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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.09.1999 - 4 S 2143/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11305
VGH Baden-Württemberg, 22.09.1999 - 4 S 2143/99 (https://dejure.org/1999,11305)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.09.1999 - 4 S 2143/99 (https://dejure.org/1999,11305)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. September 1999 - 4 S 2143/99 (https://dejure.org/1999,11305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Stellenbesetzung: Konkurrenz zwischen Versetzungsbewerber und Beförderungsbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 121
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99

    Ernennung zum Landgerichtspräsidenten - Konkurrentenklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.1999 - 4 S 2143/99
    Rn. 3 Zwar ist dem Antragsteller zuzugestehen, daß sich der verwaltungsgerichtliche Beschluß weitgehend - zudem erneut rechtlich fehlerhaft - mit einem im vorliegenden Verfahren nicht entscheidungserheblichen Gegenstand, nämlich der früheren, inzwischen überholten Auswahlentscheidung und dem dazu ergangenen Beschluß des Senats vom 19.05.1999 (VBlBW 1999, 305) befaßt, während er den für die neue Auswahlentscheidung maßgeblichen Gesichtspunkten und dem dazu erfolgten Vorbringen des Antragstellers kaum Beachtung schenkt.

    Rn. 4 Nach den im zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluß des Senats vom 19.05.1999 (a.a.O.) dargestellten Grundsätzen kann der Dienstherr die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen, wenn er zu dem Ergebnis gelangt, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, wobei für diese Beurteilung die - wie hier - aus Anlaß der Bewerbungen erstellten dienstlichen Beurteilungen maßgeblich in den Blick zu nehmen sind.

    Rn. 7 Dürfte danach der Antragsgegner zu Recht davon ausgegangen sein, daß Antragsteller und Beigeladene nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im wesentlichen gleich geeignet sind, konnte und mußte er zwangsläufig die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen, wobei ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des letztlich maßgeblichen Auswahlkriteriums zusteht (vgl. Beschl. d. Senats v. 19.05.1999, a.a.O. und v. 08.12.1998, VBlBW 1999, 264; jeweils m.w.N.).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-409/95

    Marschall

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.1999 - 4 S 2143/99
    Daß dem Antragsteller nach einem anderen Hilfskriterium ein Vorrang zuzubilligen wäre und dies in die Auswahlentscheidung nicht eingeflossen wäre (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.03.1998, IÖD 1999, 28; EuGH, Urt. v. 11.11.1997, DVBl. 1998, 183), wird mit dem Antrag nicht dargelegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.1999 - 4 S 2143/99
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Antragsteller, daß er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Beschwerdeverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Beschl. d. Senats v. 05.06.1997, VBlBW 1997, 420, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.1999 - 4 S 2143/99
    Auch kommt dem Besetzungsvorschlag des Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28.05.1999 für die dem Dienstherrn obliegende vergleichende Beurteilung der Eignung der Bewerber eine bindende Wirkung nicht zu (vgl. Beschl. d. Senats v. 07.08.1996, VBlBW 1996, 419 = ZBR 1996, 340 = NJW 1996, 2525).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.1999 - 4 S 2143/99
    Rn. 2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Mißerfolg (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.02.1997, VBlBW 1997, 263).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98

    Bewerberauswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Konkurrenten für eine …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.1999 - 4 S 2143/99
    Rn. 7 Dürfte danach der Antragsgegner zu Recht davon ausgegangen sein, daß Antragsteller und Beigeladene nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im wesentlichen gleich geeignet sind, konnte und mußte er zwangsläufig die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen, wobei ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des letztlich maßgeblichen Auswahlkriteriums zusteht (vgl. Beschl. d. Senats v. 19.05.1999, a.a.O. und v. 08.12.1998, VBlBW 1999, 264; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1996 - 4 S 1525/96

    Berücksichtigung der Grundsätze der Frauenförderung bei Beförderung von Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.1999 - 4 S 2143/99
    Hierbei können auch die Zielsetzungen des Frauenförderungsgesetzes - jedenfalls nachrangig - als Hilfsmaßstab herangezogen werden (vgl. dazu auch Beschl. d. Senats v. 25.07.1996, VBlBW 1996, 464 = DÖD 1997, 87).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Der Umstand, dass ein Bewerber die Endnote seiner Beurteilung in einem höherbewerteten Amt erreicht hat, kann daher bei der vergleichenden Einschätzung der zusammenfassenden Eignungsbewertung durch den zuständigen Beurteiler, in die die Beurteilung der dienstlichen Leistungen in den vorher innegehabten Ämtern eingeflossen sind, Bedeutung erlangen (VGH Baden-Württemberg 22. September 1999 - 4 S 2143/99 -: im Ergebnis ebenso VG Augsburg 5. Februar 2004 - Au 2 K 03.1353 - unter Berufung auf Bay. VGH 28. Juni 1995 - 3 CE 95.1192 -).
  • VG Sigmaringen, 06.06.2002 - 2 K 532/02

    Konkurrentenklage um Beförderung - Auswahl - Begründung - Frauenförderung als …

    Die vom Kultusministerium in diesem Zusammenhang vorgenommene Beurteilung, dass der Klägerin jedenfalls kein wesentlicher Eignungsvorsprung für das angestrebte Amt zukomme, hält sich im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.09.1999, VBlBW 2000, 121).

    Im Rahmen des Auswahlermessens bleibt es dem Dienstherrn vielmehr überlassen, ob er im Hinblick auf die konkreten Anforderungen des angestrebten Rektorenamtes der Bewährung des Beigeladenen als Konrektor an dieser Schule oder der Erwartung, dass sich die Klägerin im angestrebten Amt bewähren werde, ausschlaggebendes Gewicht beimessen will oder nicht (VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 22.09.1999, VBlBW 2000, 121, 122 zur Abwägung zwischen Versetzungsbewerber und Beförderungsbewerber).

    Nach dem Beschluss vom 22.09.1999 (VBlBW 2000, 121, 122 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) darf sie "jedenfalls nachrangig" berücksichtigt werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02

    Bewerberauswahl für Beförderungsdienstposten

    Auch kann die Berücksichtigung des Anforderungsprofils dazu führen, dass einem Bewerber, der dessen Voraussetzungen am besten erfüllt, bei der Stellenbesetzung selbst dann der Vorzug gegeben werden darf, wenn seine Befähigung und dienstlichen Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern, auch wenn sie statusrechtlich höher eingestuft sind, (geringfügig) schlechter beurteilt worden sind (vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 19.01.2000, DVBl. 2000, 1140; OVG Greifswald, Beschluss vom 30.01.2001, DÖV 2001, 877 ; vgl. auch Beschluss des Senats vom 22.09.1999, VBlBW 2000, 121).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03

    Vorzug von Berufsanfängern gegenüber diensterfahrenem Beamten

    Zwar ist er schon seit Oktober 2000 Gemeindebeamter - seit 10.12.2002 Gemeindeoberinspektor - und hat daher eine dienstliche Beurteilung vorgelegt, die einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren umfasst und schon im Hinblick auf sein höheres statusrechtliches Amt gegenüber den dienstlichen Beurteilungen der anderen Bewerber eine größere Bedeutung haben dürfte (Beschluss des Senats vom 22.09.1999, VBlBW 2000, 121, 122).
  • VG Sigmaringen, 02.11.2001 - 2 K 1444/01

    Besetzung einer Schulleiterstelle; Auswahl; Benehmen; Begründung der …

    Im Rahmen des Auswahlermessens bleibt es dem Dienstherrn überlassen, ob er im Hinblick auf die konkreten Anforderungen des angestrebten Rektorenamtes der Bewährung des Beigeladenen als Konrektor oder der Erwartung, dass sich die Antragstellerin im angestrebten Amt ebenso gut bewähren werde, ausschlaggebendes Gewicht beimessen will oder nicht (VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 22.09.1999, VBlBW 2000, 121, 122 zur Abwägung zwischen Versetzungsbewerber und Beförderungsbewerber).
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