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Rechtsprechung
   BSG, 21.07.1992 - 4 RA 37/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8863
BSG, 21.07.1992 - 4 RA 37/91 (https://dejure.org/1992,8863)
BSG, Entscheidung vom 21.07.1992 - 4 RA 37/91 (https://dejure.org/1992,8863)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 1992 - 4 RA 37/91 (https://dejure.org/1992,8863)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.11.1987 - 4a RJ 73/86

    Vertriebenenausweis A - Abschluß - Vertreibung - Zeitpunkt

    Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 37/91
    Das Urteil des erkennenden Senats vom 17. November 1987 (SozR 5050 § 15 Nr. 34) stehe dem nicht entgegen, weil der damalige Kläger nach viermonatigem Aufenthalt im Bundesgebiet für fast acht Jahre nach Rumänien zurückgereist und dort wieder beschäftigt gewesen sei.

    Sollte das LSG - ggf nach entsprechenden Handlungen der Beteiligten - zu dem Ergebnis kommen, es habe in der Sache darüber zu befinden, ob im umstrittenen Zeitraum ein Ersatzzeittatbestand iS von § 28 Abs. 1 Nr. 6 AVG erfüllt worden ist, wird es folgendes zu erwägen haben: Der Senat hat, worauf ausdrücklich hingewiesen wird, darauf erkannt, daß der Abschluß der Vertreibung durch die Aushändigung des Vertriebenenausweises A verbindlich festgestellt wird (SozR 5050 § 15 Nr. 34; vgl BSG, Beschluß vom 14. Februar 1990 - 1 BA 95/88; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - in: Buchholz 427.7 § 60 RepG Nr. 6).

  • BSG, 15.11.1988 - 11a RA 20/87

    Urteilsspruch - Entscheidungsgründe

    Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 37/91
    Diese fehlen, wenn in der Urteilsbegründung selbst nicht mindestens die Erwägungen zusammengefaßt worden sind, auf denen die Entscheidung über jeden einzelnen für den Urteilsausspruch rechtserheblichen Streitpunkt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht (Urteil des erkennenden Senats vom 15. November 1988; SozR 1500 § 136 Nr. 10).
  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 21/85

    Versicherungspflichtige Tätigkeit - Arbeitslosigkeit - Überbrückung der …

    Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 37/91
    Im Blick auf die Vormerkung eines Ausfallzeittatbestandes wird das LSG gleichfalls im einzelnen zu erwägen haben, ob die Zeit des zweiten Aufenthaltes des Klägers in Polen als sog Überbrückungstatbestand (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94 S 252f;… SozR aaO § 1259 Nr. 99) die beiden Zeiten der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland miteinander verbindet, zumal das LSG nach seinen bisherigen Feststellungen davon ausgeht, daß der Kläger im Anwendungsbereich des DPSVA nicht nach polnischem Recht rentenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen war und nur aus besonderen, im Lichte von Art. 6 Abs. 1 GG für ihn unabwendbaren Gründen, nämlich "um seine beiden Familienangehörigen legal in die Bundesrepublik holen zu können" (S 9 im LSG-Urteil), "der deutschen Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung gestanden" (S 7 im LSG-Urteil) hat.
  • BSG, 05.07.1978 - 1 RA 15/78

    Jurist - Einarbeitung in das deutsche Rechte - Anschluß an eine Krankheit - …

    Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 37/91
    Ob der streitige Zeitraum einer - vom LSG im einzelnen noch zu klärenden - "unverschuldeten Arbeitslosigkeit" (…dazu BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 80 mwN) des Klägers ab August 1977 noch an die Beendigung der Vertreibung im Juni 1976 "anschloß", sie sich also als Fortdauer des durch die Zuwendung einer Vertreibungsersatzzeit zu entschädigenden erzwungenen Aufopferungstatbestandes darstellt, oder ob die Zwischenzeit, insbesondere der zweite Aufenthalt des Klägers in Polen, als sog Überbrückungstatbestand (dazu BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 50 mwN) den "Anschluß" im Rechtssinne wahrt, wird das LSG unter Berücksichtigung - auch der wertsetzenden Bedeutung der Verpflichtung des Staates zum Schutz von Ehe und Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG - unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles (…vgl BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 16) und im Blick auf möglicherweise vorliegende "zwingende Gründe" für eine Rückkehr nach Polen (…vgl insoweit BSG SozR 5050 § 15 Nr. 27 S 88f) zu prüfen haben.
  • BSG, 05.02.1976 - 11 RA 32/75

    Flucht - Ende - Nichtvertreibungsland - Längerer Aufenthalt - Ausübung einer …

    Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 37/91
    Ob der streitige Zeitraum einer - vom LSG im einzelnen noch zu klärenden - "unverschuldeten Arbeitslosigkeit" (…dazu BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 80 mwN) des Klägers ab August 1977 noch an die Beendigung der Vertreibung im Juni 1976 "anschloß", sie sich also als Fortdauer des durch die Zuwendung einer Vertreibungsersatzzeit zu entschädigenden erzwungenen Aufopferungstatbestandes darstellt, oder ob die Zwischenzeit, insbesondere der zweite Aufenthalt des Klägers in Polen, als sog Überbrückungstatbestand (…dazu BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 50 mwN) den "Anschluß" im Rechtssinne wahrt, wird das LSG unter Berücksichtigung - auch der wertsetzenden Bedeutung der Verpflichtung des Staates zum Schutz von Ehe und Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG - unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles (vgl BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 16) und im Blick auf möglicherweise vorliegende "zwingende Gründe" für eine Rückkehr nach Polen (…vgl insoweit BSG SozR 5050 § 15 Nr. 27 S 88f) zu prüfen haben.
  • BSG, 14.02.1990 - 1 BA 95/88
    Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 37/91
    Sollte das LSG - ggf nach entsprechenden Handlungen der Beteiligten - zu dem Ergebnis kommen, es habe in der Sache darüber zu befinden, ob im umstrittenen Zeitraum ein Ersatzzeittatbestand iS von § 28 Abs. 1 Nr. 6 AVG erfüllt worden ist, wird es folgendes zu erwägen haben: Der Senat hat, worauf ausdrücklich hingewiesen wird, darauf erkannt, daß der Abschluß der Vertreibung durch die Aushändigung des Vertriebenenausweises A verbindlich festgestellt wird (…SozR 5050 § 15 Nr. 34; vgl BSG, Beschluß vom 14. Februar 1990 - 1 BA 95/88; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - in: Buchholz 427.7 § 60 RepG Nr. 6).
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