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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 26.07.1989 - 4 Qs 53/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3891
LG Stuttgart, 26.07.1989 - 4 Qs 53/89 (https://dejure.org/1989,3891)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.1989 - 4 Qs 53/89 (https://dejure.org/1989,3891)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 1989 - 4 Qs 53/89 (https://dejure.org/1989,3891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1126
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.01.1986 - RReg. 2 St 292/85

    Nebenkläger; Auslagenerstattungspflicht; Nebenklagebefugnis; Berufungsverfahren; …

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.1989 - 4 Qs 53/89
    Zur Stützung dieser Ansicht wird an dieser Kommentarstelle auf den Beschluß des BayObLG vom 27.1.1986 (VRS 70, 446 [hier: IV (465) 77 c-d]) verwiesen, während in der Vorauflage (…§ 395 Rdn. 2) unter Hinweis auf LG Oldenburg, MDR 1982, 75 [hier: IV (465) 71 f] auch die Nebenklage eines Opfers einer Straftat nach § 323 a StGB als zulässig erachtet wurde.«.

    Wie das LG betont, habe sich das BayObLG (VRS 70, 446, 447) bei seiner Entscheidung über die Frage der Nebenklagebefugnis des Opfers eines Vollrausch-Vergehens nach § 323 a StGB nach der damals geltenden Fassung des § 395 StPO a. F. zu Recht davon leiten lassen, daß das Vergehen des § 323 a StGB nach § 374 Abs. 1 StPO a. F. auch dann nicht im Wege der Privatklage habe verfolgt werden können, wenn die Rauschtat einen in dieser Vorschrift aufgeführten Tatbestand erfüllte.

  • LG Oldenburg, 14.10.1980 - V Qs 271/80
    Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.1989 - 4 Qs 53/89
    Zur Stützung dieser Ansicht wird an dieser Kommentarstelle auf den Beschluß des BayObLG vom 27.1.1986 (VRS 70, 446 [hier: IV (465) 77 c-d]) verwiesen, während in der Vorauflage (…§ 395 Rdn. 2) unter Hinweis auf LG Oldenburg, MDR 1982, 75 [hier: IV (465) 71 f] auch die Nebenklage eines Opfers einer Straftat nach § 323 a StGB als zulässig erachtet wurde.«.
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Vielmehr entspricht die Anschlußbefugnis des Opfers einer im Vollrausch begangenen Tat im Sinne des § 395 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 StPO dem Ziel des Opferschutzgesetzes (BTDrucks. 10/5305 S. 8), die Rechtsstellung des Verletzten im Strafverfahren umfassend zu verbessern (OLG Bamberg MDR 1992, 68 [OLG Bamberg 27.06.1991 - Ws 309/91]; LG Stuttgart NJW 1990, 1126 [LG Stuttgart 26.07.1989 - 4 Qs 53/89];… Fezer in KMR § 395 Rdn. 3;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 395 Rdn. 3;… Kurth in HK StPO § 395 Rdn. 9;… Rössner in AK/StPO § 395 Rdn. 13;… Pfeiffer/Fischer StPO § 395 Rdn. 2).
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