Rechtsprechung
| BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 115/77 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rentenversicherungsträger - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Voraussetzungen - Überzahlung - Verschulden - Beiderseitige leichte Fahrlässigkeit
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (3)
- BSG, 22.10.1968 - 9 RV 418/65
Haftung eines Leistungsempfängers für seinen Vertreter im Verwaltungsrecht - …
Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 115/77
Bei dieser Sachlage konnte offenbleiben, ob der Erstattungsanspruch generell auch dann öffentlich-rechtlicher Natur ist, wenn statt des materiell Berechtigten der Vertreter in Anspruch genommen wird (so Meyer-Ladewig, SGG, Rdn 16 zu EUR 51 SGG; vgl auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 45. Nachtrag, Stand: Februar 1975, S 750 g, der bei 5 1301 RVO auf den (tatsächlichen) Empfang abhebt und den rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Vertreter dem Leistungsempfänger gleichsetzt; aA zur KGV, & 47 VeerG, BSGE 28, 258), oder ob zumindest im vorliegenden Fall die Klägerin dem Versicherungsträger nicht als "Dritter", sondern im Rahmen eines (öffentlich-rechtlichen) Versicherungsverhältnisses gegenüberstand, weil der Bewilligungsbescheid an sie gerichtet und sie dadurch in die Lage versetzt war, nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihrer Tochter deren "Waisenrente" weiter in Empfang zu nehmen; sie hat dann auch nach ihrer Darstellung in eigener Sache gehandelt und persönlichen Nutzen erstrebt, so daß bei ihrer Inanspruchnahme die Grundsätze über die Haftung des eigennützigen Vertreters in Betracht kommen könnten (vgl auch BGH in LM Nr. 49 unter 2 a zu 5 278 BGB). - BSG, 23.05.1967 - 11 RA 280/65
Rentenanpassung - Neue Rentenformel - Berechnungsgrundlage - Fehlerhafte …
Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 115/77
Eine Sinnauslegung kommt selbst gegenüber einem an sich "eindeutigen" Gesetzeswortlaut in Betracht, wenn nämlich der Gesetzgeber, hätte er entsprechende Fälle bedacht oder Folgen erkannt, vernünftigerweise die Regelung anders getroffen haben würde (vgl Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 50. Nachtrag, Juli 4968, S 490 p IV und BSGE 26, 266, 270 und die jeweils zitierte Rechtsprechung und Literatur). - BSG, 29.06.1972 - 2 RU 256/68
Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 115/77
Für diese Ansicht kann allerdings schwerlich als Hilfsargument dienen, 5 1501 S 2 RVO enthalte Grundsätze, welche die Rechtsprechung vorher zum Vertrauensschutz mit Rücksicht auf Treu und Glauben entwickelt habe, so daß diese Grundsätze weiterhin zu gelten hätten (…vgl aber SozR Nr. 8 zu % 1501 RVO, SozR 2200 5 1501 Nr. 5; ferner Urteil vom 29. Juni 1972 - 2 RU 256/68 = SozR Nr. 4 zu 5 628 RVG).
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten
Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im wesentlichen eine Frage der Würdigung des Einzelfalles, die den Tatsachengerichten obliegt (vgl BSGE 35, 108, 112; BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 7;… BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8;… BSGE 48, 190, 192 = SozR 2200 § 1301 Nr. 11). - BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91
Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung …
Die Anwendung des Begriffs der groben Fahrlässigkeit im Einzelfall durch das Tatsachengericht ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar (BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 7;… BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8;… BSGE 48, 190, 192 = SozR 2200 § 1301 Nr. 11). - BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77
Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines …
Wie der Senat schon entschieden hat, kann nach der genannten Vorschrift ein Versicherungsträger zu Unrecht gewährte Leistungen nicht zurückfordern, wenn ihn selbst an der Überzahlung ein Verschulden im Sinne einer leichten Fahrlässigkeit trifft und dem Empfänger ebenfalls nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt (Urteil vom 31. Oktober 1978, 4 RJ 115/77, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), in solchen Fällen trifft der Grundgedanke der Rechtsprechung, daß arglistiges, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Leistungsempfängers bei nur leichter Fahrlässigkeit des Versicherungsträgers keinen Vertrauensschutz verdient, nicht zu; vielmehr bleibt hier der Leistungsempfänger gegenüber dem Versicherungsträger schutzbedürftig.
- BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80
Grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit - Unvermögen den …
Die Entscheidung der Tatsacheninstanz, daß eine Fahrlässigkeit im Einzelfall grob ist, kann darüber hinaus vom Revisionsgericht nur begrenzt nachgeprüft werden (BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 7;… BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8;… BSGE 48, 190, 192 = SozR 2200 § 1301 Nr. 11; BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]; BGH LM § 932 BGB Nr. 9; BVerwG ZBR 1963, 89 und AP § 78 BBG Nr. 1; BAGE 7, 290, 301; vgl. BAGE 23, 151, 154 ff). - LSG Hessen, 08.02.1979 - L 6 An 590/78
Rückforderung; Verschulden
Hierbei steht ein Verschulden der Beklagten an der Überzahlung der Rückforderung dann nicht entgegen, wenn die Überzahlung von der Klägerin als Leistungsempfängerin vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt worden ist (vgl. BSG, SozR RVO 1301 Nr. 16 und SozR 2200 § 1301 Nr. 3 und BSG Urteil vom 31. Oktober 1978 - 4 RJ 115/77).Rn. 28 Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Frage des Verschuldens an der Überzahlung insbesondere durch das Urteil des BSG vom 31. Oktober 1978 - 4 RJ 115/77 - geklärt ist.
- LSG Bayern, 27.11.2008 - L 8 AL 224/06 Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Wesentlichen eine Frage der Würdigung des Einzelfalles, die dem Tatsachengericht obliegt (BSGE SozR 2200 § 1301 Nr. 7; dazu auch Urteile des Senats vom 25.08.2006, L 8 AL 218/05; 07.07.2006, L 8 AL 116/05; vom 19.05.2006, L 8 AL 16/06).
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2024 - L 3 R 319/22
Teilweise Aufhebung eines Bescheides über die Gewährung einer Witwerrente aus der …
Es sei mit dem Prinzip der Sozialversicherung unvereinbar, dass derjenige, der infolge Außerachtlassung zumutbarer Sorgfalt unrechtmäßige Leistungen bezogen habe, diese behalten dürfe und besser gestellt werde als derjenige, der die Leistung nicht annehme oder im Zweifel beim Versicherungsträger nachfrage (Hinweis auf Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 31. Oktober 1978 - 4 RJ 115/77 -, juris). - LSG Bayern, 18.01.2011 - L 8 SO 7/08
Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Pauschalierung von Betriebsausgaben - Absetzung …
Ob grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ist im Wesentlichen eine Frage der Würdigung des Einzelfalles, die dem Tatsachengericht obliegt (BSGE SozR 2200 § 1301 Nr. 7). - BSG, 13.11.2001 - B 11 AL 47/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung bei auf …
Die Prüfung der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist darauf beschränkt, ob sich der Tatrichter einerseits des Begriffs der groben Fahrlässigkeit bewußt gewesen ist und ob er andererseits ohne Verstoß gegen die Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie ohne Überschreitung des durch anerkannte Auslegungsgrundsätze vorgegebenen Subsumtionsspielraums die festgestellten Tatsachen zutreffend beurteilt hat (vgl zur Abgrenzung von leichter und grober Fahrlässigkeit BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 7;… BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8;… BSGE 48, 190, 192 = SozR 2200 § 1301 Nr. 11;… SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 sowie das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R - mwN). - LSG Bayern, 15.04.2009 - L 8 AL 186/06
Rückforderung bereits gewährten Arbeitslosengeldes; Beweislastumkehr bei …
Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Wesentlichen eine Frage der Würdigung des Einzelfalles, die dem Tatsachengericht obliegt (BSGE SozR 2200 § 1301 Nr. 7). - LSG Bayern, 21.11.2008 - L 9 AL 51/07
Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe und einer …
- LSG Bayern, 16.11.2007 - L 8 AL 404/05
Voraussetzung für die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld samt …
- LSG Bayern, 29.10.2009 - L 9 AL 403/06
Arbeitslosengeldanspruch - österreichischer Grenzgänger - Beschäftigungssuche - …
- LSG Bayern, 25.08.2006 - L 8 AL 8/05
Voraussetzungen für die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld 2 sowie …
- LSG Bayern, 18.12.2008 - L 9 AL 223/05
- LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06
Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen des …
- BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 48/78
Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Verweisbarkeit - Pauschale Verweisung - …
- LSG Bayern, 13.09.2007 - L 8 AL 64/07
Anspruch auf Alg; Mitteilungen des Arbeitsamtes
- LSG Bayern, 15.06.2007 - L 8 AL 434/05
Rückwirkende Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg); …
- BSG, 03.12.1980 - 4 RJ 113/79
Rückforderungsanspruch der Versicherung - Zu hohe Rentenzahlungen - …
- LSG Bayern, 13.08.2008 - L 8 AL 100/07
Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse im …
- LSG Bayern, 27.10.2006 - L 8 AL 395/04
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi); Bedürftigkeit des …
- LSG Bayern, 07.07.2006 - L 8 AL 116/05
Streit um die Aufhebung einer Arbeitslosengeldbewilligung für einen Zeitraum von …
- LSG Bayern, 27.02.2007 - L 8 AL 208/05
Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung von …
- LSG Bayern, 25.08.2006 - L 8 AL 218/05
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Voraussetzungen für die …
- LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 398/03
Arbeitslosengeldzahlungen bei fehlender Arbeitsbereitschaft; Abgrenzung von …
- BSG, 19.03.1981 - 4 RJ 1/80
Rückforderungsbescheid
- BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92
- SG Duisburg, 06.09.2006 - S 27 AS 389/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 123/77
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