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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.03.1996 - 4 S 2188/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8130
VGH Baden-Württemberg, 19.03.1996 - 4 S 2188/95 (https://dejure.org/1996,8130)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.03.1996 - 4 S 2188/95 (https://dejure.org/1996,8130)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. März 1996 - 4 S 2188/95 (https://dejure.org/1996,8130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Postbeamtenkrankenkasse: Begrenzung der Kassenleistungen für Heilkuren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 10 S 3090/08

    Hyaluronsäure-Fertigspritze "GO-ON" zur intraartikulären Anwendung bei …

    Wie die Beklagte zu Recht geltend macht, obliegt ihr nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs gegenüber den ehemaligen Postbeamten keine beamtenrechtliche Fürsorgepflicht (vgl. grundlegend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.1996 - 4 S 2188/95 - IÖD 1996, 199).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 804/01

    Abgelehnte Erstattungsfähigkeit - Phytotherapeutika bei MS

    Als Trägerin einer freiwilligen Krankenversicherung regelt die Beklagte die aus den Beiträgen ihrer Mitglieder zu bestreitenden Leistungen eigenständig, wie dies auch bei einer privaten Versicherungsgesellschaft der Fall ist (vgl. etwa Urteil des Senats vom 19.03.1996, IÖD 1996, 199; Urteil vom 02.07.1996 - 4 S 1796/95 -, IÖD 1997, 48; Beschluss des Senats vom 18.04.2001 - 4 S 2574/00 -).

    Ein unmittelbar auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gestützter Beihilfeanspruch wird mit Blick auf das Vorstehende aber gegenüber der Beklagten nicht durchschlagen können (vgl. Urteil des Senats vom 19.03.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.09.2022 - 5 B 1.22

    Erstrecken der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht auch auf die betrieblichen …

    Zur Begründung wird in den vom Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidungen ausgeführt, die Kassenleistungen der Beklagten, die als Sozialeinrichtung der früheren Deutschen Bundespost eine freiwillige Krankenversicherung anbiete, stellten zusätzliche Leistungen dar (VGH Mannheim, Urteil vom 19. März 1996 - 4 S 2188/95 - juris Rn. 23 …und Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 4 S 2548/05 - juris Rn. 3).

    Für die Annahme einer eigenen, der Beklagten gegenüber ihren Mitgliedern aus dem Mitgliederverhältnis erwachsenden Fürsorgepflicht fehle es an einer entsprechenden rechtlichen Grundlage (VGH Mannheim, Urteil vom 19. März 1996 - 4 S 2188/95 - juris Rn. 23 …und Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 4 S 2548/05 - juris Rn. 3) bzw. bestehe vor diesem Hintergrund grundsätzlich kein Anlass (VGH Mannheim…, Urteil vom 11. März 2010 - 10 S 3090/08 - juris Rn. 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05

    Ausschluss der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Arzneimittel zur …

    Ferner ist in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt und bedarf deshalb keiner weiteren Erörterung, dass die Beklagte, weil ihre Leistungen allein eine freiwillige Krankenversicherung darstellen, mangels einer entsprechenden rechtlichen Grundlage gegenüber ihren Mitgliedern keine Fürsorgepflicht i.S.d. Art. 33 Abs. 5 GG trifft (vgl. Urteil des Senats vom 19.03.1996 - 4 S 2188/95 -, IÖD 1996, 199).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 2 S 347/16

    Beihilfefähigkeit eines Tandems bei Schwerbehinderung

    Die Postbeamtenkrankenkasse trifft nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs dabei gegenüber ihren Mitgliedern keine Fürsorgepflicht (vgl. etwa, VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.12.2011 - 2 S 2953/11 - und vom 18.11.2010 - 2 S 1797/10 - sowie Urteil vom 19.03.1996 - 4 S 2188/95 - IÖD 1996, 199).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 - 2 S 483/20

    Ausschluss eines Mitglieds aus der Postbeamtenkrankenkasse wegen Nichtzahlung von …

    Die Beklagte als bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. § 26 Abs. 2 BAPostG) und Trägerin einer freiwilligen Krankenversicherung zur ergänzenden Selbstvorsorge unterliegt gegenüber ihren Mitgliedern - mangels Rechtsgrundlage - keiner Fürsorgepflicht (stRspr des Senats, vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 24.04.2020 - 2 S 3377/19 - n.v., Urteil vom 11.03.2010 - 10 S 3090/08 - juris Rn. 33, Beschluss vom 12.06.2006 - 4 S 2548/05 - juris Rn. 3 ff., Urteil vom 19.03.1996 - 4 S 2188/95 - juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 10 S 1087/08

    Zur rechtlichen Qualität des Beschlusses 3.1 des Verwaltungsrates der …

    Der Gerichtshof ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des Beschlusses 3.1 mit Rücksicht auf dessen Ausnahmecharakter eng auszulegen sind (vgl. U.v. 19.03.1996 - 4 S 2188/95 - juris).
  • VG Stuttgart, 08.02.2007 - 18 K 1971/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für dauerhafte …

    Rn. 4 Es kann offen bleiben, ob die in Beschluss 3.1 der Satzung enthaltene Ermächtigung an den Vorstand, Härtefallentscheidungen zu treffen, dem betroffenen Mitglied überhaupt einen Rechtsanspruch auf Ermessensgebrauch eröffnet (offen gelassen auch von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.03.1996 - 4 S 2188/95 -).
  • VG Stuttgart, 14.11.2005 - 15 K 1648/05

    Keine Beihilfe der Postbeamtenkrankenkasse für Viagra.

    Sie regelt, wie dies bei einer privaten Versicherungsgesellschaft der Fall ist, die satzungsgemäßen, aus den Beiträgen ihrer Mitglieder zu bestreitenden Leistungen an ihre Mitglieder eigenständig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.07.2003 - 4 S 804/01 -, DÖD 2004, 109 ff.) ohne Bindung an die Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und ihr ist gegenüber ihren Mitgliedern auch keine beamtenrechtliche Fürsorgepflicht auferlegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 02.07.1996 - 4 S 1796/95 - und vom 19.03.1996 - 4 S 2188/95 -, IDÖ 1996, 199 ff.).
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