Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 4 PA 158/13 |
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§ 42 Abs. 2 VwGO; § 4 Baumschutzsatzung
Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten einer Baumschutzsatzung nur auf Antrag der Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten der mit geschützten Bäumen versehenen Grundstücke - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 42 Abs. 2; Baumschutzsatzung § 4
Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten einer Baumschutzsatzung nur auf Antrag der Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten der mit geschützten Bäumen versehenen Grundstücke - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten einer Baumschutzsatzung nur auf Antrag der Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten der mit geschützten Bäumen versehenen Grundstücke
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 03.06.2013 - 5 A 4346/12
- OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 4 PA 158/13
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Saarland, 07.06.2017 - 2 A 361/17
Ausnahmen von Baumschutz-Satzungen
Das lässt unschwer erkennen, dass auch den Grundstücksnachbarn eine Befugnis zukommen muss, einen entsprechenden Antrag zu stellen und so das erwähnte - aus ihrer Sicht - Durchsetzungshindernis für ihrerseits reklamierte Ansprüche auf Beseitigung des Baumes auszuräumen, sowie gegebenenfalls Rechtsbehelfe gegen eine Ablehnung derartiger Anträge durch die satzungsgebende Gemeinde einzulegen.(vgl. zur Zulässigkeit entsprechender Verwaltungsanträge von Nachbarn beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.9.1998 - 2 R 2/98 -, NUR 1999, 531;… Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, 2. Auflage 2011, § 29 Rn 21, m.w.N.) Ob demgegenüber einem privatrechtliche Ansprüche auf Beseitigung titulierenden zivilgerichtlichen Urteil gleichzeitig eine Verpflichtung des Eigentümers des Baumes entnommen werden könnte, eine Ausnahme von den Verboten der Baumschutzsatzung selbst zu beantragen,(so OVG Lüneburg, Urteil vom 30.7.2013 - 4 PA 158/13 -, bei juris) um die beschriebene "Pattsituation" aufzulösen, kann für die Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit über die Klagebefugnis gegen eine der Beigeladenen erteilte Ausnahme dahinstehen. - VG Berlin, 22.10.2025 - 24 K 375.23
Rückschnitt geschützter Bäume: Laub und Sekrete müssen geduldet werden
Rn. 31 Ein subjektives Recht auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist darüber hinaus aber auch einem Nachbarn zuzugestehen, der nachvollziehbar darlegt, durch die gegen jedermann wirkenden baumschutzrechtlichen Verbote in der von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Nutzung seines Eigentums beschränkt zu werden (ausdrücklich zur BaumSchVO des Beklagten: VG Berlin…, Urteil vom 10. Juli 2002 - 1 A 336.01, juris, Rn. 16 m.w.N., OVG Berlin…, Urteil vom 4. Juni 2004 - OVG 2 B 2.02, Rn. 16 m.w.N., BGH…, Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 234/19, juris, Rn. 29 f., Uerpmann, Privatrechtliche Abwehransprüche und naturschutzrechtliche Duldungspflichten im Nachbarverhältnis, NuR 1994, S. 386, 386 ff., Lorz, Selbsthilfe beim Grenzüberwuchs von Nachbars Garten, JZ 2022, S. 162, 169; allgemein: VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 5 S 3422/95, juris, Rn. 3, OVG Lüneburg…, Urteil vom 11. April 1996 - 3 L 3798/94, juris, Rn. 7, OVG Saarlouis…, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 2 A 361/17, juris, Rn. 13, OVG Bautzen…, Beschluss vom 24. Juli 2023 - 4 A 613/21, juris, Rn. 4;… Bartholomäi, Baumschutzsatzungen und Baumschutzverordnungen - eine Zwischenbilanz, UPR 1988, S. 214, 247;…Günther, Rechtsfragen bei der Anwendung von Baumschutzvorschriften, NuR 1998, S. 637, Schink, Baumschutzsatzungen und -verordnungen, DÖV 1991, S. 7, 15, Bruns, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, 62. EL Februar 2024, J. Rn. 661 m.w.N.; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 PA 158/13, juris, Rn. 2, VG Berlin…, Urteil vom 3. September 2014 - VG 24 K 366.13, juris, Rn. 27 f.).Da Art. 14 Abs. 1 GG auch das Recht des Eigentümers schützt, seine Eigentümerinteressen im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren effektiv vertreten und gegenüber anderen Privatrechtssubjekten verfolgen und durchsetzen zu können, kann der in seinem Nutzungsrecht beeinträchtigte Nachbar nicht auf die Möglichkeit verwiesen werden, den Baumeigentümer im Zivilprozess zur Stellung eines Genehmigungsantrags verurteilen zu lassen (a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 PA 158/13, juris, Rn. 3 und VG Berlin…, Urteil vom 3. September 2014 - VG 24 K 366.13, juris, Rn. 28).
- VG Berlin, 03.09.2014 - 24 K 366.13
Anspruch des Nachbarn auf Erteilung einer öffentlich-rechtlichen Fällgenehmigung; …
Nach Auffassung der Kammer ist der Nachbar nicht berechtigt, die Fällung fremder Bäume auf einem anderen Grundstück zu beantragen (vgl. Urteil vom 8. Mai 2014 - VG 24 K 179.13 -, m.w.N., vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 PA 158/13, zitiert nach juris; BGH Urteil vom 26. November 2004 - V ZR 83/2004 -, zitiert nach juris).
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