgungsgemeinschaft (…vgl. Palandt, aaO). - OLG Karlsruhe, 11.12.1997 - 11 U 16/97
Auszug aus LG Kaiserslautern, 29.09.2004 - 4 O 584/00
Der Beklagte hätte vor dem Vergleichsschluss dem Schadensersatzverlangen des Klägers entgegenhalten können, dass diesem kein Schaden entstanden sein, weil er über einen werthaltigen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer verfüge (vgl. die Entscheidung des OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 601, auf welche die Kammer in der mündlichen Verhandlung vom 08.September 2004 unter Aufgabe der vorherigen Rechtsauffassung hingewiesen hat.).
- OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05
Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung: Anspruch gegen einen Architekten …
In diesem Zusammenhang sei indessen auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe vom 11.12.1997 (NJW-RR 1998, Seite 601) und des Landgerichts Kaiserlautern vom 29.09.2004 zu Aktenzeichen 4 O 584/00 verwiesen.
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