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Rechtsprechung
   LG Berlin, 21.05.2008 - 4 O 86/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27152
LG Berlin, 21.05.2008 - 4 O 86/08 (https://dejure.org/2008,27152)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.05.2008 - 4 O 86/08 (https://dejure.org/2008,27152)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 4 O 86/08 (https://dejure.org/2008,27152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    LG Berlin untersagt Allgemeine Geschäftsbedingungen in Unterrichtsvertrag einer Sprachschule

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1993 - I ZR 276/91

    Zigarettenwerbung in Jugendzeitschriften - Jugendschutz

    Auszug aus LG Berlin, 21.05.2008 - 4 O 86/08
    Denn der Wegfall der Wiederholungsgefahr wird vielmehr erst dadurch herbeigeführt, dass der Verletzer sich unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Unterlassung verpflichtet (BGH, GRUR 1983, 127, 128; BGH, GRUR 1994, 304, 306).

    Denn, wie oben bereits ausgeführt, wird der Wegfall der Wiederholungsgefahr erst dadurch herbeigeführt, dass sich der Verletzer unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Unterlassung verpflichtet (BGH, GRUR 1994, 304, 306).

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus LG Berlin, 21.05.2008 - 4 O 86/08
    Eine schriftliche Aufzeichnung als solche ist jedoch nicht erforderlich; es genügt, wenn die Vertragsbedingungen im Kopf des Verwenders gespeichert werden (BGH, NJW 2001, 2635; BGH, NJW 1988, 410).
  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 6/86

    Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme …

    Auszug aus LG Berlin, 21.05.2008 - 4 O 86/08
    Eine schriftliche Aufzeichnung als solche ist jedoch nicht erforderlich; es genügt, wenn die Vertragsbedingungen im Kopf des Verwenders gespeichert werden (BGH, NJW 2001, 2635; BGH, NJW 1988, 410).
  • LG München I, 15.01.1998 - 7 O 15581/96
    Auszug aus LG Berlin, 21.05.2008 - 4 O 86/08
    Die Fälligstellung des Gesamthonorars mit Durchführung der ersten Unterrichtsstunde verstößt gegen diese Vorschrift (vgl. auch LG München I, NJW-RR 1999, 60).
  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne …

    Auszug aus LG Berlin, 21.05.2008 - 4 O 86/08
    Denn der Wegfall der Wiederholungsgefahr wird vielmehr erst dadurch herbeigeführt, dass der Verletzer sich unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Unterlassung verpflichtet (BGH, GRUR 1983, 127, 128; BGH, GRUR 1994, 304, 306).
  • BGH, 18.04.2019 - III ZR 191/18

    Die Beklagte, die eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen im Bundesgebiet …

    Einige Instanzgerichte nehmen ohne nähere Begründung an, dass die in § 614 BGB normierte Vorleistungspflicht des Dienstverpflichteten danach Leitbildcharakter für den Dienstvertrag besitzt (vgl. OLG Dresden…, Urteil vom 19. August 2014 - 14 U 603/14, juris Rn. 7 ff und LG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2008 - 4 O 86/08, juris Rn. 51).
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