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Rechtsprechung
   BSG, 29.07.1997 - 4 RA 60/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,344
BSG, 29.07.1997 - 4 RA 60/96 (https://dejure.org/1997,344)
BSG, Entscheidung vom 29.07.1997 - 4 RA 60/96 (https://dejure.org/1997,344)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - 4 RA 60/96 (https://dejure.org/1997,344)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 110
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der …

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 60/96
    Beide Aufgabenbereiche werden von der ... selbständig und in unterschiedlicher Funktion wahrgenommen (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 24.08.1994 - 4 BS 4/93

    Frühere DDR - Rechtsweg

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 60/96
    Die Versorgungszusage regelte auch einen Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 17 Nr. 1 S. 13;… SozR 3-8120 Kapitel VIII A III Nr. 6, Nr. 1 S. 9).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 20/92

    Rentenversicherung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 60/96
    Sie begründet nämlich Rechte aus dem Zusatzversorgungssystem, das ausschließlich auf staatlicher Norm (AVI-VO) beruhte und gegen staatliche Träger, nämlich die "Versicherungsanstalten der Länder der DDR" (§ 2 AVI-VO), gerichtet war (vgl. hierzu entsprechend BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 8 S. 19).
  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 25/93

    Rentenüberleitung - Übergangsrente - Einigungsvertrag

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 60/96
    Das AAÜG als neues Gesetz hat EV Nr. 9 als das ältere Bundesgesetz - soweit Normkonkurrenzen bestehen - ersetzt bzw. verdrängt (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 11 Nr. 2 S. 16).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 67/94

    Anspruch auf Dienstbeschädigtenteilrente seit dem 3.10.1990

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 60/96
    Nach Bundesrecht ist die Versorgungszusage im Versicherungsschein der Staatlichen Versicherung der ehemaligen DDR vom November 1968 ein Verwaltungsakt i.S. des am 3. Oktober 1990 zumindest entsprechend anwendbaren § 31 SGB X (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 11 Nr. 4 S. 36).
  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 7/09 R

    Zugehörigkeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche …

    Ob - über die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG hinaus - eine "Zeit der Zugehörigkeit" zum Versorgungssystem iS des § 5 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auch im jeweils konkret in Frage stehenden Zeitraum vorgelegen hat, kann sich zunächst aus einer diesen Zeitraum mitumfassenden Versorgungszusage ergeben, die nach Art. 19 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag (EinigVtr) - auch nach dem Beitritt der DDR nach Maßgabe des EinigVtr wirksam geblieben ist (vgl BSG vom 29.7.1997 - 4 RA 60/96 - SozR 3-8570 § 1 Nr. 1).
  • BSG, 07.12.2017 - B 5 RS 1/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …

    Mit dem AAÜG hat der Gesetzgeber daher entsprechend den - hierdurch modifizierten - Vorgaben im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (EinigVtr) Nr. 9 das Ziel verfolgt, sämtliche Zeiten, in denen Beschäftigungen in der ehemaligen DDR ausgeübt wurden und für die ihrer Art nach zu irgendeinem Zeitpunkt - abstrakt - Versorgungsansprüche aus einem Zusatz- und Sonderversorgungssystem vorgesehen waren, ab dem 1.1.1992 als Pflichtbeitragszeiten in die gesetzliche Rentenversicherung zu übernehmen (BT-Drucks 12/826 und BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 1 S 6 mwN).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 107/00 R

    Zugehörigkeit von Ingenieur-Ökonomen zur Altersversorgung der technischen …

    Mit dem AAÜG hat der Gesetzgeber daher entsprechend den - hierdurch modifizierten - Vorgaben in EinigVtr Nr. 9 das Ziel verfolgt, sämtliche Zeiten, in denen Beschäftigungen in der ehemaligen DDR ausgeübt wurden, und für die ihrer Art nach zu irgendeinem Zeitpunkt - abstrakt - Versorgungsansprüche aus einem Zusatz- und Sonderversorgungssystem vorgesehen waren, ab dem 1. Januar 1992 als Pflichtbeitragszeiten in die gesetzliche Rentenversicherung zu übernehmen (BT-Drucks 12/826 und Urteil des Senats in SozR 3-8570 § 1 Nr. 1 S 6 mwN).

    Die fortbestehende Wirksamkeit eines Verwaltungsakts bzw das Vorliegen eines Vertrauenstatbestandes haben zur Folge, daß die Begünstigten im Bundesrecht, auf das es hier allein ankommt, Rechte nach der zum Zeitpunkt der Geltendmachung bzw der Entstehung des Anspruchs maßgeblichen Rechtslage haben (Urteil des Senats in SozR 3-8570 § 1 Nr. 1).

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