Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 4 S 2016/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Genehmigte Dienstreise - Dienstunfall im Innenraum einer privaten Tiefgarage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbrechung eines Dienstes durch das Aufsuchen einer privaten Garage zur Abholung eines Fahrzeugs bei einer "ab Wohnung" genehmigten Dienstreise mit dem privaten PKW; Relevanz der räumlichen Trennung einer Großgarage von der Wohnung eines Beamten und der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterbrechung eines Dienstes durch das Aufsuchen einer privaten Garage zur Abholung eines Fahrzeugs bei einer "ab Wohnung" genehmigten Dienstreise mit dem privaten PKW; Relevanz der räumlichen Trennung einer Großgarage von der Wohnung eines Beamten und der ...
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 03.06.2008 - 5 K 2356/06
- VG Karlsruhe, 06.06.2008 - 5 K 2356/06
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 4 S 2016/08
Papierfundstellen
- DÖV 2010, 366 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 7.04
Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 4 S 2016/08
Bei einer "ab Wohnung" genehmigten Dienstreise mit dem privaten PKW wird der Dienst im Sinne des § 102 Abs. 1 LBG i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG nicht durch das Aufsuchen einer privaten Garage zur Abholung des Fahrzeugs unterbrochen, wenn die (Groß-)Garage vom Wohnhaus des Beamten räumlich getrennt ist und einen unüberschaubaren Nutzerkreis (hier: ca. 400 Personen) hat, der nicht mehr maßgebend von den Bewohnern des (Mehrfamilien-)Hauses des Beamten geprägt wird (Abgrenzung zu BVerwG, Urteil vom 27.01.2005 - 2 C 7.04 -, BVerwGE 122, 360).Denn das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 27.01.2005 (- 2 C 7.04 -, BVerwGE 122, 360) entschieden, dass bei sogenannten Wegeunfällen im Sinne des § 31 Abs. 2 BeamtVG der Beamte unfallfürsorgerechtlich nicht geschützt sei, wenn sich der Unfall in einer privaten Garage ereignet habe.
Denn das Verwaltungsgericht hat sich ausführlich mit der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.01.2005 (a.a.O.) auseinandergesetzt und eingehend begründet, weshalb hier gerade unter Berücksichtigung von dessen Argumentation die Annahme gerechtfertigt sei, dass sich der Unfall des Klägers "im Dienst" ereignet habe.
Wie bereits beim Vergleich mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.01.2005 (a.a.O.) dargestellt, hat das Verwaltungsgericht die Tiefgarage H. nicht als zum häuslichen Bereich gehörend angesehen, weil es sich nach der unwidersprochen gebliebenen Darstellung des Klägers um eine 50 m von seinem Wohnhaus entfernt liegende Großgarage mit 400 gewerblich vermieteten Stellplätzen mit ständig - teilweise täglich - wechselnden Nutzern handele und zur Abwicklung des Verkehrs die entsprechende Geltung der Straßenverkehrsordnung angeordnet sei.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 4 S 2016/08
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 4 S 2016/08
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 4 S 2016/08
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris). - BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 61.02
Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 4 S 2016/08
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris). - VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 4 S 2016/08
Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffs eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Beschluss des Senats vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420, m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97
Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 4 S 2016/08
Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263). - VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98
Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 4 S 2016/08
Eine Bezugnahme auf früheren Vortrag genügt dabei nicht (vgl. nur Senatsbeschluss vom 19.05.1998 - 4 S 660/98 -, Juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 124a RdNr. 49 m.w.N.). - VG Karlsruhe, 03.06.2008 - 5 K 2356/06
Dienstreise; Unfall in privater Tiefgarage des Beamten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 4 S 2016/08
Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 03. Juni 2008 - 5 K 2356/06 - wird abgelehnt. - BVerwG, 25.08.1977 - II C 27.74
Mitgeführte Gegenstände - Beamter - Körperliche Gefährdung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 4 S 2016/08
Die vom Beklagten angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.08.1977 - II C 27.74 -, DÖV 1978, 101) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 02.04.2001 - 3 B 98.26949 -, Juris) sind zu einer anderen Gesetzeslage ergangen. - VGH Baden-Württemberg, 08.01.1991 - 4 S 2321/88
Sachschadenersatz bei Dienstreise - keine unmittelbare körperliche Gefährdung …
- VGH Baden-Württemberg, 29.12.1995 - 4 S 641/94
Sachschadenersatz wegen eines auf einer Dienstreise mit privateigenem Pkw …
- VG Wiesbaden, 20.03.1996 - 8/V E 506/94
Bestimmung der Voraussetzungen der Annahme eines Dienstweges; Zuordnung des …
- VGH Bayern, 19.03.2012 - 3 B 11.8
Dienstunfall; Wegeunfall; nichtöffentliche (Groß-)Garage mit ca. 450 bis 500 …
Die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der im Urteil vom 25. November 2009 (Az. 4 S 2016/08 ) darauf abstellt, dass bei räumlicher Trennung der Großgarage vom Wohnhaus und einem unüberschaubaren Nutzerkreis, der nicht mehr maßgebend von den Bewohnern des Mehrfamilienhauses des Beamten geprägt wird, eine Zuordnung zum häuslichen Bereich ausscheidet, ist nach Meinung des Senats nicht praktikabel. - VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 1 K 09.02065
Wegeunfall; Unfall in (nicht öffentlichem Parkhaus unerlaubt) abgestellten …
Der Hinweis des Klägervertreters in der mündlichen Verhandlung auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (vgl. B. v. 25.11.2009, 4 S 2016/08), wonach der Weg des Beamten von seiner Wohnung zu seiner Dienststelle (bzw. umgekehrt) durch das Aufsuchen einer privaten Garage, mithin durch das Passieren der Zufahrt zu dem privaten Parkhaus nicht unterbrochen sei, wenn die (Groß-)Garage - das Parkhaus - vom Wohnhaus des Beamten räumlich getrennt ist und einen unüberschaubaren Nutzerkreis hat, der nicht mehr von den Bewohnern des (Mehrfamilien-)Hauses des Beamten geprägt wird, geht fehl. - OVG Sachsen, 04.05.2011 - 2 A 724/10
Unmittelbare körperliche Gefährdung eines Beamten durch ein Unfallereignis ist …
Es genügt daher auch bei durch § 103 Abs. 1 SächsBG erfassten Schadensereignissen, dass der Beamte am schädigenden Ereignis räumlich beteiligt ist, ohne zugleich durch äußere Einwirkung unmittelbar körperlich gefährdet worden zu sein (…so VGH BW, Urt. v. 8. Januar 1991 - 4 S 2321/88 -, juris [nur Leitsatz], ergangen zur mit § 103 SächsBG inhaltsgleichen Vorschrift des § 102 BaWüLBG a. F. [nunmehr § 80 BaWüLBG n. F.] unter ausdrücklicher Abkehr vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1977 a. a. O.; bestätigt durch Beschl. v. 25. November 2009 - 4 S 2016/08 -, juris; vgl. auch: Woydera/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Sachsen, § 103 Anm. 1 b und Anm. 5). - OVG Sachsen, 15.09.2010 - 2 A 190/10
Zulassung der Berufung, Unfallfürsorge, Schadensersatz
Ob ein derartiges ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer unmittelbaren körperlichen Gefährdung des Beamten für einen Ersatzanspruch vorliegen müsse, wird in Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.1977 - II C 27.74 -, sowie BayVGH, Urt. v. 2.4.2001 - 3 B 98.2694 -,jeweils juris, einerseits und VGH BW, Beschl. v. 25.11.2009 - 4 S 2016/08 -, juris, andererseits) und Literatur (vgl. Woydera/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Sachsen, § 103 SächsBG Nr. 1 Buchst. b) für das jeweilige Landesrecht unterschiedlich beurteilt.
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