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Rechtsprechung
   BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,33512
BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92 (https://dejure.org/1993,33512)
BSG, Entscheidung vom 23.03.1993 - 4 RA 18/92 (https://dejure.org/1993,33512)
BSG, Entscheidung vom 23. März 1993 - 4 RA 18/92 (https://dejure.org/1993,33512)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92
    Dieser "einfachgesetzlich" ausgestaltete Gesetzesvorbehalt wird ua vom Grundrecht auf Freiheit von unnötigen, unverhältnismäßigen und unzulässig "rückwirkenden" Belastungen umfangen (Art. 2 Abs. 1 GG; vgl BVerfGE 72, 175, 196 ff; 76, 256, 356 ff; sa E 76, 1, 50 ff und 77, 308, 332 ff).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92
    Der Gesetzestext deutet jedoch mit dem Grenzbetrag von 2.010,00 DM noch hinreichend an, welchem Zweck der Eingriff dienen soll, welches Ziel der objektive Wille des Gesetzes (stellvertretend dazu BVerfGE 11, 126, 129 ff; 64, 217, 220 f) verfolgt, welcher Öffentlicher Belang es mithin nach dem Konzept des Gesetzes rechtfertigt, daß die Verwaltung einem (Alters-)Rentner die ihm bindend bewilligte Altersversorgung auf 2.010,00 DM kürzt.
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92
    Dieser "einfachgesetzlich" ausgestaltete Gesetzesvorbehalt wird ua vom Grundrecht auf Freiheit von unnötigen, unverhältnismäßigen und unzulässig "rückwirkenden" Belastungen umfangen (Art. 2 Abs. 1 GG; vgl BVerfGE 72, 175, 196 ff; 76, 256, 356 ff; sa E 76, 1, 50 ff und 77, 308, 332 ff).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvL 11/82

    Gewerbeordnung : § 124b GewO als vorkonstitutionelles Recht

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92
    Der Gesetzestext deutet jedoch mit dem Grenzbetrag von 2.010,00 DM noch hinreichend an, welchem Zweck der Eingriff dienen soll, welches Ziel der objektive Wille des Gesetzes (stellvertretend dazu BVerfGE 11, 126, 129 ff; 64, 217, 220 f) verfolgt, welcher Öffentlicher Belang es mithin nach dem Konzept des Gesetzes rechtfertigt, daß die Verwaltung einem (Alters-)Rentner die ihm bindend bewilligte Altersversorgung auf 2.010,00 DM kürzt.
  • BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Vorrang des fachgerichtlichen …

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92
    a) Hierzu ist vorab klarzu3tellen, daß die Gesetzgebungsorgane durch 5 10 Abs. 1 Nr. 1 AAÜG nicht selbst und unmittelbar in das verbindlich anerkannte vermögenswerte Recht des Klägers eingegriffen haben; es liegt also keine Rechtsbeeinträchtigung unmittelbar durch Gesetz vor (BVerfG Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92
    Der einzelne Staatsbürger hat grundsätzlich keinen Anspruch auf ein bestimmtes Handeln des parlamentarischen Gesetzgebers (BVerfGE 1, 97,.
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92
    Die Summe aus beiden Renten stellte den Gesamtbestand an Rechten und Ansprüchen des Klägers auf A|- tersversorgung dar, die er in seinem Arbeitsleben in der DDR erworben und nach Maßgabe des RAG und des EV bundesrechtlich erhalten hat ungeachtet dessen, daß die DDR sich im Jahre 1990 im Zustand des Staatsbankrotts befand (BVerfGE 84, 90, 131).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Analoge Rechtsanwendung

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92
    Daher liegt es prinzipiell außerhalb der funktionalen Kompetenz der Sozialgerichtsbarkeit, sich selbst in die Rolle einer normsetzenden Instanz zu begeben oder die Gesetzgebungsorgane zu verurteilen, bestimmte Gesetze zu beschließen (vgl auch BVerfGE 82, 6, 12 f; Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92
    Daher liegt es prinzipiell außerhalb der funktionalen Kompetenz der Sozialgerichtsbarkeit, sich selbst in die Rolle einer normsetzenden Instanz zu begeben oder die Gesetzgebungsorgane zu verurteilen, bestimmte Gesetze zu beschließen (vgl auch BVerfGE 82, 6, 12 f; Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88).
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92
    100; 2, 237, 244; 12, 139, 142; NJW 1987, 2287).
  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das …

  • BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 23/61

    Briefwahleinführung

  • BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56

    Zeugenvernehmung Verwaltungsverfahren

  • BVerfG, 28.07.1987 - 1 BvR 842/87

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen fortdauerndes gesetzgeberisches …

  • BSG, 06.12.1996 - 4 RA 29/94

    Zahlbeträge - Summer - Rente - Zusatzversorgung - Begrenzung

    Sie trägt vor: Hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit der Überführung der Zusatzversorgungsansprüche des Klägers in die gesetzliche Rentenversicherung beziehe sie sich auf die zutreffenden Erwägungen des SG und die Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (Urteil vom 30. März 1994 - 4 RA 62/93), hinsichtlich der Anwendung der 1. und 2. RAV auf die Urteile dieses Senats vom 27. Januar 1993 (4 RA 50/92 ua) und vom 23. März 1993 (4 RA 18/92 und 27/92).
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