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Rechtsprechung
   BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78   

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https://dejure.org/1979,8760
BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78 (https://dejure.org/1979,8760)
BSG, Entscheidung vom 28.06.1979 - 4 RJ 53/78 (https://dejure.org/1979,8760)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 1979 - 4 RJ 53/78 (https://dejure.org/1979,8760)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (17)

  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77

    Facharbeiter - Vorarbeiter - Spitzengruppe der Lohnskala - Verweisbarkeit - …

    Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78
    "Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion" ist, wer ua der Spitzengruppe des jeweiligen Berufsgruppensystems angehört und nicht selbst Weisungen eines anderen Beschäftigten im Arbeiterverhältnis befolgen muß (Anschluß an und Fortführung von BSG 19.01.1978 4 RJ 81/77 = BSGE 45, 276).

    Er bezweifelt allerdings, ob es der Erweiterung des Schemas um eine weitere Gruppe bedarf, zumal es - da auch der Vorarbeiter mit Leitungsfunktion Facharbeiter bleibt - an dem das Verhältnis zwischen den bisherigen Gruppen kennzeichnenden, an den Berufsausbildungsvorschriften orientierten berufssystematischen Unterscheidungsmerkmal fehlt und überdies ein derartig herausgehobener Vorarbeiter wegen der besonderen Qualität seiner Facharbeitertätigkeit schon unter Berücksichtigung der "besonderen Anforderungen seiner bisherigen Berufstätigkeit" i.S. des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO auch besonders eng - beschränkt auf Facharbeitertätigkeiten - verweisbar sein kann (vgl. Urteile des Senats vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 81/77 - = BSGE 45, 276, 278, vom 31. August 1978 - 4 RJ 113/77 - und 28. März 1979 - 4 RJ 7/78; Schmeiduch in Mitt LVA Rheinprovinz 1978, Seiten 322, 324, 325).

    Infolgedessen hat er neben den vom 5. Senat (BSGE 43, 243) aufgestellten Kriterien verlangt, der "Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion" müsse außer der Zugehörigkeit zur Spitzengruppe in der Lohnskala der Arbeiter Weisungsbefugnisse gegenüber mehreren Facharbeitern - bei Stufenausbildung im Sinn der obersten Stufe - haben; andererseits sind - ebenfalls in dem Bestreben, die Auslegungsregel möglichst ausgewogen zu gestalten - den "Vorarbeitern mit Vorgesetztenfunktion" die "besonders hoch qualifizierten Facharbeiter" gleichgestellt worden (vgl. BSGE 45, 276, 278 und die dort beispielhaft wiedergegebene tarifliche Tätigkeitsgruppendefinition), sofern die Tätigkeit tatsächlich verrichtet und die tarifliche Einstufung in die Spitzengruppe nicht in erster Linie wegen des Alters oder langjähriger Betriebszugehörigkeit vorgenommen worden ist.

    Die Richtigkeit dieser Wertung ergibt sich zunächst aus der fehlenden Zugehörigkeit des Klägers zur Spitzengruppe der Lohnskala der Arbeiter (vgl. Urteile des Senats vom 19. Januar 1978 = BSGE 45, 276, 278, vom 31. August 1978 - 4 RJ 113/77 - und vom 28. März 1979 - 4 RJ 7/78 -).

    Aufgrund derselben Feststellung des LSG scheidet im übrigen die Möglichkeit aus, der Kläger sei wegen der von ihm ausgeübten Tätigkeiten "besonders hoch qualifizierter Facharbeiter" i.S. von BSGE 45, 276, 278 gewesen.

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des …

    Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78
    Der 5. Senat des BSG hat mit Urteil vom 30. März 1977 (BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16) unter dem Leitberuf "Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion" eine neue besondere Gruppe für Versicherte mit Leitungsfunktion gebildet und darunter z.B. Meister und Hilfsmeister im "Arbeitsverhältnis" (hier i.S. von Arbeiterverhältnis anstatt Angestelltenverhältnis), Hilfspoliere und bestimmte Vorarbeiter verstanden, deren Berufstätigkeit qualitativ infolge besonderer geistiger und persönlicher Anforderungen die des Facharbeiters noch deutlich überragt - dies im Unterschied zu "schlichten Vorarbeiter", die keine wesentlich anderen Arbeiten als Facharbeiter verrichten; er hat die Verweisbarkeit von Versicherten dieser Gruppe auf Tätigkeiten beschränkt, die tariflich wie Facharbeitertätigkeiten eingestuft sind.

    Infolgedessen hat er neben den vom 5. Senat (BSGE 43, 243) aufgestellten Kriterien verlangt, der "Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion" müsse außer der Zugehörigkeit zur Spitzengruppe in der Lohnskala der Arbeiter Weisungsbefugnisse gegenüber mehreren Facharbeitern - bei Stufenausbildung im Sinn der obersten Stufe - haben; andererseits sind - ebenfalls in dem Bestreben, die Auslegungsregel möglichst ausgewogen zu gestalten - den "Vorarbeitern mit Vorgesetztenfunktion" die "besonders hoch qualifizierten Facharbeiter" gleichgestellt worden (vgl. BSGE 45, 276, 278 und die dort beispielhaft wiedergegebene tarifliche Tätigkeitsgruppendefinition), sofern die Tätigkeit tatsächlich verrichtet und die tarifliche Einstufung in die Spitzengruppe nicht in erster Linie wegen des Alters oder langjähriger Betriebszugehörigkeit vorgenommen worden ist.

    Schon deshalb fällt er als sogenannter "schlichter Vorarbeiter" nach den Urteilen des 5. Senats vom 30. März 1977 (BSGE 43, 243, 246) und vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 112/77 - (S. 5) nicht unter die besondere Gruppe.

    Denn in diesem Fall läßt sich nicht mit Fug schlußfolgern, was die Rechtsprechung (z.B. BSGE 43, 243, 246) verlangt, nämlich daß die Berufsposition infolge geistiger sowie persönlicher Anforderungen diejenige des "normalen" Facharbeiters deutlich überragt.

  • BSG, 31.08.1978 - 4 RJ 113/77
    Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78
    Er bezweifelt allerdings, ob es der Erweiterung des Schemas um eine weitere Gruppe bedarf, zumal es - da auch der Vorarbeiter mit Leitungsfunktion Facharbeiter bleibt - an dem das Verhältnis zwischen den bisherigen Gruppen kennzeichnenden, an den Berufsausbildungsvorschriften orientierten berufssystematischen Unterscheidungsmerkmal fehlt und überdies ein derartig herausgehobener Vorarbeiter wegen der besonderen Qualität seiner Facharbeitertätigkeit schon unter Berücksichtigung der "besonderen Anforderungen seiner bisherigen Berufstätigkeit" i.S. des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO auch besonders eng - beschränkt auf Facharbeitertätigkeiten - verweisbar sein kann (vgl. Urteile des Senats vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 81/77 - = BSGE 45, 276, 278, vom 31. August 1978 - 4 RJ 113/77 - und 28. März 1979 - 4 RJ 7/78; Schmeiduch in Mitt LVA Rheinprovinz 1978, Seiten 322, 324, 325).

    In diesem Zusammenhang verdient der unterschiedliche und in manchen Bereichen - wie Bauwirtschaft und Bergbau - stärkere Anteil von "Vorarbeitern" Beachtung (vgl. Urteil des Senats vom 31. August 1978 - 4 RJ 113/77 -).

    Die Richtigkeit dieser Wertung ergibt sich zunächst aus der fehlenden Zugehörigkeit des Klägers zur Spitzengruppe der Lohnskala der Arbeiter (vgl. Urteile des Senats vom 19. Januar 1978 = BSGE 45, 276, 278, vom 31. August 1978 - 4 RJ 113/77 - und vom 28. März 1979 - 4 RJ 7/78 -).

  • BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 7/78
    Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78
    Er bezweifelt allerdings, ob es der Erweiterung des Schemas um eine weitere Gruppe bedarf, zumal es - da auch der Vorarbeiter mit Leitungsfunktion Facharbeiter bleibt - an dem das Verhältnis zwischen den bisherigen Gruppen kennzeichnenden, an den Berufsausbildungsvorschriften orientierten berufssystematischen Unterscheidungsmerkmal fehlt und überdies ein derartig herausgehobener Vorarbeiter wegen der besonderen Qualität seiner Facharbeitertätigkeit schon unter Berücksichtigung der "besonderen Anforderungen seiner bisherigen Berufstätigkeit" i.S. des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO auch besonders eng - beschränkt auf Facharbeitertätigkeiten - verweisbar sein kann (vgl. Urteile des Senats vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 81/77 - = BSGE 45, 276, 278, vom 31. August 1978 - 4 RJ 113/77 - und 28. März 1979 - 4 RJ 7/78; Schmeiduch in Mitt LVA Rheinprovinz 1978, Seiten 322, 324, 325).

    Die Richtigkeit dieser Wertung ergibt sich zunächst aus der fehlenden Zugehörigkeit des Klägers zur Spitzengruppe der Lohnskala der Arbeiter (vgl. Urteile des Senats vom 19. Januar 1978 = BSGE 45, 276, 278, vom 31. August 1978 - 4 RJ 113/77 - und vom 28. März 1979 - 4 RJ 7/78 -).

    Auch die "Vereinbarung zum Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeiter und die Angestellten in den Betrieben des Kraftfahrzeuggewerbes in Hessen" vom 21. Dezember 1977 mit sieben Beschäftigungsgruppen (davon fünf für Kfz-Mechaniker und Gesellen) erfaßt "Gruppenführer und Vorarbeiter" nur in der höchsten Gruppe VII (vgl. Urteil des Senats vom 28. März 1979 - 4 RJ 7/78 -); sie stellt somit vom System der Berufsgruppenunterteilung her strengere Anforderungen, selbst wenn in Rechnung gezogen wird, daß der inzwischen in Kraft befindliche BRTVBau vom 5. Juni 1978 - dem augenscheinlichen Trend zu stärkerer Differenzierung folgend - ebenfalls sieben Berufsgruppen unterscheidet.

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78
    Denn gerichtskundige Tatsachen, also solche, die der Richter kraft seines Amtes kennt, können vom Gericht nur verwertet werden, wenn sie in den Prozeß eingeführt und zum Gegenstand der Verhandlung gemacht worden sind (vgl. Urteil des Senats vom 20. Dezember 1978 - 4 RJ 23/78 - unter Hinweis auf BVerfGE 10, 177, 183; BSGE 22, 19, 20;… SozR Nr. 91 zu § 128 SGG;… SozR 1500 § 128 Nr. 4 und § 62 Nr. 3;… Urteil des 5. Senats vom 25. Mai 1976 - 5/12 RJ 162/75 - Beschluß des erkennenden Senats vom 31. Oktober 1978 - 4 RJ 149/78 = SozR 1500 § 128 Nr. 15).

    Allgemeinkundige Tatsachen sind solche, von denen verständige und erfahrene Menschen regelmäßig ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich durch Benutzung allgemein zugänglicher, zuverlässiger Quellen unschwer überzeugen können (BVerfGE 10, 177, 183), oder solche, die in einem größeren oder kleineren Bezirk einer beliebig großen Menge bekannt sind und über die man sich aus zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde sicher unterrichten kann (…Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 12. Aufl., § 117 I 3a).

  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78
    Das hierzu von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) entwickelte Dreistufenschema unterteilt die Arbeiterberufe in eine obere Gruppe (Leitberuf: Facharbeiter), eine mittlere Gruppe (Leitberuf: sonstiger Ausbildungsberuf) und die untere Gruppe der ungelernten Arbeiter (z.B. BSGE 38, 153; 41, 129, 131); dabei darf grundsätzlich auf die nächstniedrigere Gruppe und unter bestimmten Voraussetzungen auf die untere Gruppe verwiesen werden (…u.a. SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO;… SozR 2200 § 1246 Nrn. 17, 21).

    Nach der Rechtsprechung ist ein Facharbeiter auf Tätigkeiten eines "angelernten" Arbeiters sowie auf solche ungelernten Arbeiten verweisbar, die sich aufgrund besonderer Merkmale - etwa durch eine Vertrauensstellung oder besondere Verantwortung - aus dem Kreis sonstiger Arbeiten herausheben (z.B. BSGE 19, 57; 41, 129; Urteile des Senats vom 29. April 1976 - 4 RJ 87/75 - …und vom 19. Oktober 1977 - 4 RJ 141/76 - SozR 2200 § 1246 Nr. 21) bzw. wegen ihrer Qualität tariflich wie sonstige Ausbildungsberufe eingestuft sind (…vgl. Urteil des Senats vom 19. Januar 1978 = SozR 2200 § 1246 Nr. 25 S. 69 …und Urteil des 1. Senats vom 15. März 1978 = SozR 2200 § 1246 Nr. 29 S. 89).

  • BSG, 31.10.1978 - 4 BJ 149/78

    Tatsachen - Urteilsgrundlage - Hinweispflicht - Allgemeinkundige Tatsachen

    Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78
    Denn gerichtskundige Tatsachen, also solche, die der Richter kraft seines Amtes kennt, können vom Gericht nur verwertet werden, wenn sie in den Prozeß eingeführt und zum Gegenstand der Verhandlung gemacht worden sind (vgl. Urteil des Senats vom 20. Dezember 1978 - 4 RJ 23/78 - unter Hinweis auf BVerfGE 10, 177, 183; BSGE 22, 19, 20;… SozR Nr. 91 zu § 128 SGG;… SozR 1500 § 128 Nr. 4 und § 62 Nr. 3; Urteil des 5. Senats vom 25. Mai 1976 - 5/12 RJ 162/75 - Beschluß des erkennenden Senats vom 31. Oktober 1978 - 4 RJ 149/78 = SozR 1500 § 128 Nr. 15).

    Sofern das Berufungsgericht hat sagen wollen, es handele sich hierbei um allgemeinkundige Tatsachen, trifft dies im wesentlichen nicht zu (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 31. Oktober 1978 = SozR 1500 § 128 Nr. 15).

  • BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 98/72

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Berufsfremde Tätigkeit - Ungelernte Tätigkeit - …

    Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78
    Das hierzu von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) entwickelte Dreistufenschema unterteilt die Arbeiterberufe in eine obere Gruppe (Leitberuf: Facharbeiter), eine mittlere Gruppe (Leitberuf: sonstiger Ausbildungsberuf) und die untere Gruppe der ungelernten Arbeiter (z.B. BSGE 38, 153; 41, 129, 131); dabei darf grundsätzlich auf die nächstniedrigere Gruppe und unter bestimmten Voraussetzungen auf die untere Gruppe verwiesen werden (…u.a. SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO;… SozR 2200 § 1246 Nrn. 17, 21).
  • BSG, 15.03.1978 - 5 RJ 128/76

    Zumutbarer Kreis von Tätigkeiten - Qualitativer Wert seines bisherigen Berufs - …

    Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78
    Nach der Rechtsprechung ist ein Facharbeiter auf Tätigkeiten eines "angelernten" Arbeiters sowie auf solche ungelernten Arbeiten verweisbar, die sich aufgrund besonderer Merkmale - etwa durch eine Vertrauensstellung oder besondere Verantwortung - aus dem Kreis sonstiger Arbeiten herausheben (z.B. BSGE 19, 57; 41, 129; Urteile des Senats vom 29. April 1976 - 4 RJ 87/75 - …und vom 19. Oktober 1977 - 4 RJ 141/76 - SozR 2200 § 1246 Nr. 21) bzw. wegen ihrer Qualität tariflich wie sonstige Ausbildungsberufe eingestuft sind (…vgl. Urteil des Senats vom 19. Januar 1978 = SozR 2200 § 1246 Nr. 25 S. 69 und Urteil des 1. Senats vom 15. März 1978 = SozR 2200 § 1246 Nr. 29 S. 89).
  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 103/76

    Zur Verpflichtung des Drehers, eine leichte Montagetätigkeit ausüben zu müssen, …

    Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78
    Nach der Rechtsprechung ist ein Facharbeiter auf Tätigkeiten eines "angelernten" Arbeiters sowie auf solche ungelernten Arbeiten verweisbar, die sich aufgrund besonderer Merkmale - etwa durch eine Vertrauensstellung oder besondere Verantwortung - aus dem Kreis sonstiger Arbeiten herausheben (z.B. BSGE 19, 57; 41, 129; Urteile des Senats vom 29. April 1976 - 4 RJ 87/75 - …und vom 19. Oktober 1977 - 4 RJ 141/76 - SozR 2200 § 1246 Nr. 21) bzw. wegen ihrer Qualität tariflich wie sonstige Ausbildungsberufe eingestuft sind (vgl. Urteil des Senats vom 19. Januar 1978 = SozR 2200 § 1246 Nr. 25 S. 69 …und Urteil des 1. Senats vom 15. März 1978 = SozR 2200 § 1246 Nr. 29 S. 89).
  • BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 112/77

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Leitbild des …

  • BSG, 20.12.1978 - 4 RJ 23/78
  • BSG, 29.06.1977 - 5 RJ 132/76

    Facharbeiter - Verweisung - Gehobene ungelernte Tätigkeiten

  • BSG, 01.10.1964 - 1 RA 174/62
  • BSG, 29.04.1976 - 4 RJ 87/75
  • BSG, 25.05.1976 - 12 RJ 162/75
  • BSG, 19.10.1977 - 4 RJ 141/76
  • BSG, 21.02.1995 - 8 RKn 5/93

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Knappschaftsrente wegen …

    Für die Zuordnung zur Gruppe der "Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion" ist im einzelnen erforderlich, daß der Versicherte in der Regel keinen Weisungen eines anderen im Arbeiterverhältnis stehenden Beschäftigten unterworfen war; ferner, daß er nicht lediglich als "schlichter Vorarbeiter" die gleichen Arbeiten wie seine Facharbeiterkollegen verrichtete, und daß er nicht nur in engem Rahmen eine herausgehobene Stellung innerhalb einer Gruppe von Ungelernten und Angelernten innehatte (…vgl mwN BSG vom 19. Januar 1978, BSGE 45, 276 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27; BSG vom 28. Juni 1979, SozR 2200 § 1246 Nr. 44;… BSG vom 12. November 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 70;… BSG vom 31. März 1981, SozR 2200 § 1246 Nr. 79;… BSG vom 3. November 1982, SozR 2200 § 1246 Nr. 102;… BSG vom 28. Mai 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12;… BSG vom 23. August 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 34).

    Das erstmals vom 4. Senat des BSG mit dem Urteil vom 28. Juni 1979 (SozR 2200 § 1246 Nr. 44) aufgestellte Kriterium, ein Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion müsse einem Angestellten unterstehen, ist eine sog "Hilfstatsache", welche zusammen mit anderen Merkmalen den Schluß zulassen kann, daß die Berufsposition diejenige eines "normalen" Facharbeiters deutlich überragt hat.

  • BSG, 21.02.1995 - 8 RKn 4/93

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Knappschaftsrente wegen …

    Für die Zuordnung zur Gruppe der "Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion" ist im einzelnen erforderlich, daß der Versicherte keinen Weisungen eines anderen im Arbeiterverhältnis stehenden Beschäftigten unterworfen war (differenzierend jedoch das Urteil vom heutigen Tage - 8 RKn 5/93) und nicht lediglich als "schlichter Vorarbeiter" die gleichen Arbeiten wie seine Facharbeiterkollegen verrichtete oder nur im engen Rahmen eine herausgehobene Stellung innerhalb einer Gruppe von Ungelernten und Angelernten innehatte (…vgl mwN BSG vom 19. Januar 1978, BSGE 45, 276 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27; BSG vom 28. Juni 1979, SozR 2200 § 1246 Nr. 44;… BSG vom 12. November 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 70;… BSG vom 31. März 1981, SozR 2200 § 1246 Nr. 79;… BSG vom 3. November 1982, SozR 2200 § 1246 Nr. 102;… BSG vom 28. Mai 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12;… BSG vom 23. August 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 34).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2006 - L 22 RJ 134/04
    Ob mit der Durchführung besonders schwieriger Arbeiten im Sinne der Berufsgruppe II zugleich eine Zuordnung zur obersten Gruppe des Mehrstufenschemas im Sinne des besonders hochqualifizierten Facharbeiters verbunden wäre, was zweifelhaft ist, weil zumindest der Kolonnenführer nach Berufsgruppe II dazu nicht rechnet (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 44), kann letztlich dahinstehen, denn nach der berufskundlichen Sachverständigen W hat der Kläger unter Berücksichtigung der Bekundungen des Zeugen G keine besonders qualitativ hochwertigen Aufgaben verrichtet.

    Ein Versicherter ist auch dann nicht der Gruppe der Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion zuzuordnen, wenn er selbst Weisungen eines anderen Beschäftigten im Arbeiterverhältnis befolgen muss (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 44).

  • LSG Sachsen, 06.06.2001 - L 4 RA 42/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) oder …

    Das Gesetz räumt dem Versicherten einen Anspruch wegen BU nicht schon dann ein, wenn er seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr auszuüben in der Lage ist (BSG, SozR 2200 § 1246 Nr. 44).
  • LSG Bayern, 16.01.2001 - L 6 RJ 447/98

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an einen in Deutschland …

    Im Rahmen des von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Mehrstufenschemas (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 44, 70, 75, 107, 144;… SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17) ist der Kläger lediglich dem unteren Bereich der angelernten Arbeiter zuzuordnen mit der daraus folgenden Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, ohne dass die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit erforderlich ist.
  • BSG, 30.10.1991 - 8 RKn 4/90

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Anspruch der Witwe auf Auszahlung …

    Der 4. Senat des BSG hat es erstmals mit dem Urteil vom 28. Juni 1979 - 4 RJ 53/78 - (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 44) zur negativen Abgrenzung der besonderen Gruppe der enger verweisbaren Facharbeiter für erforderlich gehalten, daß der Versicherte selbst nicht die Weisungen eines anderen Beschäftigten im Arbeiterverhältnis befolgen müsse.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 5 R 4284/07
    Für die Zuordnung zur Gruppe der "Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion" ist im einzelnen erforderlich, dass der Versicherte in der Regel keinen Weisungen eines anderen im Arbeiterverhältnis stehenden Beschäftigten unterworfen war; ferner, dass er nicht lediglich als "schlichter Vorarbeiter" die gleichen Arbeiten wie seine Facharbeiterkollegen verrichtete, und dass er nicht nur in engem Rahmen eine herausgehobene Stellung innerhalb einer Gruppe von Ungelernten und Angelernten innehatte (…vgl. mwN BSG vom 19. Januar 1978, BSGE 45, 276 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27; BSG vom 28. Juni 1979, SozR 2200 § 1246 Nr. 44;… BSG vom 12. November 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 70;… BSG vom 31. März 1981, SozR 2200 § 1246 Nr. 79;… BSG vom 3. November 1982, SozR 2200 § 1246 Nr. 102;… BSG vom 28. Mai 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12;… BSG vom 23. August 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 34;… BSG vom 21. Februar 1995, SozR 3-2960 § 46 Nr. 3).
  • BSG, 27.11.2009 - B 5 R 356/09 B
    Rechtfertigen lediglich tatsächliche Feststellungen die Einordnung in diese Tarifgruppe nicht, so hat der Arbeitgeber die Einordnung in die Tarifgruppe zu Unrecht vorgenommen oder hat Gründe gehabt, die jedenfalls nicht qualitativer Art sind (vgl. BSG vom 18.01.1995 - 5 RJ 18/94 - und vom 20.07.2005 - B 13 RJ 19/04 R -)." "Ein Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion muss Weisungsbefugnis gegenüber anderen Facharbeitern haben und in Folge geistiger sowie persönlicher Anforderungen diejenige des "normalen" Facharbeiters deutlich überragen (BSG in SozR 2200 § 1246 Nr. 44)." 8 Mit diesen einander gegenübergestellten Rechtssätzen ist das Vorliegen einer Divergenz nicht hinreichend dargetan.
  • BSG, 20.02.1980 - 5 RKn 30/78

    Aufsichtshauer - Reviersteiger - Aufsichtsbefugnis - Vorgesetztenfunktion - …

    Auch wenn der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) oberhalb der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters keine weitere Gruppe bilden will, so stimmt er mit dem erkennenden Senat doch darin überein, daß ein Versicherter mit einer so qualifizierten Aufsichtstätigkeit, wie der Kläger sie ausgeübt hat, nicht auf Tätigkeiten verwiesen werden kann, die sich unterhalb der Ebene der Facharbeiter befinden (vql insbesondere Urteil vom 28. Juni 1979 - 4 RJ 53/78 - sowie Urteil vom 29. November 1979 - 4 RJ 17/79 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80
    Die in diesem Zusammenhang noch erforderlichen Ermittlungen und Feststellungen sind vom LSG nachzuholen, damit auf dieser Grundlage die Frage unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl Urteil vom 28. Juni 1979 - 4 RJ 53/78 = SozR 2200 S 1246 Nr. 44, insbesondere Seiten 129, 130) beantwortet werden kann.
  • BSG, 24.06.1982 - 4 RJ 165/80

    Weiterzahlung des Facharbeiterlohnes; Berufsunfähigkeit; Kulanz des Arbeitgebers

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - L 21 RJ 121/03
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