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| LG Düsseldorf, 31.07.2008 - 4 Qs 86/08 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit der §§ 111b, 111d Strafprozessordnung (StPO) im Strafverfahren wegen Abgabendelikten zur Sicherung des Rückgewinnungsanspruchs des Staates
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf - 152 Gs 1317/08
- LG Düsseldorf, 31.07.2008 - 4 Qs 86/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- LG Hamburg, 13.04.2004 - 620 Qs 13/04
Anordnung des dinglichen Arrests: Rückgewinnungshilfe zugunsten des Steuerfiskus
Auszug aus LG Düsseldorf, 31.07.2008 - 4 Qs 86/08
Rn. 2 Die §§ 111 b, 111 d StPO sind auch im Strafverfahren wegen Abgabendelikten zur Sicherung des Rückgewinnungsanspruchs des Staates anwendbar (LG C, Beschl. v. 26.2. 1990, NStZ 1991, 437; LG I, Beschl. v. 13.4. 2004, NStZ-RR 2004, 215). - LG Berlin, 26.02.1990 - 505 Qs 27/89
Auszug aus LG Düsseldorf, 31.07.2008 - 4 Qs 86/08
Rn. 2 Die §§ 111 b, 111 d StPO sind auch im Strafverfahren wegen Abgabendelikten zur Sicherung des Rückgewinnungsanspruchs des Staates anwendbar (LG C, Beschl. v. 26.2. 1990, NStZ 1991, 437; LG I, Beschl. v. 13.4. 2004, NStZ-RR 2004, 215).
- LG Hamburg, 19.12.2014 - 620 Qs 40/14
Voraussetzungen einer der Rückgewinnungshilfe dienenden strafprozessualen …
Die Anordnung des dinglichen Arrestes nach §§ 111b, 111d StPO wird nicht durch § 324 AO ausgeschlossen; vielmehr bestehen beide Möglichkeiten grundsätzlich nebeneinander (OLG Zweibrücken StV 2011, 146; LG Halle wistra 2009, 39 LG Düsseldorf, Beschluss vom 31.7.2008, 4 Qs 86/08; LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215).
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