Rechtsprechung
| VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600
- VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (13)
- VGH Bayern, 08.04.2013 - 20 CS 13.377
Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des …
Auszug aus VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600
Dies hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 8. April 2013 (20 CS 13.377 - juris) und die Kammer mehrfach (vgl. U.v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129 und B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540) entschieden.Rn. 24 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jüngst in dem gegen den Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2013 (W 4 S 12.1130 - juris) gerichteten Beschwerdeverfahren (B.v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris) zu den Bedenken gegen die betriebsbezogene Zuverlässigkeit der Antragstellerin Folgendes ausgeführt:.
Der Antragstellerin ist aber gesetzlich aufgegeben, bei der Ermittlung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. Art. 26 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayVwVfG), insbesondere dabei auch Angaben über Art, Ausmaß und Dauer der Sammlung sowie zu den Verwertungswegen zu machen (BayVGH, B.v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris), was vorliegend nur lückenhaft und nicht in dem geforderten und gebotenen Umfang geschehen ist.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass der Bayer. Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 8. April 2013 (20 CS 13.377 - juris) in Bezug auf die Antragstellerin festgestellt hat, dass "nicht mehr erwartet werden konnte, dass die Antragstellerin ihre Sammlung so ausführen wird, dass normative Grundlagen eingehalten werden".
- VG Bremen, 25.06.2013 - 5 V 2112/12
Auszug aus VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600
Rn. 22 Die Zuverlässigkeit hängt davon ab, ob die betreffende Person die Gewähr dafür bietet, in Zukunft die abfallrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften der angezeigten Sammlung, also insbesondere die Regelungen des § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 KrWG zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und das sonstige relevante Recht, einzuhalten (vgl. Schwind in von Lersner/Wendenburg, Recht der Abfallbeseitigung, Stand März 2013, § 18 KrWG RdNr. 63 und VG Bremen, B.v. 25.6.2013 - 5 V 2112/12 - juris).Ob eine unvollständige Anzeige allein ausreichend ist, um eine Untersagung wegen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit zu rechtfertigen (so ausdrücklich VG Bremen - B.v. 25.6.2013 - 5 V 2112/12 - juris), muss hier nicht entschieden werden.
- VG Würzburg, 28.01.2013 - W 4 S 12.1130
1) Zur Frage einer restriktiven, europarechtskonformen Auslegung des § 17 Abs. 3 …
Auszug aus VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600
Rn. 12 Mit Schreiben vom 15. Juli 2013 hat der Berichterstatter die Parteien darauf hingewiesen, dass die Gerichtsakten W 4 K 12.1129 und W 4 S 12.1130 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der Antragstellerin gegen den Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 29. November 2012, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Alttextilien untersagt wurde) beigezogen und zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht würden.Rn. 24 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jüngst in dem gegen den Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2013 (W 4 S 12.1130 - juris) gerichteten Beschwerdeverfahren (B.v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris) zu den Bedenken gegen die betriebsbezogene Zuverlässigkeit der Antragstellerin Folgendes ausgeführt:.
- VGH Bayern, 24.07.2012 - 20 CS 12.841
Beschwerde; gewerbliche Sammlung von Abfällen
Auszug aus VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600
Rn. 37 Hierbei wird teilweise von der Rechtsprechung gefordert (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - unter Verweis auf VG Ansbach, B.v. 30.3.2012 - AN 11 S 12.00357 - zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG; VG Ansbach, U.v. 16.1.2013 - AN 11 K 12.00358 - RdNr. 34; alle juris), dass dies durch Vorlage eines Vertrags mit dem Verwerter, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiert, nachzuweisen ist. - VG Würzburg, 16.10.2012 - W 4 S 12.833
Abfallrechtliche Anordnungen; Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen
Auszug aus VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600
Diese sind vom Sammler transparent und nachvollziehbar darzulegen (VG Würzburg, B.v. 16.10.2012 - W 4 S 12.833 und B.v. 15.4.2013 - W 4 S 13.145 - beide juris). - VG Würzburg, 15.04.2013 - W 4 S 13.145
Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Gewerbliche Sammlung von Glas, …
Auszug aus VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600
Diese sind vom Sammler transparent und nachvollziehbar darzulegen (VG Würzburg, B.v. 16.10.2012 - W 4 S 12.833 und B.v. 15.4.2013 - W 4 S 13.145 - beide juris). - VG Ansbach, 16.01.2013 - AN 11 K 12.00358
Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen Sammlung von …
Auszug aus VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600
Rn. 37 Hierbei wird teilweise von der Rechtsprechung gefordert (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - unter Verweis auf VG Ansbach, B.v. 30.3.2012 - AN 11 S 12.00357 - zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG; VG Ansbach, U.v. 16.1.2013 - AN 11 K 12.00358 - RdNr. 34; alle juris), dass dies durch Vorlage eines Vertrags mit dem Verwerter, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiert, nachzuweisen ist. - VG Ansbach, 30.03.2012 - AN 11 S 12.00357
Unbegründeter Eilantrag gegen Untersagung einer gewerblichen Schrott- und …
Auszug aus VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600
Rn. 37 Hierbei wird teilweise von der Rechtsprechung gefordert (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - unter Verweis auf VG Ansbach, B.v. 30.3.2012 - AN 11 S 12.00357 - zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG; VG Ansbach, U.v. 16.1.2013 - AN 11 K 12.00358 - RdNr. 34; alle juris), dass dies durch Vorlage eines Vertrags mit dem Verwerter, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiert, nachzuweisen ist. - VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144
Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug …
Auszug aus VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600
Hierbei sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache von maßgeblicher Bedeutung (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.1987 - 26 CS 87.01144 - BayVBl 1988, 369;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 80 RdNr. 68). - VGH Bayern, 24.03.1999 - 10 CS 99.27
Auszug aus VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600
Die Begründungspflicht soll u.a. der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung vor Augen führen und sie veranlassen, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen ("Warnfunktion"), ob tatsächlich ein besonderes öffentliches Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erfordert (BayVGH, B.v. 24.3.1999 - 10 CS 99.27- BayVBl. 1999, 465). - VGH Bayern, 28.09.2009 - 20 ZB 09.1562
Abfallrecht; Widerruf einer Transportgenehmigung; Bedenken gegen die …
- VG Würzburg, 05.07.2013 - W 4 S 13.540
1) Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der …
- VG München, 26.01.2012 - M 17 K 11.3422
Transportgenehmigung für Abfälle; Zuverlässigkeit; Begehung von Straftaten
- VG Würzburg, 26.08.2013 - W 4 S 13.704
Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung der …
Rn. 13 Mit Schreiben vom 20. August 2013 wies der Berichterstatter die Parteien darauf hin, dass die Gerichtsakten W 4 K 13.622 und W 4 S 13.623 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der Antragstellerin gegen den Bescheid des Landratsamts Würzburg vom 18. Juni 2013, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Altkleidern und Altschuhen untersagt wurde), die Gerichtsakten W 4 K 13.486 und W 4 S 13.600 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der B... GmbH gegen den Bescheid des Landratsamts Würzburg vom 15. Mai 2013, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Altkleidern und Altschuhen untersagt wurde) sowie die Gerichtsakten W 4 K 12.1129 und W 4 S 12.1130 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der B... GmbH gegen den Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 29. November 2012, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Alttextilien untersagt wurde) beigezogen und zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht werden.Dies hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 8. April 2013 (20 CS 13.377 - juris) und die Kammer mehrfach (vgl. U.v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129, B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540 und B.v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600) entschieden.
Denn bei Herrn V... N... handelt es sich um die für die Sammlung der B... GmbH "verantwortliche Person", wie sich aus der Formblatt-Anzeige vom 8. Juni 2012 ergibt, die den Verfahren W 4 K 13.486 und W 4 S 13.600 zu Grunde liegt.
Rn. 32 Des Weiteren hat die Kammer im Beschluss vom 18. Juli 2013 im Verfahren W 4 S 13.600 erhebliche Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der B... GmbH und der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen geäußert und diese darauf gestützt, dass diese nach Inkrafttreten des KrWG auf die Anzeige vom 27. August 2012 trotz der Aufforderung des Antragsgegners vom 5. September 2012 und nochmals mit Schreiben vom 21. November 2012 die geforderten Unterlagen nicht vorgelegt haben.
Rn. 35 Die Kammer schließt sich den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an und legt seiner Entscheidung die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 25. Juni 2013 (W 4 K 12.1129) und im Beschluss vom 18. Juli 2013 (W 4 S 13.600) zu Grunde (vgl. Schreiben des Berichterstatters vom 20.8.2013).
- VG Würzburg, 01.08.2013 - W 4 S 13.623
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung einer Sammlung; …
Rn. 12 Mit Schreiben vom 23. Juli 2013 wies der Berichterstatter die Parteien darauf hin, dass die Gerichtsakten W 4 K 13.486 und W 4 S 13.600 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der B... GmbH gegen den Bescheid des Landratsamts Würzburg vom 15. Mai 2013, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Altkleidern und Altschuhen untersagt wurde) sowie die Gerichtsakten W 4 K 12.1129 und W 4 S 12.1130 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der B... GmbH gegen den Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 29. November 2012, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Alttextilien untersagt wurde) beigezogen und zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht werden.Dies hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 8. April 2013 (20 CS 13.377 - juris) und die Kammer mehrfach (vgl. U.v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129, B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540 und B.v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600) entschieden.
Denn bei Herrn V... N... handelt es sich um die für die Sammlung der B... GmbH "verantwortliche Person", wie sich aus der Formblatt-Anzeige vom 8. Juni 2012 ergibt, die den Verfahren W 4 K 13.486 und W 4 S 13.600 zu Grunde liegt.
Rn. 30 Des Weiteren hat die Kammer im Beschluss vom 18. Juli 2013 im Verfahren W 4 S 13.600 erhebliche Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der B... GmbH und der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen geäußert und diese darauf gestützt, dass diese nach Inkrafttreten des KrWG auf die Anzeige vom 27. August 2012 trotz der Aufforderung des Antragsgegners vom 5. September 2012 und nochmals mit Schreiben vom 21. November 2012 die geforderten Unterlagen nicht vorgelegt haben.
Rn. 33 Die Kammer schließt sich den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an und legt seiner Entscheidung die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 25. Juni 2013 (W 4 K 12.1129) und im Beschluss vom 18. Juli 2013 (W 4 S 13.600) zu Grunde (vgl. Schreiben des Berichterstatters vom 23.7.2013).
- VGH Bayern, 02.07.2020 - 12 B 16.2412
Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung
Rn. 5 4. Mit Beschluss vom 18. Juli 2013 (W 4 S 13.600) lehnte die Kammer den Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab.Die Kammer sei im Beschluss vom 18. Juli 2013 im Verfahren W 4 S 13.600 bzgl. der Anordnung des Sofortvollzugs in Ziff. III des streitgegenständlichen Bescheids davon ausgegangen, dass die Untersagungsverfügung nach summarischer Prüfung ihre Rechtsgrundlage sowohl in § 18 Abs. 5 Satz 2, 1. Alt. KrWG finde, als auch auf § 18 Abs. 5 Satz 2, 2. Alt. i.V.m. § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 KrWG gestützt werden könne.
- VG Würzburg, 27.01.2015 - W 4 K 13.951
Untersagung einer Sammlung
Rn. 16 Mit Schreiben vom 21. Oktober 2013 wies der Berichterstatter die Parteien darauf hin, dass die Gerichtsakten W 4 K 13.468 und W 4 S 13.704 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der D... GmbH gegen den Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 6. Mai 2013, mit der die Sammlung von Altkleidern und Altschuhen untersagt wurde), die Gerichtsakten W 4 K 13.622 und W 4 S 13.623 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der D... GmbH gegen den Bescheid des Landratsamts Würzburg vom 18. Juni 2013, mit der die Sammlung von Altkleidern und Altschuhen untersagt wurde), die Gerichtsakten W 4 K 13.486 und W 4 S 13.600 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der B... GmbH gegen den Bescheid des Landratsamts Würzburg vom 15. Mai 2013, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Altkleidern und Altschuhen untersagt wurde) sowie die Gerichtsakten W 4 K 12.1129 und W 4 S 12.1130 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der B... GmbH gegen den Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 29. November 2012, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Alttextilien untersagt wurde) beigezogen und zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht werden.Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 8. April 2013 (20 CS 13.377 - juris) und die Kammer mehrfach (vgl. U.v. 25.6.2013, W 4 K 12.1129; B.v. 5.7.2013, W 4 S 13.540 und B.v. 18.7.2013, W 4 S 13.600) entschieden.
Rn. 45 Des Weiteren hat die Kammer im Beschluss vom 18. Juli 2013 im Verfahren W 4 S 13.600 erhebliche Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der B... GmbH und der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen geäußert und diese darauf gestützt, dass diese nach Inkrafttreten des KrWG auf die Anzeige vom 27. August 2012 trotz der Aufforderung des Antragsgegners vom 5. September 2012 und nochmals mit Schreiben vom 21. November 2012 die geforderten Unterlagen nicht vorgelegt haben.
- VGH Bayern, 03.06.2020 - 12 BV 15.777
Zuständigkeit der Abfallrechtsbehörde - öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Dies sei beim Prokuristen V… N… als für die Leitung und Beaufsichtigung der von der Klägerin angezeigten Sammlung verantwortliche Person der Fall; ebenso sei dies bei der B… GmbH als der persönlich haftenden Gesellschafterin der Klägerin gegeben, wie sich aus einschlägigen, die betriebsbezogene Zuverlässigkeit der B… GmbH betreffenden Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris) und der Kammer (U.v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129 - juris sowie B.v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600) ergebe. - VG Würzburg, 21.04.2015 - W 4 K 14.575
Keine Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung
Dies hat der BayVGH bereits im Beschluss vom 8. April 2013 (20 CS 13.377 - juris) und die Kammer mehrfach (vgl. U. v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129; B. v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540; B. v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600) entschieden.Die Kammer hat bereits in mehreren Verfahren Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Klägerin und der mit ihr verbundenen Unternehmen geäußert (vgl. U. v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129; B. v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600; B. v. 1.8.2013 - W 4 S 13.623; B. v. 26.8.2013 - W 4 S 13.704; B. v. 22.10.2013 - W 4 S 13.952; U. v. 26.11.2013 - W 4 K 13.486; U. v. 27.1.2015 - W 4 K 13.951; U. v. 21.4.2015 - W 4 K 14.569).
- VG Würzburg, 21.04.2015 - W 4 K 14.569
Abfallsammlung, Untersagung, Zuverlässigkeit, Altkleidersammlung, gewerbliche …
Dies hat der BayVGH bereits im Beschluss vom 8. April 2013 (20 CS 13.377 - juris) und die Kammer mehrfach (vgl. U. v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129; B. v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540; B. v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600) entschieden.Die Kammer hat bereits in mehreren Verfahren Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Klägerin und der mit ihr verbundenen Unternehmen geäußert (vgl. U. v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129; B. v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600; B. v. 1.8.2013 - W 4 S 13.623; B. v. 26.8.2013 - W 4 S 13.704; B. v. 22.10.2013 - W 4 S 13.952; U. v. 26.11.2013 - W 4 K 13.486; U. v. 27.1.2015 - W 4 K 13.951).
- VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe); …
Schaudig Reinthaler Kraheberger 20 CS 13.1625 Großes W 4 S 13.600 Staatswappen. - VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608
Abfallbeseitigungsrecht
5.) Selbst wenn die Klägerin Bestandssammlerin wäre, bestünde kein Vertrauensschutz nach § 18 VII KrWG: Wie das VG Würzburg in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2013 (Az.: W 4 S 13.600) entschieden hat, besteht kein schutzwürdiges Vertrauen, wenn abfallwirtschaftliche Bedenken gegen die Sammlung bestehen. - VG Würzburg, 12.11.2013 - W 4 K 13.326
Befristung einer gewerblichen Sammlung
Dies hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 8. April 2013 (20 CS 13.377 - juris) und die Kammer mehrfach (vgl. U.v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129; B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540; B.v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600) entschieden. - VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608
Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer …
- VG Würzburg, 07.11.2013 - W 4 S 13.995
Gewerbliche Sammlung von Altkleidern, Alttextilien, Schuhen, Glas, Porzellan, …
- VG Würzburg, 22.07.2014 - W 4 K 13.622
Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien und Altschuhen; …
- VG Würzburg, 14.01.2014 - W 4 K 13.539
Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit; …
- VG Würzburg, 12.11.2013 - W 4 K 13.144
Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit; …
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