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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10329
OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10 (https://dejure.org/2010,10329)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.07.2010 - 4 PA 175/10 (https://dejure.org/2010,10329)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 4 PA 175/10 (https://dejure.org/2010,10329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 S. 1 ZPO; § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO; § 166 VwGO; § 173 VwGO
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens durch eine Klagerücknahme; Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus Billigkeitserwägungen im Fall der Beendigung des Rechtsstreits durch Klagerücknahme vor einer unanfechtbaren Entscheidung über das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens durch eine Klagerücknahme; Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus Billigkeitserwägungen im Fall der Beendigung des Rechtsstreits durch Klagerücknahme vor einer unanfechtbaren Entscheidung über das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens durch eine Klagerücknahme; Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus Billigkeitserwägungen im Fall der Beendigung des Rechtsstreits durch Klagerücknahme vor einer unanfechtbaren Entscheidung über das ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1187
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 3 O 27/03

    Prozesskostenhilfe, Übereinstimmende Erledigung der Hauptsache, Klagerücknahme, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10
    Daher kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der Beendigung des Verfahrens durch eine Klagerücknahme grundsätzlich nicht mehr in Betracht (ebenso: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.2.2005 - 1 O 390/04 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460;… Sächs. OVG, Beschl. v. 16.3.2004 - 5 E 27/04 - Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 3. Aufl., § 166 Rn. 48; a. A. BGH, Beschl. v. 18.11.2009 - XII ZB 152/09 -).

    Diese Auffassung überzeugt aber nicht, weil es einem Kläger regelmäßig unbenommen ist, vor einer Entscheidung über eine Klagerücknahme die Bescheidung seines Prozesskostenhilfegesuchs bzw. seiner Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden erstinstanzlichen Beschluss einzufordern und den Prozess erst nach einer unanfechtbaren negativen Entscheidung über sein Prozesskostenhilfegesuch durch Klagerücknahme zu beenden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.6.2006 - OVG 12 M 28.05 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460).

    Der Kläger muss vor einer unanfechtbaren Entscheidung über seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe insbesondere keine Abweisung seiner Klage befürchten, da das Verwaltungsgericht das Klageverfahren nicht fortführen und mit einer negativen Sachentscheidung abschließen darf, solange das Prozesskostenhilfeverfahren noch nicht unanfechtbar abgeschlossen ist (…vgl. Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 3. Aufl., § 166 Rn. 39 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460).

    Bei einer solchen Sachlage besteht kein Bedürfnis, der Klägerin aus Billigkeitserwägungen Prozesskostenhilfe für das von ihr nicht mehr betriebene Klageverfahren zu gewähren (ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v.16.2.2005 - 1 O 390/04 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2005 - 1 O 390/04

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; Entscheidungsreife; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10
    Daher kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der Beendigung des Verfahrens durch eine Klagerücknahme grundsätzlich nicht mehr in Betracht (ebenso: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.2.2005 - 1 O 390/04 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460;… Sächs. OVG, Beschl. v. 16.3.2004 - 5 E 27/04 - Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 3. Aufl., § 166 Rn. 48; a. A. BGH, Beschl. v. 18.11.2009 - XII ZB 152/09 -).

    Abgesehen davon lässt die Klagerücknahme die Rechtshängigkeit der Klage nach § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO rückwirkend entfallen, so dass die Rechtsverfolgung auch bezogen auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags nicht mehr als beabsichtigt im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO angesehen werden kann (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.2.2005 - 1 O 390/04 - vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.6.2006 - OVG 12 M 28.05 - OVG Münster, Beschl. v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 -, NVwZ-RR 1994, 124;… Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 3. Aufl., § 166 Rn. 48).

    Bei einer solchen Sachlage besteht kein Bedürfnis, der Klägerin aus Billigkeitserwägungen Prozesskostenhilfe für das von ihr nicht mehr betriebene Klageverfahren zu gewähren (ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v.16.2.2005 - 1 O 390/04 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460).

  • OVG Sachsen, 16.03.2004 - 5 E 27/04

    Prozesskostenhilfe, Klagerücknahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10
    Daher kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der Beendigung des Verfahrens durch eine Klagerücknahme grundsätzlich nicht mehr in Betracht (ebenso: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.2.2005 - 1 O 390/04 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460; Sächs. OVG, Beschl. v. 16.3.2004 - 5 E 27/04 - Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 3. Aufl., § 166 Rn. 48; a. A. BGH, Beschl. v. 18.11.2009 - XII ZB 152/09 -).

    Zwar wird in der Rechtsprechung und der Literatur teilweise die Auffassung vertreten, dass auch im Falle einer Klagerücknahme Prozesskostenhilfe rückwirkend zu bewilligen sei, wenn der Kläger vor dem Wegfall der Rechtshängigkeit alles ihm Zumutbare getan habe, um eine Entscheidung des Gerichts über seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu erreichen (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 16. Aufl., § 166 Rn. 14; Bay. VGH, Beschl. v. 15.9.2009 - 11 C 08.442 - vgl. auch Sächs. OVG, Beschl. v. 16.3.2004 - 5 E 27/04 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2006 - 12 M 28.05

    Prozesskostenhilfe, Klagerücknahme, beabsichtigte Rechtsverfolgung, Anhängigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10
    Abgesehen davon lässt die Klagerücknahme die Rechtshängigkeit der Klage nach § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO rückwirkend entfallen, so dass die Rechtsverfolgung auch bezogen auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags nicht mehr als beabsichtigt im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO angesehen werden kann (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.2.2005 - 1 O 390/04 - vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.6.2006 - OVG 12 M 28.05 - OVG Münster, Beschl. v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 -, NVwZ-RR 1994, 124;… Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 3. Aufl., § 166 Rn. 48).

    Diese Auffassung überzeugt aber nicht, weil es einem Kläger regelmäßig unbenommen ist, vor einer Entscheidung über eine Klagerücknahme die Bescheidung seines Prozesskostenhilfegesuchs bzw. seiner Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden erstinstanzlichen Beschluss einzufordern und den Prozess erst nach einer unanfechtbaren negativen Entscheidung über sein Prozesskostenhilfegesuch durch Klagerücknahme zu beenden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.6.2006 - OVG 12 M 28.05 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460).

  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10
    Daher kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der Beendigung des Verfahrens durch eine Klagerücknahme grundsätzlich nicht mehr in Betracht (ebenso: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.2.2005 - 1 O 390/04 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460;… Sächs. OVG, Beschl. v. 16.3.2004 - 5 E 27/04 - Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 3. Aufl., § 166 Rn. 48; a. A. BGH, Beschl. v. 18.11.2009 - XII ZB 152/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 05.05.2009 - 4 PA 70/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Beendigung eines Verfahrens vor der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe dient demnach sowohl nach dem Gesetzeswortlaut als auch der Zielrichtung der gesetzlichen Regelung dazu, einer bedürftigen Partei die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu ermöglichen, sofern diese hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.1998 - 1 PKH 3/98 - Senatsbeschl. v. 5.5.2009 - 4 PA 70/09 -).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 1 PKH 3.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe dient demnach sowohl nach dem Gesetzeswortlaut als auch der Zielrichtung der gesetzlichen Regelung dazu, einer bedürftigen Partei die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu ermöglichen, sofern diese hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.1998 - 1 PKH 3/98 - Senatsbeschl. v. 5.5.2009 - 4 PA 70/09 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1993 - 25 E 426/93

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Klagerücknahme; Pflichtwidriges …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10
    Abgesehen davon lässt die Klagerücknahme die Rechtshängigkeit der Klage nach § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO rückwirkend entfallen, so dass die Rechtsverfolgung auch bezogen auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags nicht mehr als beabsichtigt im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO angesehen werden kann (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.2.2005 - 1 O 390/04 - vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.6.2006 - OVG 12 M 28.05 - OVG Münster, Beschl. v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 -, NVwZ-RR 1994, 124;… Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 3. Aufl., § 166 Rn. 48).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 4 PA 117/10

    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung zum Zeitpunkt der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10
    Gegen diese Rechtsauffassung lässt sich nicht mit Erfolg einwenden, dass der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung maßgeblich sei (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 27.4.2010 - 4 PA 117/10 - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 C 08.442

    (Erfolglose) Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10
    Zwar wird in der Rechtsprechung und der Literatur teilweise die Auffassung vertreten, dass auch im Falle einer Klagerücknahme Prozesskostenhilfe rückwirkend zu bewilligen sei, wenn der Kläger vor dem Wegfall der Rechtshängigkeit alles ihm Zumutbare getan habe, um eine Entscheidung des Gerichts über seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu erreichen (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 16. Aufl., § 166 Rn. 14; Bay. VGH, Beschl. v. 15.9.2009 - 11 C 08.442 - vgl. auch Sächs. OVG, Beschl. v. 16.3.2004 - 5 E 27/04 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 18 E 1326/11

    Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Fall …

    OVG, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 PA 175/10 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 10 M 56.08 -, NJW-RR 2009, 1003.

    OVG, Beschlüsse vom 21. November 2011 - 13 LA 222/10 -, JnW 2012, 248 und vom 27. Juli 2010 - 4 PA 175/10 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 5 So 178/09 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 11. April 1990 - 2 B 35/90 -, juris,.

    OVG, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 PA 175/10 -, juris.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2021 - 7 D 11518/20

    Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens

    Rn. 4 a) Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe dient demnach sowohl nach dem Gesetzeswortlaut als auch nach der Zielrichtung der gesetzlichen Regelung dazu, einer bedürftigen Partei die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu ermöglichen, sofern diese hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 3. März 1998 - 1 PKH 3.98 -, juris, Rn. 2; OVG Nds, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 PA 175/10 -, juris, Rn. 2).

    Daher kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der Beendigung des Verfahrens durch eine Klagerücknahme grundsätzlich nicht mehr in Betracht (ebenso: OVG Nds, Beschluss vom 27. Juli 2010, a.a.O.; OVG NRW…, Beschluss vom 20. April 2017 - 13 E 220/17 -, juris, Rn. 2;… Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 166 Rn. 132;… Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Auflage 2020, § 166 Rn. 14, alle m.w.N.; a.A.: OVG Nds, Beschluss vom 21. November 2011 - 13 LA 222/10 -, NJW 2012, 248;… Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 166 Rn. 47 f. m.w.N.).

    Abgesehen davon lässt die Klagerücknahme die Rechtshängigkeit der Klage nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO rückwirkend entfallen, so dass die Rechtsverfolgung auch bezogen auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags nicht mehr als beabsichtigt im Sinne des § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO angesehen werden kann (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 27. Juli 2010, a.a.O., Rn. 3 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2011 - 13 LA 222/10

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Verfahrensbeendigung …

    Aus der im Wortlaut vorausgesetzten beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung wird zum Teil geschlossen, dass nach Klagerücknahme die Bewilligung von Prozesskostenhilfe von vornherein ausgeschlossen sei (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 27.07.2010 - 4 PA 175/10 -, juris Rdnr. 2 m. w. N.).
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