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Rechtsprechung
   BSG, 23.03.1993 - 4 RA 39/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9869
BSG, 23.03.1993 - 4 RA 39/91 (https://dejure.org/1993,9869)
BSG, Entscheidung vom 23.03.1993 - 4 RA 39/91 (https://dejure.org/1993,9869)
BSG, Entscheidung vom 23. März 1993 - 4 RA 39/91 (https://dejure.org/1993,9869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine höhere Rente - Anrechnung weiterer Ersatzzeiten und Leistungen der Höherversicherung aus freiwilligen Beiträgen - Ausschluss der Anrechnung infolge Belegung mit Pflichtbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 39/91
    Die Rüge dieses Verfahrensmangels in der Revisionsinstanz ist nicht erforderlich, denn das Fehlen einer Prozeßvoraussetzung auch der "erstinstanzlichen" Klage wirkt fort und schließt eine Sachentscheidung des Revisionsgerichts aus (BSGE 2, 225, 227; 10, 218, 219; 25, 235, 236; 42, 212, 215).
  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 39/91
    Die Rüge dieses Verfahrensmangels in der Revisionsinstanz ist nicht erforderlich, denn das Fehlen einer Prozeßvoraussetzung auch der "erstinstanzlichen" Klage wirkt fort und schließt eine Sachentscheidung des Revisionsgerichts aus (BSGE 2, 225, 227; 10, 218, 219; 25, 235, 236; 42, 212, 215).
  • BSG, 28.10.1966 - 2 RU 183/62

    Konkurs des Beitragspflichtigen - Vorrecht des Versicherungsträgers - …

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 39/91
    Die Rüge dieses Verfahrensmangels in der Revisionsinstanz ist nicht erforderlich, denn das Fehlen einer Prozeßvoraussetzung auch der "erstinstanzlichen" Klage wirkt fort und schließt eine Sachentscheidung des Revisionsgerichts aus (BSGE 2, 225, 227; 10, 218, 219; 25, 235, 236; 42, 212, 215).
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Das ist der Fall, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt, durch die Zulassung ein neuer Prozess vermieden wird (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 15. Januar 2001 - II ZR 48/99 -, Rn. 17; BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 1980 - IV C 61.77 -, Rn. 23) und auch für den geänderten Streitgegenstand die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 23. März 1993 - 4 RA 39/91 -, Rn. 19; BFH, Urteil vom 27. August 2003 - II R 18/02 -).
  • SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11

    Grenzen der Amtsermittlungspflicht des Sozialgerichts bei einer Entscheidung über …

    Im Übrigen setzt auch die Vorschrift des § 99 Abs. 3 SGG voraus, dass für die geänderte Klage die allgemeinen Prozessvoraussetzungen vorliegen (BSG, Urteil vom 23.03.1993 - 4 RA 39/91).

    Nicht sachdienlich ist eine Klageänderung, wenn über sie mangels Vorliegen der Prozessvoraussetzungen sachlich nicht entschieden werden könnte (BSG, Urteil vom 23.03.1993 - 4 RA 39/91).

    Es muss insbesondere auch hinsichtlich des geänderten Klagebegehrens ein anfechtbarer Verwaltungsakt vorhanden sein, der noch keine (Teil-)Bestandskraft entfaltet (BSG, Urteil vom 23.03.1993 - 4 RA 39/91).

    Liegen die Prozessvoraussetzungen der geänderten Klage nicht vor, kommt die Ausübung des gerichtlichen Ermessens, ob eine Sachdienlichkeit gegeben ist, nicht in Betracht; die geänderte Klage ist als unzulässig abzuweisen (BSG, Urteil vom 23.03.1993 - 4 RA 39/91).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Beklagte mit der Klageänderung iSd § 99 Abs. 1 SGG einverstanden ist (BSG, Urteil vom 23.03.1993 - 4 RA 39/91).

  • LSG Bayern, 21.10.2016 - L 8 SO 246/15

    Sozialhilfe - Privat Krankenversicherte - Basistarif

    Soweit die geänderte Klage mangels Prozessvoraussetzung gleich wieder als unzulässig abgewiesen werden müsste, soll nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23.03.1993, Az.: 4 RA 39/91) die Ausübung des Ermessens nicht in Betracht kommen (…BeckOK SozR/Hintz SGG § 99 Rn. 4-9, beck-online).

    Soweit die geänderte Klage mangels Prozessvoraussetzung gleich wieder als unzulässig abgewiesen werden müsste, soll nach dem BSG (BSG 23.03.1993 - 4 RA 39/91) die Ausübung des Ermessens nicht in Betracht kommen.

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