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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.04.2024 - 4 OGs 10/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8737
OLG Hamm, 23.04.2024 - 4 OGs 10/24 (https://dejure.org/2024,8737)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.04.2024 - 4 OGs 10/24 (https://dejure.org/2024,8737)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. April 2024 - 4 OGs 10/24 (https://dejure.org/2024,8737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 14; JGG §§ 85 Abs. 5, 66 Abs. 2; EGStGB Art. 316p, Art. 313 Abs. 4, 5
    Neufestsetzung Einheitsjugendstrafe nach Inkrafttreten des KCanG, Zuständigkeit, wichtiger Grund nach § 85 Abs. 5 JGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 14 ; JGG § 85 Abs. 5
    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Jugendverfahren u.a. wegen Erwerbs von BtM und schweren Körperverletzungen

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.2011 - 2 ARs 170/11

    Abgabe nach § 98 OWiG (Einräumung rechtlichen Gehörs)

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2024 - 4 OGs 10/24
    Bisher wird eine solche einzelfallbezogene Abgabe angenommen bei Entscheidungen über Bewährungsauflagen, wenn im Falle des Wohnortwechsels der Jugendrichter am nunmehrigen Wohnort zuständig ist (BGH BeckRS 2011, 19229); ebenso wurde für die Vollstreckung einer (Betreuungs-) Weisung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 JGG) entschieden (vgl. BGH StV 2017, 619) oder auch für die vorübergehende Übertragung der Zuständigkeit für Fragen einer laufenden Führungsaufsicht auf das Gericht, in dessen Bezirk eine weitere Jugendstrafe des Verurteilten vollstreckt wird (…vgl. Eisenberg/Kölbel/Kölbel, a.a.O. § 85 Rn. 15 f).
  • BGH, 22.04.1981 - 2 ARs 80/81

    Vollstreckungsabgabe zwischen Amtsgerichten wegen Ortsnähe

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2024 - 4 OGs 10/24
    Rn. 8 Das Oberlandesgericht ist entsprechend § 14 StPO als gemeinschaftliches oberes Gericht für die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts und Bestimmung des zuständigen Gerichts zuständig, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Übernahme der Vollstreckungsleitung nach § 85 Abs. 5 JGG wie hier abgelehnt wird (vgl. BGHSt 30, 78; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2002, 380; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2023, 259;… Eisenberg/Kölbel JGG, 25. Auflage 2024, § 85 Rn. 18;… BeckOK JGG/Sengbusch, JGG, 32. Auflage 2023, § 85 Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2002 - 3 Ws 778/02

    Zuständigkeit des OLG zur Entscheidung über einen negativen sachlichen …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2024 - 4 OGs 10/24
    Rn. 8 Das Oberlandesgericht ist entsprechend § 14 StPO als gemeinschaftliches oberes Gericht für die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts und Bestimmung des zuständigen Gerichts zuständig, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Übernahme der Vollstreckungsleitung nach § 85 Abs. 5 JGG wie hier abgelehnt wird (vgl. BGHSt 30, 78; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2002, 380; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2023, 259;… Eisenberg/Kölbel JGG, 25. Auflage 2024, § 85 Rn. 18;… BeckOK JGG/Sengbusch, JGG, 32. Auflage 2023, § 85 Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2023 - 7 Ws 83/23

    Abgabe der Vollstreckung nach § 85 Abs. 5 JGG

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2024 - 4 OGs 10/24
    Rn. 8 Das Oberlandesgericht ist entsprechend § 14 StPO als gemeinschaftliches oberes Gericht für die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts und Bestimmung des zuständigen Gerichts zuständig, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Übernahme der Vollstreckungsleitung nach § 85 Abs. 5 JGG wie hier abgelehnt wird (vgl. BGHSt 30, 78; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2002, 380; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2023, 259;… Eisenberg/Kölbel JGG, 25. Auflage 2024, § 85 Rn. 18;… BeckOK JGG/Sengbusch, JGG, 32. Auflage 2023, § 85 Rn. 18).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2024 - 4 Ws 167/24

    Zuständigkeit des erkennenden Gerichts für Neufestsetzung einer Strafe infolge …

    Rn. 10 Für die Neufestsetzung einer Strafe nach Art. 316p, Art. 313 Abs. 3 Satz 2 EGStGB sowie für die Neufestsetzung einer Gesamtstrafe nach Art. 316p, Art. 313 Abs. 4 Satz 1 EGStGB ist das erkennende Gericht - hier das Landgericht Hechingen - und nicht die Strafvollstreckungskammer zuständig (aA LG Trier, Beschluss vom 3. April 2024 - 10 StVK 189/24, juris; aA ohne Begründung LG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Mai 2024 - 20 StVK 228/24 , juris; Böhme/Günnewig, in: DRiZ 2024, 144 ; aA offenbar auch AG Köln…, Beschluss vom 16. Mai 2024 - 583 Ds 135/22, juris Rn. 11, das von einer Zuständigkeit nach § 462a StPO ausgeht; vgl. auch zur Zuständigkeit des Richters, dem die Aufgaben des Vollstreckungsleiters obliegen gemäß § 66 Abs. 2 Satz 4 JGG: OLG Hamm, Beschluss vom 23. April 2024 - 4 OGs 10/24, juris; im Ergebnis wie hier LG Aachen, Beschluss vom 29. April 2024 - 69 KLs 17/19, juris).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2024 - 1 Ws 92/24

    Neufestsetzung der Einheitsjugendstrafe nach Einführung des …

    Die Jugendammer I des Landgerichts Saarbrücken hat, da die Strafe derzeit noch nicht vollstreckt wird, als sachlich, örtlich und funktionell zuständiges Gericht des ersten Rechtszugs (zur Zuständigkeit des Tatgerichts im Erwachsenenstrafrecht vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 4 Ws 167/24 -, juris Rn. 10 ff.; OLG Köln…, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 Ws 319/24 -, juris Rn. 9 ff.; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 25. Juni 2024 - 1 Ws 204/24 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26. Juni 2024 - Ws 420/24 -, juris Rn. 11 ff.; Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 2024 - 1 Ws 96/24 - und - 1 Ws 98-99/24 - sowie vom 11. Juli 2024 - 1 Ws 121/24 - im Jugendstrafrecht gilt eine abweichende Zuständigkeit des Vollstreckungsleiters gemäß dem Rechtsgedanken aus § 66 Abs. 2 Satz 3 und 4 JGG allenfalls in dem Fall, in dem die Vollstreckung der Jugendstrafe bereits begonnen hat; so jedenfalls OLG Hamm, Beschluss vom 23. April 2024 - 4 OGs 10/24 -, juris Rn. 6 ff.) zu Recht davon abgesehen, den im Urteil vom 13. Juli 2023 in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2023 (Az.: 6 StR 505/23) getroffenen Schuldspruch abzuändern und die dafür verhängte Jugendstrafe von fünf Jahren neu festzusetzen.
  • OLG Dresden, 07.06.2024 - 2 Ws 95/24

    Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges für die Neufestsetzung einer …

    Demgegenüber haben einige Strafvollstreckungskammern die eigene Zuständigkeit bejaht und neue Gesamtstrafen gebildet (vgl. LG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Mai 2024 - 20 StVK 228/24; LG Trier, Beschluss vom 3. April 2024 - 10 StVK 189/24, jeweils juris; Zuständigkeit in Jugendstrafvollstreckungssachen Vollstreckungsleiter: OLG Hamm, Beschluss vom 23. April 2024 - 4 OGs 10/24, juris; AG Heinsberg, Beschluss vom 26. April 2024 - 42 VRJs 79/23, www.burhoff.de).
  • OLG Nürnberg, 26.06.2024 - Ws 420/24

    Strafvollstreckungskammer, Neufestsetzung, Erkennendes Gericht, …

    Rn. 11 Für die Neufestsetzung einer Strafe nach Art. 316p, Art. 313 Abs. 3 S. 2 EGStGB sowie für die Neufestsetzung einer Gesamtstrafe nach Art. 316p, Art. 313 Abs. 4 S. 1 EGStGB ist das erkennende Gericht - hier das Amtsgericht Ravensburg - und nicht die Strafvollstreckungskammer zuständig (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2024, 4 Ws 167/24, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2024, 2 Ws 54/24 (S), juris; im Ergebnis wie hier: LG Aachen, Beschluss vom 29.04.2024, 69 KLs 17/19, juris; aA LG Trier, Beschluss vom 03.04.2024, 10 StVK 189/24, juris; aA ohne Begründung LG Karlsruhe, Beschluss vom 15.05.2024, 20 StVK 228/24, juris; Böhme/Günnewig, in: DRiZ 2024, 144 ; aA offenbar auch AG Köln…, Beschluss vom 16.05.2024, 583 Ds 135/22, juris Rn. 11, das von einer Zuständigkeit nach § 462a StPO ausgeht; vgl. auch zur Zuständigkeit des Richters, dem die Aufgaben des Vollstreckungsleiters obliegen, gemäß § 66 Abs. 2 S. 4 JGG: OLG Hamm, Beschluss vom 23.04.2024, 4 OGs 10/24, juris).
  • OLG Jena, 25.06.2024 - 1 Ws 204/24

    Neubemessung einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund des Cannabisgesetzes

    Zu ergänzen ist lediglich, dass sich diese Auslegung auch aus der ausdrücklichen Verweisung in Art. 313 Abs. 4 S. 2 EGStGB ergibt, der für den Anwendungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes eine Verweisung auf dessen § 66 vornimmt, der in Absatz 2 S. 4 im Falle einer (teilweisen) Vollstreckung von Jugendstrafe ausdrücklich den Vollstreckungsleiter für zuständig erklärt, da dieser aktuellere Kenntnisse über den Jugendlichen hat und daher den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht besser berücksichtigen kann (OLG Hamm, Beschluss vom 23.04.2024, 4 OGs 10/24).
  • BGH, 23.09.2025 - 2 ARs 470/24

    Zuständigkeitsentscheidung (Neufestsetzung der Einheitsjugendstrafe nach …

    Er hat aktuellere Kenntnisse über den Verurteilten als das Gericht des ersten Rechtszugs und kann daher dem (weiteren) Erziehungsgedanken noch bessere Rechnung tragen und in die nachträgliche Entscheidung einfließen lassen (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 23. April 2024 - III 4 OGs 10/24, Rn. 7;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 26. Aufl., § 66 Rn. 14).
  • OLG Jena, 17.06.2024 - 1 Ws 190/24

    Zuständigkeit für die Neufestsetzung einer Gesamtstrafe nach dem Cannabisgesetz; …

    Rn. 6 Zu ergänzen ist lediglich, dass sich diese Auslegung auch aus der ausdrücklichen Verweisung in Art. 313 Abs. 4 S. 2 EGStGB ergibt, der für den Anwendungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes eine Verweisung auf dessen § 66 vornimmt, der in Absatz 2 S. 4 im Falle einer (teilweisen) Vollstreckung von Jugendstrafe ausdrücklich den Vollstreckungsleiter für zuständig erklärt, da dieser aktuellere Kenntnisse über den Jugendlichen hat und daher den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht besser berücksichtigen kann (OLG Hamm, Beschluss vom 23.04.2024, 4 OGs 10/24).
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