Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 25.11.1991 - 4 S 2392/91 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. November 1991 - 4 S 2392/91 (https://dejure.org/1991,4576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,4576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einlegung einer Petition durch einen Dritten in einem vergleichbaren Fall beeinflußt nicht den Beginn der Jahresfrist des VwVfG BW § 48 Abs 4 S 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 01.08.1991 - 1 K 2515/90
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.1991 - 4 S 2392/91
- BVerwG, 22.05.1992 - 2 B 51.92
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1993, 58
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1991 - 4 S 2392/91
Das entspricht dem Zweck der Jahresfrist als einer ab Entscheidungsreife laufenden Entscheidungsfrist (BVerwG, Beschluß des Großen Senats vom 19.12.1984, BVerwGE 70, 356; seitdem ständige Rechtsprechung).
- VGH Bayern, 24.10.2008 - 9 ZB 05.3209
Baugenehmigung; Umdeutung eines Widerrufs in eine Rücknahme; Beginn der …
Zu den Umständen, die im Rahmen einer sachgerechten Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind, gehört auch der Ausgang eines vom Betroffenen eingeleiteten Petitionsverfahrens (anders bei Einlegung einer Petition durch einen Dritten in einem vergleichbaren Fall, vgl. VGH BW vom 25.11.1991 NVwZ-RR 1993, 58). - VGH Baden-Württemberg, 14.09.1993 - 14 S 1312/93
Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Wirksamwerden des …
Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung, der auch andere Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 19.11.1985 - 10 S 1892/84 -, VBlBW 1986, 221/224; Beschluß vom 25.11.1991 - 4 S 2392/91 -, NVwZ-RR 1993, 58) gefolgt sind, an. - OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 11 B 12801/98
Ungewisses Ereignis; Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28. September 1994 - 11 C 3.93 - (NVwZ 1995, 703, 705) zu Recht darauf hingewiesen, es ließen sich so gut wie immer Umstände finden (z.B. die Hoffnung auf weitere, die Rechtslage in Bezug auf die Rücknahmevoraussetzungen und Ermessensgrundsätze verdeutlichende oder modifizierende Gerichtsentscheidungen), die den Beginn des Fristablaufs verhinderten; die Jahresfrist würde damit entgegen dem Wortlaut und dem auf Rechtssicherheit gerichteten Sinn der Frist dem Belieben der Behörde anheimgegeben und praktisch bedeutungslos (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 1991- 4 S 2392/91 - NVwZ-RR 1993, 58). - VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 4 S 272/91
Berechnung des Besoldungsdienstalters bei fachfremder Habilitation eines …
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Festsetzung des Beginns der Jubiläumsdienstzeit eines Beamten um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. z.B. Leitsatzurteil vom 22.2.1991 - 4 S 2206/89 - und Leitsatzbeschluß vom 25.11.1991 - 4 S 2392/91 -, letztere Entscheidung zur Zurücknahme der Festsetzung des Beginns der Jubiläumsdienstzeit nach § 48 LVwVfG). - VG München, 25.11.2009 - M 11 K 07.2697
Zusicherung; Beseitigungsanordnung; Rücknahmefrist
Ein derartiger - ungewisser - zukünftiger Ausgang eines Petitionsverfahrens durch einen Dritten ändert nichts an einer vorhandenen Entscheidungsreife in Bezug auf den zur Entscheidung anstehenden Rücknahmefall (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 25.11.1991, NVwZ-RR 1993, 58).
dejure.org
Übersicht VGH Baden-Württemberg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.