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| VGH Baden-Württemberg, 20.01.1987 - 4 S 1047/86 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 1987 - 4 S 1047/86 (https://dejure.org/1987,2268)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StPO § 24 Abs. 6 S. 1
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 26.02.1986 - 4 K 230/85
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.1987 - 4 S 1047/86
Papierfundstellen
- ESVGH 38, 72 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 274/88
Rechtsweg für ausländische Rechtsreferendare - Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis …
Wegen der Anlehnung an das Beamtenverhältnis spricht schließlich auch der Gesichtspunkt der Sachnähe für das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit und damit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (anders insgesamt für einen gleichgelagerten Fall: VGH Baden-Württemberg Urteil vom 20. Januar 1987 - 4 S 1047/86 - ZBR 1987, 342). - VGH Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 4 S 1470/91
Zur Rückforderung überzahlter Ausbildungsbeihilfe an einen in der einstufigen …
Es ist daher nicht darauf einzugehen, ob die Entscheidung des Senats vom 20.1.1987 -- 4 S 1047/86 -- (ZBR 1987, 342 = Die Justiz 1988, 37 = ESVGH Bd. 38, 72 (nur LS)) zum privatrechtlichen Charakter des Beschäftigungsverhältnisses zwischen einem den juristischen Vorbereitungsdienst leistenden Ausländer und dem Land Baden-Württemberg auf das vorliegende Ausbildungsverhältnis im einstufigen Juristenausbildungsgang übertragbar ist und ob gegebenenfalls entgegen den abweichenden Beurteilungen durch das Oberverwaltungsgericht Münster (Urteil v. 12.2.1990, NVwZ 1990, 889 und dazu BVerwG, Urteil vom 30.4.1992 -- 2 C 6.90 --, BayVBl 1992, 594) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 28.6.1989, NJW 1990, 663; vgl. auch BAG, Urteil v. 10.10.1990, NJW 1991, 943) hieran festzuhalten wäre. - VGH Baden-Württemberg, 21.12.1989 - 4 S 2554/89
Aufsichtsführer bei Prüfung - Im Zweifel kein öffentlich rechtliches …
Ausschlaggebend für diese Beurteilung ist, daß Dienstverhältnisse nichtbeamteter Personen zu Trägern öffentlicher Verwaltung bei Fehlen hinreichender Anhaltspunkte für eine öffentlich-rechtliche Gestaltung als privatrechtlich einzustufen sind (vgl. etwa zum Beschäftigungsverhältnis eines den juristischen Vorbereitungsdienst leistenden Ausländers Urteil des Senats vom 20.1.1987, Die Justiz 1988, 37 = ZBR 1987, 342).
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