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Rechtsprechung
   BSG, 12.07.1990 - 4 RA 50/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3918
BSG, 12.07.1990 - 4 RA 50/89 (https://dejure.org/1990,3918)
BSG, Entscheidung vom 12.07.1990 - 4 RA 50/89 (https://dejure.org/1990,3918)
BSG, Entscheidung vom 12. Juli 1990 - 4 RA 50/89 (https://dejure.org/1990,3918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen beim Zusammentreffen mehrerer Zurechnungszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Doppelte Rentenzurechnung - Unfallrente - Ungünstigere Zurechnungszeit

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 78/87

    Rente - Eigene Versicherung - Witwenrente - Zurechnungszeit - Ruhensberechnung - …

    Auszug aus BSG, 12.07.1990 - 4 RA 50/89
    Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Die vom Bundessozialgericht (BSG - Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 1988, BSGE 63, 293 = SozR 2200 § 1280 Nr. 3) dargelegte Rechtsauffassung, daß bei der Ermittlung der für den Berechtigten günstigeren Zurechnungszeit i.S. von § 57 AVG auch die Ruhensberechnung nach § 55 Abs. 1 AVG mit einzubeziehen sei, müsse auch für den vorliegenden Fall gelten, in dem zwei der drei Renten der Klägerin aus der Sozialversicherung Hinterbliebenenrenten seien und der Bezug der Witwenrente aus der UV teilweise zum Ruhen der Witwenrente aus der RV führe.

    Der Rechtsauffassung des erkennenden Senats im Urteil vom 12. Juli 1988 (BSG SozR 2200 § 1280 Nr. 3), es sei nach dem Prinzip der den Versicherten möglichst schonenden Rentenkürzung zu verfahren, könne nicht gefolgt werden, weil das Gesetz ein auf das Endergebnis abzielendes "Meistbegünstigungsprinzip" nicht enthalte (…Hinweis auf VDR-Verbandskommentar, 6. Aufl., Anm. 6 und 9 zu § 1278 RVO ).

    In einem in wesentlicher Hinsicht gleichgelagerten Fall hat der erkennende Senat bereits entschieden (BSGE 63, 293, 296 ff = SozR 2200 § 1280 Nr. 3), daß die "Begünstigungsregel" des § 57 Abs. 1 AVG im Blick auf die Günstigkeit der Zurechnungszeiten für den Berechtigten nicht auf irgendein Zwischenergebnis bei der Berechnung seiner Rentenansprüche, sondern auf das Endergebnis, die Gesamtleistung, d.h. auf den Auszahlungsbetrag abhebt, der sich nach Anwendung der Ruhensvorschriften ergibt, die nach dem Prinzip der den Versicherten möglichst schonenden Rentenkürzung anzuwenden sind.

    Dieses Auszahlungsverbot greift somit erst dann ein, wenn die Rentenzahlbeträge beider Renten aus der RV festgestellt sind und durch Gegenüberstellung dieser Beträge mit den jeweils ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit zu leistenden Renten ermittelt ist, welche Zurechnungszeit den höheren wirtschaftlichen Wert "für den Berechtigten" hat (vgl. schon BSG SozEntsch 5 § 1280 Nr. 2; BSG Urteil vom 28. September 1967 - 12 RJ 40/65 - BSGE 63, 293, 295 = SozR 2200 § 1280 Nr. 3).

    Deshalb sind beide Ruhensvorschriften unter strenger Begrenzung auf ihren jeweiligen Zweck wie der Senat (BSGE 63, 293, 296 = SozR 2200 § 1280 Nr. 3) entschieden hat - nicht in einer bestimmten Reihenfolge, sondern nebeneinander so in das Verfahren zur Feststellung des Auszahlungsbetrages einzubeziehen, daß dem Berechtigten aus jedem Rentenanspruch aus der RV - die Rente aus der UV wird vollständig ausgezahlt - wenigstens der Betrag zufließt, der ihm nach dem Garantiegehalt der jeweiligen Ruhensnorm wirtschaftlich zufließen soll.

  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 19/86

    Krankenhaus - Beiladung - Angehöriger - Aufenthalt - Pflege

    Auszug aus BSG, 12.07.1990 - 4 RA 50/89
    Denn sie sind an dem hier allein streitigen Leistungsrechtsverhältnis nicht beteiligt (vgl. BSG SozR 1500 § 75 Nr. 71 S. 83f).
  • BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 59/88

    Anrechnung von Sachbezugszeiten nach Art. 2 § 55 Abs. 2 S. 1 ArVNG

    Auszug aus BSG, 12.07.1990 - 4 RA 50/89
    Dafür kommt es auf den Zahlbetrag der Rente aus der RV an, also auf das Gesamtergebnis der Rentenberechnung, nicht auf bloße Berechnungselemente oder Zwischenergebnisse (…vgl. schon BSG SozR Nr. 15 zu § 1268 RVO ; BSG Urteil vom 27. Februar 1990 - 5 RJ 59/88 - zu Art. 2 § 55 Abs. 2 Satz 1 AnVNG , zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 06.12.1983 - 11 RA 69/82

    Rentenanpassung - Halbwaisenrente

    Auszug aus BSG, 12.07.1990 - 4 RA 50/89
    Hinsichtlich später folgender Rentenanpassung findet ein neuer Vergleich der Günstigkeit der Zurechnungszeiten nicht statt (BSG SozR 2200 § 1280 Nr. 2 S. 8 f zum Ruhen von Waisenrenten nach § 57 Abs. 2 AVG ), zumal - wie die Beklagte richtig ausführt - ein sog. "Kippen" der Renten seit Aufhebung des § 59 Abs. 2 AVG (vgl. Art. 2 § 22 Abs. 3b des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes - AnVNG ) durch Rentenanpassungen nicht eintreten kann.
  • BSG, 28.09.1967 - 12 RJ 40/65
    Auszug aus BSG, 12.07.1990 - 4 RA 50/89
    Dieses Auszahlungsverbot greift somit erst dann ein, wenn die Rentenzahlbeträge beider Renten aus der RV festgestellt sind und durch Gegenüberstellung dieser Beträge mit den jeweils ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit zu leistenden Renten ermittelt ist, welche Zurechnungszeit den höheren wirtschaftlichen Wert "für den Berechtigten" hat (vgl. schon BSG SozEntsch 5 § 1280 Nr. 2; BSG Urteil vom 28. September 1967 - 12 RJ 40/65 - BSGE 63, 293, 295 = SozR 2200 § 1280 Nr. 3).
  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …

    In dem neuen System kam der Zurechnungszeit (vgl § 1260 RVO idF des ArVNG vom 23.2.1957, BGBl I 45, bzw § 37 AVG idF des AnVNG vom 23.2.1957, BGBl I 88) die Funktion zu, dem Versicherten eine dem Wert seiner früher entrichteten Beiträge entsprechende ausreichende Lebensgrundlage zu gewährleisten, wenn wegen des frühzeitig eingetretenen Versicherungsfalls (Invalidität) eine hinreichende Vorsorge durch eigene Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr möglich war (vgl BSG Urteil vom 12.7.1990 - 4 RA 50/89 - SozR 3-2200 § 1280 Nr. 1 S 4).
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …

    Die Vorschrift trägt - wie ihre Vorgängerregelungen - der sozialpolitischen Überlegung Rechnung, daß das Renteneinkommen des Versicherten, das Lohnersatzfunktion hat, nicht höher sein soll als das Nettoerwerbseinkommen bei voller Arbeitsleistung (…vgl Urteile des Senats, BSG SozR 2200 § 1278 Nr. 14 S 35 mwN zur Regelung des § 55 AVG; BSG SozR 3-2200 § 1280 Nr. 1 S 5;… Urteil des 5. Senats des Bundessozialgerichts , SozR 3-2600 § 93 Nr. 1 S 2 zu § 93 SGB VI).

    Sachgerecht ist die Regelung des § 93 SGB VI in diesem Fall auch insoweit, als der Ausschluß der Leistungskumulation aufgrund der größeren Nähe des Trägers der UV zum Eintritt des Versicherungsfalles dem Träger der RV zugute kommt (vgl Urteil des Senats vom 12. Juli 1980, BSG SozR 3-2200 § 1280 Nr. 1 S 5).

  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 31/21 R

    Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner

    In dem neuen System kam der Zurechnungszeit (vgl § 1260 RVO idF des ArVNG vom 23.2.1957, BGBl I 45, bzw § 37 AVG idF des AnVNG vom 23.2.1957, BGBl I 88) die Funktion zu, dem Versicherten eine dem Wert seiner früher entrichteten Beiträge entsprechende ausreichende Lebensgrundlage zu gewährleisten, wenn wegen des frühzeitig eingetretenen Versicherungsfalls (Invalidität) eine hinreichende Vorsorge durch eigene Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr möglich war (vgl BSG Urteil vom 12.7.1990 - 4 RA 50/89 - SozR 3-2200 § 1280 Nr. 1 S 4).
  • LSG Hessen, 15.04.2009 - L 5 R 347/08

    Anrechnung der Verletztenrente auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Sachgerecht ist die Regelung des § 93 SGB VI auch insoweit, als der Ausschluss der Leistungskumulation aufgrund der größeren Nähe des Trägers der Unfallversicherung zum Eintritt des Versicherungsfalles dem Träger der Rentenversicherung zu Gute kommt (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juli 1990 - 4 RA 50/89).
  • SG Dresden, 01.06.2005 - S 12 RA 124/01

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung des Freibetrags für das Beitrittsgebiet beim …

    Sachgerecht ist die Regelung des § 93 SGB VI in diesem Fall auch insoweit, als der Ausschluss der Leistungskumulation aufgrund der größeren Nähe des Trägers der Unfallversicherung zum Eintritt des Versicherungsfalles dem Träger der Rentenversicherung zugute kommt (vgl. BSG, Urt. v. 12.07.1980, BSG SozR 3-2200 § 1280 Nr. 1 S 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - L 2 KN 5/07

    Anspruch auf anteilige Verletztenrente trotz Erfüllung eines insoweit bestehenden …

    Die Vorschrift trägt - wie ihre Vorgängerregelungen - der sozialpolitischen Überlegung Rechnung, dass das Renteneinkommen des Versicherten, das Lohnersatzfunktion hat, nicht höher sein soll als das Nettoerwerbseinkommen bei voller Arbeitsleistung (…vgl BSG SozR 2200 § 1278 Nr. 14 S 35 zu § 55 AVG; BSG SozR 3-2200 § 1280 Nr. 1;… BSG, SozR 3-2600 § 93 Nr. 1).
  • BSG, 16.08.1990 - 4 RA 24/89

    Auslegung von Art. 2 § 55 Abs. 2 S. 1 ArVNG

    Mit einer solchen "Begünstigungsregel" verträgt sich keine "isolierte", lediglich auf eine Zwischenstufe, ein Zwischenergebnis abstellende Betrachtungsweise (…vgl. zur "Begünstigungsregel" Urteile des Senats vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 78/87 = BSGE 63, 293, 296 = SozR 2200 § 1280 Nr. 3 und vom 12. Juli 1990 - 4 RA 50/89 -, dort im Zusammenhang damit, daß nach § 1280 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung - RVO = § 57 Abs. 1 AVG von zwei Zurechnungszeiten "nur die für den Berechtigten günstigere angerechnet" wird).
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