Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - 4 S 19.17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Zweifel an der Dienstunfähigkeit eines Beamten im Zeitpunkt der Veranlassung der Dienstfähigkeit Überprüfung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 123 VwGO, § 37 Abs 1 S 1 BG BB
Beschwerde; einstweilige Anordnung; Untersuchungsaufforderung; Untersuchungsanordnung; amtsärztliche Untersuchung; Zweifel an Dienstfähigkeit; Untersuchungsanlass; Zeitpunkt des Erlasses der Untersuchungsanordnung; zeitlicher Bezug zu Umständen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 22.05.2017 - 2 L 339/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - 4 S 19.17
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11
Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - 4 S 19.17
Die Behörde darf insbesondere nicht nach der Überlegung vorgehen, der Beamte werde schon wissen, "worum es geht" (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 - juris Rn. 19 ff.;… Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 - juris Rn. 9).Was die angeführten krankheitsbedingten Fehlzeiten des Antragstellers anbelangt, fehlt es bereits an einer schlüssigen Darlegung der Antragsgegnerin, dass die Fehlzeiten auf Erkrankungen zurückzuführen sind, die die (dauerhafte) Dienstfähigkeit des Beamten berühren (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013, a.a.O., Rn. 27 …und Beschluss vom 10. April 2014, a.a.O., Rn. 20;… Beschluss des Senats vom 10. Juni 2015 - OVG 4 S 6.15 - juris Rn. 18).
Rn. 11 Da es mithin bereits an der Darlegung eines Untersuchungsanlasses fehlt, kann dahinstehen, ob die streitgegenständliche Untersuchungsanordnung auch deshalb rechtswidrig ist, weil Art und Umfang der geforderten ärztlichen Untersuchung nicht hinreichend bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013, a.a.O. Rn. 22 …und Beschluss vom 10. April 2014, a.a.O., Rn. 10).
- BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13
Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 4 S 6.15
Untersuchungsanordnung; statthafter (Eil-)Antrag; Verwaltungsaktqualität …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - 4 S 19.17
Was die angeführten krankheitsbedingten Fehlzeiten des Antragstellers anbelangt, fehlt es bereits an einer schlüssigen Darlegung der Antragsgegnerin, dass die Fehlzeiten auf Erkrankungen zurückzuführen sind, die die (dauerhafte) Dienstfähigkeit des Beamten berühren (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG…, Urteil vom 30. Mai 2013, a.a.O., Rn. 27 …und Beschluss vom 10. April 2014, a.a.O., Rn. 20; Beschluss des Senats vom 10. Juni 2015 - OVG 4 S 6.15 - juris Rn. 18).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2026 - 6 B 1415/25
Untersuchungsanordnung
Rn. 7 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30.9.2025 - 1 A 1478/21 -, juris Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.1.2018 - OVG 4 S 19.17 -, juris Rn. 10. - OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2021 - 4 S 6.21
Untersuchungsanordnung; effektiver Rechtsschutz; Zweifel an Dienstfähigkeit; …
Der Senat hält daher an seiner Entscheidung, unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 22. Januar 2018 - OVG 4 S 19.17 - juris Rn. 3…, Beschluss vom 26. Juli 2016 - OVG 4 S 40.15 - BeckRS 2016, 131910 Rn. 3) der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu folgen (Beschluss vom 13. Mai 2019 - OVG 4 S 17.19 - BA S. 2), nicht mehr fest und hält Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren für isoliert angreifbar. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2025 - 1 A 1478/21 Rn. 35 Vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 22. Januar 2018 - OVG 4 S 19.17 -, juris, Rn. 10; zu einer zweieinhalb Jahre alten Untersuchung auch etwa Sch.-H. VG, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 12 B 23/22 -, juris, Rn. 49.
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2018 - 4 S 33.18
Beamter; Untersuchungsanordnung; erhebliche Fehlzeiten; vermutete …
Diese Umstände müssen, um die Dienstunfähigkeit als nahe liegend erscheinen zu lassen, einen hinreichenden zeitlichen Bezug zu dem Zeitpunkt aufweisen, zu dem der Dienstherr die Untersuchung veranlasst, was der Senat bei Umständen, die über 17 Monate zurückliegen, verneint hat (vgl. Beschluss vom 22. Januar 2018 - OVG 4 S 19.17 - juris Rn. 10). - VG Berlin, 07.03.2019 - 5 L 5.19
Rechtswidrigkeit einer Untersuchungsanordnung des Dienstherrn
Die Rechtswidrigkeit der Gutachtenanordnung ist nach Erstellung des Gutachtens ohne Bedeutung (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 4 S 19.17 -, juris Rn. 12). - OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23
Amtsärztliche Untersuchung; Beamte; Betäubungsmittelabhängigkeit; …
Liegen die Erkenntnisse des Dienstherrn längere Zeit zurück, fehlt es regelmäßig an einem hinreichenden Anlass, die dauernde Dienstfähigkeit der oder des Betroffenen in Zweifel zu ziehen (OVG Bln-Bbg., Beschl. v. 22.01.2018 - OVG 4 S 19.17, juris Rn. 10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".