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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.08.2025 - III-4 ORs 107/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,27117
OLG Hamm, 21.08.2025 - III-4 ORs 107/25 (https://dejure.org/2025,27117)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2025 - III-4 ORs 107/25 (https://dejure.org/2025,27117)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2025 - III-4 ORs 107/25 (https://dejure.org/2025,27117)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • strafrechtsiegen.de

    Begründung der Jugendstrafe bei schädlichen Neigungen: Schwere der Tat reicht nicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 17 Abs. 2 ; JGG § 18 Abs. 2
    Schädliche Neigungen; Ersttäter

  • rechtsportal.de

    JGG § 17 Abs. 2 ; JGG § 18 Abs. 2
    Schädliche Neigungen; Ersttäter

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Annahme von schädlichen Neigungen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafe: Annahme von schädlichen Neigungen, Nur formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.01.2016 - 3 StR 473/15

    Rechtsfehlerhafte Verhängung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; vor der Tat …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2025 - 4 ORs 107/25
    Nicht erkennbar bedacht hat es jedoch, dass schädliche Neigungen in der Regel nur dann bejaht werden können, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat - wenn auch gegebenenfalls verdeckt - angelegt waren und im Zeitpunkt des Urteils noch gegeben sind und deshalb weitere Straftaten zu befürchten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2016 - 3 StR 473/15; Beschluss vom 17.07.2012 - 3 StR 238/12).

    (vgl. BGH Beschluss vom 26.01.2016 - 3 StR 473/15).

    Rn. 21 Nachdem somit allein die Begehung der verfahrensgegenständlichen Tat zur Annahme schädlicher Neigungen herangezogen werden kann, genügen die amtsgerichtlichen Ausführungen den dargelegten Begründungsanforderungen der Rechtsprechung zum Vorliegen schädlicher Neigungen i.S.v. § 17 Abs. 2 JGG nicht (vgl. BGH Beschluss vom 26.01.2016 - 3 StR 473/15).

    Soweit es insoweit pauschal ausgeführt hat, die Verhängung einer Jugendstrafe sei erforderlich, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit dem stattgefundenen Zeitablauf von knapp elf Monaten zwischen der Tat und dem amtsgerichtlichen Urteil und der seitdem gegen den Angeklagten vollzogenen - immerhin zweimonatigen - Untersuchungshaft (vgl. BGH Beschl. v. 26.01.2016 - 3 StR 473/15).

  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 238/12

    Jugendstrafe infolge schädlicher Neigungen; Strafzumessung (Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2025 - 4 ORs 107/25
    Nicht erkennbar bedacht hat es jedoch, dass schädliche Neigungen in der Regel nur dann bejaht werden können, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat - wenn auch gegebenenfalls verdeckt - angelegt waren und im Zeitpunkt des Urteils noch gegeben sind und deshalb weitere Straftaten zu befürchten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2016 - 3 StR 473/15; Beschluss vom 17.07.2012 - 3 StR 238/12).

    Eine solche - lediglich formelhafte - Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht jedoch grundsätzlich nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2015 - 3 StR 581/14; Beschluss vom 17.07.2012 - 3 StR 238/12 m.w.N.).

  • BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14

    Rechtsfehlerhafter Verurteilung zur Jugendstrafe (Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2025 - 4 ORs 107/25
    Rn. 19 Das Amtsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass schädliche Neigungen i.S.v. § 17 Abs. 2 JGG als Voraussetzung für die Verhängung von Jugendstrafe dann gegeben sind, wenn bei dem Täter erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel vorliegen, die ohne eine längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2015 - 3 StR 581/14).

    Eine solche - lediglich formelhafte - Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht jedoch grundsätzlich nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2015 - 3 StR 581/14; Beschluss vom 17.07.2012 - 3 StR 238/12 m.w.N.).

  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12

    Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte; …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2025 - 4 ORs 107/25
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschl. v. 28.02.2012 - 3 StR 15/12 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2025 - 4 ORs 107/25
    Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung schon vor der Tat entwickelt gewesener Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluss gehabt haben und befürchten lassen, dass weitere Straftaten begangen werden (BGH, Urteil vom 29.09.1961 - 4 StR 301/61).
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