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| BSG, 23.10.1957 - 4 RJ 142/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1957, 1944 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14
Merkzeichen aG nur unter engen Voraussetzungen
Denn ein Antrag gemäß § 109 SGG setzt voraus, dass der Antrag klar und unmissverständlich und mit dem - zumindest bestimmbaren - Namen des Arztes gestellt wird, eine lediglich unbestimmte Ankündigung eines Antrags gemäß § 109 SGG reicht nicht (vgl. BSG, Beschlüsse vom 23.10.1957, Az.: 4 RJ 142/57, und 04.11.1959, Az.: 9 RV 862/56). - LSG Bayern, 13.07.2015 - L 15 SB 16/14
Maßgeblicher Zeitpunkt bei einer Entscheidung zur Herabsetzung des GdB
Denn ein Antrag gemäß § 109 SGG setzt voraus, dass der Antrag klar und unmissverständlich und mit dem - zumindest bestimmbaren - Namen des Arztes gestellt wird; eine lediglich unbestimmte Ankündigung eines Antrags gemäß § 109 SGG reicht nicht (vgl. BSG, Beschluss vom 23.10.1957, Az.: 4 RJ 142/57, Urteil vom 04.11.1959, Az.: 9 RV 862/56). - LSG Bayern, 02.07.2019 - L 15 VJ 8/17
Soziales Entschädigungsrecht: Erfordernis des Vollbeweises bei Geltendmachung …
Der Senat hat bereits am 11.09.2018 dem Kläger eine eher großzügige - das BSG hat eine Frist von sechs Wochen als unnötig lang angesehen (vgl. BSG, Beschluss vom 10.12.1958 - 4 RJ 143/58) - Frist zur Antragstellung (unter Benennung eines Arztes - ein Antrag gemäß § 109 SGG setzt voraus, dass der Antrag klar und unmissverständlich und mit dem zumindest bestimmbaren Namen des Arztes gestellt wird, eine lediglich unbestimmte Ankündigung eines Antrags gemäß § 109 SGG reicht nicht, vgl. BSG, Beschlüsse vom 23.10.1957 - 4 RJ 142/57 - und 04.11.1959 - 9 RV 862/56) gesetzt.
- LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VS 10/13
Wehrdienstbeschädigung, Verschlimmerung, Verkehrsunfall, Dienstort, Wohnort, …
Rn. 75 Eine Pflicht des Gericht, auf diese fehlerhafte Antragstellung gemäß § 109 SGG hinzuweisen, bestand angesichts der Rechtskundigkeit der Bevollmächtigten des Klägers vom VdK nicht, wie im Übrigen grundsätzlich, bei rechtskundigen und berufsmäßigen Bevollmächtigten völlig unstrittig, überhaupt keine Pflicht des Gerichts besteht, diese über das Antragsrecht gemäß § 109 SGG zu informieren (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. Beschlüsse vom 23.10.1957, Az.: 4 RJ 142/57, vom 21.11.1957, Az.: 8 RV 611/56, und vom 26.03.2013, Az.: B 1 KR 35/12 B). - LSG Thüringen, 18.01.2017 - L 1 U 605/16
Anforderungen an das zur Anerkennung eines Meniskusschadens als Berufskrankheit …
Das Gericht muss auf die Möglichkeit eines Antrags nach § 109 SGG nicht hinzuweisen (vgl. BSG, Beschluss vom 23.10.1957 - 4 RJ 142/57, Rn. 12, nach Juris). - SG Karlsruhe, 15.01.2015 - S 13 SB 1648/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines erst in der mündlichen …
(vgl. BSG, Beschluss vom 23.10.1957, 4 RJ 142/57, Rdnr. 12 nach juris).
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