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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.04.1991 - 4 S 1601/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2863
VGH Baden-Württemberg, 29.04.1991 - 4 S 1601/89 (https://dejure.org/1991,2863)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.1991 - 4 S 1601/89 (https://dejure.org/1991,2863)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 1991 - 4 S 1601/89 (https://dejure.org/1991,2863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beweislast für Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 149 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 339
  • VBlBW 1991, 471
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1991 - 4 S 1601/89
    Das Landesamt wies dabei auf die sogenannte 100%-Grenze des § 15 Abs. 1 BVO hin, von deren grundsätzlicher Rechtmäßigkeit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.11.1990 (ZBR 1991, 82 auszugehen ist. Das Verwaltungsgericht ist bei seiner Entscheidung von einer Verrechnung nach § 5 Abs. 3 BVO ausgegangen (Beihilfefähigkeit nur insoweit, als keine Krankenfürsorge, Krankenhilfe oder Kostenerstattung auf Grund von Rechtsvorschriften oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zusteht).
  • BFH, 12.08.1981 - I R 140/78

    Bekanntgabe - Steuerbescheid - Postzustellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1991 - 4 S 1601/89
    In der Regel kann sie den ihr obliegenden Beweis über den Zugang des Bescheides und den Zeitpunkt des Zuganges nach den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins führen, indem sie die Tatsachen beweist, aus denen aufgrund der Lebenserfahrung mit hoher Wahrscheinlichkeit gefolgt werden kann, daß und zu welchem Zeitpunkt der Empfänger den Bescheid erhalten hat (BFH 134, 213).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1984 - 11 S 2099/81

    Zur Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes; zur …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1991 - 4 S 1601/89
    Ein qualifiziertes Bestreiten, wie es bei einem ordnungsgemäßen Aufgabenvermerk zu fordern sein mag (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 14.11.1984, NJW 86, 210) würde in dieser Lage der durch § 41 Abs. 2 LVwVfG geregelten Beweislastverteilung nicht entsprechen.
  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 3.22

    Widerlegung der Bekanntgabevermutung beim Bestreiten des Zugangs eines …

    Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Zeitpunkt der Aufgabe zur Post als Ereignis, das den Lauf der Drei-Tage-Frist auslöst, feststeht (stRspr zu § 122 Abs. 2 AO, vgl. nur BFH…, Urteil vom 22. Mai 2002 - VIII R 53/00 - BFH/NV 2002, 1417 ; OVG Bautzen…, Urteil vom 26. März 2003 - 5 B 638/02 - juris Rn. 57; OVG Greifswald, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 313/11 - NordÖR 2015, 252 ; ebenso zu § 41 Abs. 2 VwVfG BW: VGH Mannheim, Beschluss vom 29. April 1991 - 4 S 1601/89 - NVwZ-RR 1992, 339 und zu § 4 Abs. 2 VwZG: VGH München…, Beschluss vom 24. Januar 2013 - 12 ZB 12.23 24 - NVwZ 2013, 526 Rn. 3 f.; a. A. bei Massenverfahren OVG Münster, Beschluss vom 12. August 1980 - 13 B 579/80 - NJW 1981, 1056 ).
  • VGH Bayern, 06.07.2007 - 7 CE 07.1151

    Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren; Zulässigkeit einer formlosen …

    Die Behörde kann aber ihrer Beweispflicht im Streitfall auch nach den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins genügen, wenn sie Tatsachen vorträgt, aus denen nach allgemeiner Lebenserfahrung geschlossen werden kann, dass der Empfänger das Schreiben tatsächlich erhalten haben muss (vgl. VGH BW vom 29.4.1991 NVwZ-RR 1992, 339/340; NdsOVG vom 21.3.1997 Az. 11 L 1272/96; Kopp/Ramsauer, VwVfG, RdNr. 52 zu § 24).
  • AG Andernach, 21.04.2021 - 2h OWi 145/21

    Parkverstoß - Fahrzeughalteranhörung vor Erlass des Kostenbescheids

    Zwar gilt gemäß § 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG zumindest im Verwaltungsrecht eine Zugangsfiktion, sodass vom Empfänger qualifiziert der Empfang bestritten werden muss; ein solches qualifiziertes Bestreiten soll aber dann nicht erforderlich sein, wenn die Behörde den Zeitpunkt der Aufgabe des Bescheides zur Post in ihren Akten nicht vermerkt hat (VGH München NVwZ-RR 1992, 339; VG Bremen NVwZ-RR 1996, 550; OVG Greifswald BeckRS 2016, 52699).
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