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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.11.2005 - 4 S 100/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27983
VGH Baden-Württemberg, 18.11.2005 - 4 S 100/05 (https://dejure.org/2005,27983)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.11.2005 - 4 S 100/05 (https://dejure.org/2005,27983)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. November 2005 - 4 S 100/05 (https://dejure.org/2005,27983)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2005 - 4 S 100/05
    Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263).

    "Darlegen" bedeutet nämlich schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich einen allgemeinen Hinweis; es bedeutet vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263 und vom 19.05.1998 - 4 S 660/98 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2005 - 4 S 100/05
    "Darlegen" bedeutet nämlich schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich einen allgemeinen Hinweis; es bedeutet vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263 und vom 19.05.1998 - 4 S 660/98 -).

    Hierzu gehört, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts die besonderen Schwierigkeiten ausdrücklich bezeichnet werden und ausgeführt wird, inwieweit sich diese von Verwaltungsstreitigkeiten durchschnittlicher Schwierigkeit abheben (vgl. Beschluss des Senats vom 19.05.1998 - 4 S 660/98 -, m.w.N.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2005 - 4 S 100/05
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, VBlBW 2000, 392).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2005 - 4 S 100/05
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Beschluss des Senats vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420, m.w.N.).
  • EuGH, 20.10.1981 - 137/80

    Kommission / Belgien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2005 - 4 S 100/05
    Dies leistet die Antragsschrift nicht, denn sie beruft sich lediglich auf das Urteil des EuGH vom 20.10.1981 - Rs. 137/80 - (Kommission gegen Belgien), Slg. 1981 S. 2393, ohne sich der Aufgabe zu unterziehen aufzuzeigen, in welcher Hinsicht diese Rechtsprechung auch in Streitfällen wie dem der Klägerin beachtet werden muss.
  • VG Sigmaringen, 04.04.2006 - 4 K 2137/04

    Zum Anspruch auf Gewährung von Unterhaltsbeiträgen gemäß § 86 Abs 1 BeamtVG iVm § …

    Damit widerspräche eine solche Auslegung nicht nur dem Schutzzweck der Norm sondern auch der Regelung in § 143 Abs. 2 Satz 2 LBG a.F., mit der vom Gesetzgeber klargestellt wird, dass der Dienstherr nach dem Tod des geschiedenen Ehemanns eintretende Änderungen berücksichtigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.3.1982 - 2 C 35/81 - Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 33; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.11.2005 - 4 S 100/05 - Juris).
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