Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5609
BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90 (https://dejure.org/1991,5609)
BSG, Entscheidung vom 21.03.1991 - 4 RLw 1/90 (https://dejure.org/1991,5609)
BSG, Entscheidung vom 21. März 1991 - 4 RLw 1/90 (https://dejure.org/1991,5609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90
    Das aus Art. 3 Abs. 1 GG herzuleitende und auch den Gesetzgeber bindende Willkürverbot bedeutet, daß bei der Auswahl der Tatbestände, für die eine gesetzliche Regelung getroffen wird, sachgemäß, dh nach Gesichtspunkten, die sich aus der Eigenart des zu regelnden Sachverhaltes ergeben, in diesem Sinne also nicht "willkürlich" zu verfahren ist (BVerfGE 80, 109, 118 mwN).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG ist Art. 3 Abs. 1 GG dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (…vgl ua BVerfGE 78, 232, 247 = SozR 5850 § 14 Nr. 11 S 20;… BVerfGE 79, 87, 98 = SozR 2200 § 183 Nr. 54 S 156; BVerfGE 79, 106, 121f [BVerfG 09.11.1988 - 1 BvR 243/86]; jeweils mwN).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG ist Art. 3 Abs. 1 GG dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl ua BVerfGE 78, 232, 247 = SozR 5850 § 14 Nr. 11 S 20;… BVerfGE 79, 87, 98 = SozR 2200 § 183 Nr. 54 S 156; BVerfGE 79, 106, 121f [BVerfG 09.11.1988 - 1 BvR 243/86]; jeweils mwN).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von …

    Auszug aus BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG ist Art. 3 Abs. 1 GG dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (…vgl ua BVerfGE 78, 232, 247 = SozR 5850 § 14 Nr. 11 S 20; BVerfGE 79, 87, 98 = SozR 2200 § 183 Nr. 54 S 156; BVerfGE 79, 106, 121f [BVerfG 09.11.1988 - 1 BvR 243/86]; jeweils mwN).
  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur …

    Auszug aus BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90
    Dabei hat der Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, deren Grenzen erst dann überschritten werden, wenn eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung sich - sachbereichsbezogen - nicht mehr auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückführen läßt (BVerfGE 79, 249, 287 [BVerfG 13.12.1988 - 2 BvL 1/84] mwN).
  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

    Auszug aus BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90
    Diese dient, wie das BVerfG im Vergleich mit der Altershilfe für Landwirte bereits dargelegt hat (BVerfGE 25, 314, 321f = SozR Nr. 77 zu Art. 3 GG), dem Schutz der abhängig Beschäftigten und ihrer Angehörigen gegen die Risiken der Minderung der Erwerbsfähigkeit, des Alters und des Todes.
  • BSG, 10.08.1989 - 4 RLw 1/88

    § 4 Abs. 1 S. 4 GAL nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90
    Der Gesetzgeber durfte daher bei der Festsetzung der Leistungen und der Bestimmung der Leistungsvoraussetzungen in der Altershilfe für Landwirte auch berücksichtigen, daß die Geldleistungen der Landwirtschaftlichen Alterskassen zu über 80 % aus Mitteln des Bundes finanziert werden, mithin - im Gegensatz zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung - weit überwiegend gerade nicht durch Beiträge der Versicherten aufgebracht werden (zu diesem Gesichtspunkt bei der Prüfung einer Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG s die Entscheidungen des Senats vom 10. August 1989 - 4 RLw 1/88 = SozR 5850 § 4 Nr. 9 - und vom 7. Dezember 1989 - 4 RLw 12/88 = GVLAK Rdschr AH 5/90).
  • BSG, 07.12.1989 - 4 RLw 12/88
    Auszug aus BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90
    Der Gesetzgeber durfte daher bei der Festsetzung der Leistungen und der Bestimmung der Leistungsvoraussetzungen in der Altershilfe für Landwirte auch berücksichtigen, daß die Geldleistungen der Landwirtschaftlichen Alterskassen zu über 80 % aus Mitteln des Bundes finanziert werden, mithin - im Gegensatz zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung - weit überwiegend gerade nicht durch Beiträge der Versicherten aufgebracht werden (…zu diesem Gesichtspunkt bei der Prüfung einer Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG s die Entscheidungen des Senats vom 10. August 1989 - 4 RLw 1/88 = SozR 5850 § 4 Nr. 9 - und vom 7. Dezember 1989 - 4 RLw 12/88 = GVLAK Rdschr AH 5/90).
  • BSG, 16.03.1979 - 11 RLw 4/78

    Landwirt - Mehrfache Beitragspflicht - Vorzeitiges Altersgeld - Lückenlose …

    Auszug aus BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90
    Die Regelung des § 2 Abs. 2 Buchst b GAL, die eine ununterbrochene Beitragsleistung bis zu den bezeichneten Endzeitpunkten verlangt, soweit nicht Ausnahmen zugelassen sind (vgl zur Entstehungsgeschichte der Norm BSG SozR 5850 § 2 Nr. 5, S 8), ist durch sachbezogene und einleuchtende Gründe gerechtfertigt und benachteiligt den Kläger nicht im Verhältnis zu anderen Gruppen von Versicherten.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12

    Beitragsregress nach § 119 SGB 10 - fiktive Berücksichtigung nicht erhobener …

    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist deshalb u. a. dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte selbst tatsächliche Handlungen vorzunehmen hatte (BSG, Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90 - juris;… Urteil vom 11.03.2004, a. a. O.) oder wenn die erforderliche Handlung von einer Stelle außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Leistungsträgers vorzunehmen war.

    Für den Bereich der Beitragsentrichtung hat der Senat (Beschluss vom 08.03.2012, L 10 LW 824/10) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90 - juris) bereits entschieden, dass die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung deshalb über einen Herstellungsanspruch nicht ersetzt werden kann.

  • BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 1/03 R

    Alterssicherung der Landwirte - Erwerbsunfähigkeits- bzw Erwerbsminderungsrente - …

    Sie sowie ihre Angehörigen bedürfen bereits deswegen des Schutzes der GRV gegen den Einkommensausfall bei Eintritt der Erwerbsminderung, des Alters und des Todes (vgl BSG Urteil vom 21. März 1991 - 4 RLw 1/90, JURIS).

    Die in der AdL versicherten selbstständigen Landwirte haben hingegen ein anderes Schutzbedürfnis, insbesondere im Hinblick auf ihre Möglichkeit der anderweitigen Absicherung allgemeiner Lebensrisiken (vgl BSG Urteil vom 21. März 1991 - 4 RLw 1/90, JURIS).

  • LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10

    Rentenversicherung, Altersrente, Landwirt, Rechtsnachfolge, Beitragserstattung, …

    Rn. 64 Die in § 2 Abs. 2 Buchst. b GAL eingeführte ununterbrochene Beitragsleistung war durch sachbezogene Gründe gerechtfertigt (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.1991, Az. 4 RLw 1/90, in juris).

    Schon früh hat das Bundesverfassungsgericht anlässlich der unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen für Witwenrenten entschieden, dass die strukturellen Unterschiede in der gesetzlichen Rentenversicherung als Versicherung der unselbständigen Versicherten einerseits und die Alterssicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer andererseits die unterschiedliche Ausgestaltung der Systeme rechtfertigen (vgl. BVerfGE 25, 314, juris, s. auch BSG, Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90, juris Rn. 16).

    Demgegenüber sind die Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte gleich hoch; die Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskassen werden zu großen Teilen aus Zuschüssen des Bundes finanziert (vgl. BSG…, Urteil vom 16.06.2005 - B 10 LW 1/03 R, juris Rn. 29), wodurch das System der landwirtschaftlichen Altersversorgung einen stark fürsorgerischen Charakter erhält (s. BSG, Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90, a.a.O).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht