Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 02.02.1993 - 4 S 2467/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kein Anspruch des Beamten auf Rückumsetzung bei widerspruchsloser Hinnahme des Entzuges des bisherigen Dienstpostens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 15.08.1991 - 6 K 672/91
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.1993 - 4 S 2467/91
Papierfundstellen
- VBlBW 1993, 155 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84
Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.1993 - 4 S 2467/91
Ein bei fehlerhafter Umsetzung etwa gegebener Anspruch des Beamten auf Rückumsetzung (vgl BVerwG, Urteile vom 13.11.1986, BVerwGE 75, 138, und vom 26.11.1987, DÖD 1988, 115) kann nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn der Beamte gegen den Entzug des bisherigen Dienstpostens (sog "Wegsetzung") und die vorläufige Übertragung neuer Dienstaufgaben erhobene Einwendungen zunächst zurücknimmt und sich erst wieder gegen die später erfolgende endgültige Übertragung dieser Dienstaufgaben wendet.Der geltend gemachte Rechtsschutzanspruch des Klägers beinhaltet bei sachdienlicher Auslegung seines Klagebegehrens hingegen nicht den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Anspruch eines Beamten auf Rückgängigmachung einer rechtswidrigen Umsetzung, d.h. auf Rückübertragung des vor einer Umsetzung konkret innegehabten Dienstpostens (sog. Rückumsetzung, dazu BVerwGE 75, 138).
Zum einen kann bereits der Entzug des bisherigen Dienstpostens fehlerhaft sein und schon deshalb einen Anspruch des Beamten auf Rückübertragung des bisherigen Dienstpostens auslösen, ohne daß es auf die Rechtmäßigkeit der Umsetzung im übrigen ankäme (dazu BVerwGE 75, 138).
Dies kann gegebenenfalls dazu führen, daß eine fehlerhafte Umsetzung nur dadurch in einer dem Rechtsschutzanspruch des Beamten genügenden Weise rückgängig gemacht werden kann, daß der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt, d.h. dem Beamten sein früherer Dienstposten wieder übertragen wird (BVerwGE 75, 138, 140 f. zum Fall der unterbliebenen Beteiligung des Personalrats).
Ein solcher Rechtsschutzanspruch des Beamten besteht jedoch nicht in jedem Falle einer fehlerhaften Umsetzung, sondern ist von den Umständen des jeweiligen Falles abhängig (BVerwG, Urteil vom 26.11.1987, Buchholz 237.7 § 85 Nr. 6, zum Fall der Fehlerhaftigkeit der "Wegsetzung" aus materiellen Gründen im Anschluß an das Urteil in BVerwGE 75, 138).
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.1993 - 4 S 2467/91
Rn. 23 Die Umsetzung eines Beamten ist die das statusrechtliche und das funktionelle Amt im abstrakten Sinne unberührt lassende Zuweisung eines anderen Dienstpostens (funktionelles Amt im konkreten Sinn) innerhalb der Behörde (BVerwGE 60, 144).Die Umsetzung ist zu der Vielzahl der im einzelnen nicht normativ erfaßten Maßnahmen zu rechnen, die zur Erhaltung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung unerläßlich sind (BVerwGE 60, 144).
Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im allgemeinen gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob sie durch Ermessensmißbrauch maßgebend geprägt sind (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 60, 144; BVerwGE, Urteil v. 28.11.1991, BVerwGE 89, 199 = VBlBW 1992, 176 m.w.N.).
- BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89
Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.1993 - 4 S 2467/91
Danach verfügt der Dienstherr über eine "nahezu uneingeschränkte organisatorische Dispositionsbefugnis" (BVerwG, Urteil v. 28.11.1991, DöD 1992, 237).Ein solcher Anspruch läßt sich grundsätzlich weder aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn noch aus dem Gleichheitssatz ableiten (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BVerwG, Urteil v. 24.1.1985, Buchholz 237.8, § 53 Nr. 2; BVerwG, Urteil v. 28.11.1981, DöD 1992, 237, dort weitere Nachweise).
- BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89
Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.1993 - 4 S 2467/91
Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im allgemeinen gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob sie durch Ermessensmißbrauch maßgebend geprägt sind (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 60, 144; BVerwGE, Urteil v. 28.11.1991, BVerwGE 89, 199 = VBlBW 1992, 176 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 4 S 1773/18
Umsetzung eines Beamten
Durch die Beschränkung auf die innerbehördliche Organisation unterscheidet sich die Umsetzung wesentlich von der Versetzung, d.h. der auf Dauer angelegten Übertragung eines anderen Amtes im funktionellen Sinn bei einer anderen Behörde desselben oder eines anderen Dienstherrn (vgl. § 15 BeamtStG, § 24 LBG), und von der Abordnung, d.h. von der (vorübergehenden) Zuweisung einer dem Amt des betroffenen Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle (Behörde) desselben oder eines anderen Dienstherrn (vgl. § 14 BeamtStG, § 25 LBG sowie BVerwG, Urteile vom 28.02.2008 - 2 A 1.07 - und vom 22.05.1980 - 2 C 30.78 -, jeweils Juris; Senatsbeschluss vom 02.02.1993 - 4 S 2467/91 -, DÖD 1994, 263). - VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 4 S 3134/94
Zur Versetzung/Umsetzung: kommunales Krankenhaus als Behörde im Sinne …
Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im allgemeinen gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob sie durch Ermessensmißbrauch maßgebend geprägt sind (ständige Rechtsprechung;… BVerwG, Urteil v. 22.5.1980, a.a.O.; Urteil v. 28.11.1991, BVerwGE 89, 199; Beschluß des Senats v. 2.2.1993 - 4 S 2467/91 -, DöD 1994, 263).Rechte des Beamten werden davon prinzipiell nicht berührt (vgl BVerwG, Urteil v. 28.11.1991, DöD 1992, 237; Beschluß des Senats vom 2.2.1993, a.a.O.).
Rn. 13 Eine andere rechtliche Beurteilung käme allenfalls dann in Betracht, wenn sich die Bewertung des vom Beamten wahrzunehmenden Dienstpostens als Mißbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn und damit als Manipulation zum Nachteil des Beamten darstellen würde, d.h. wenn sich die Antragsgegnerin bei der Bewertung des Dienstpostens nicht von sachbezogenen Erwägungen hätte leiten lassen, sondern solche Erwägungen nur vorgeschoben hätte, um den Antragsteller auf einem Dienstposten zu verwenden, dem sie in Wahrheit selbst nicht eine dem statusrechtlichen Amt entsprechende Bedeutung beimißt (vgl. BVerwG, Urteil v. 28.11.1991, DöD 1992, 237; Beschluß d.Senats v. 2.2.1993, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 4 S 929/01
Verwaltungsreform - Dienstpostenbewertung - amtsangemessene Beschäftigung
Die Bewertung von Dienstposten im Wege der Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe (vgl. § 18 Satz 1 BBesG) geschieht innerhalb dieser Bandbreite durch den Dienstherrn kraft der ihm eingeräumten organisatorischen Gestaltungsfreiheit (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 02.02.1993 - 4 S 2467/91 -, DÖD 1994, 263; vom 15.03.1994 - 4 S 78/94 - und vom 07.02.1995 - 4 S 3366/94 -).
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2006 - 4 S 634/06
Ansprüche eines Beamten bei Zuteilung der Dienstzimmer
Nur wenn derzeit kein geeignetes anderes Dienstzimmer in Betracht kommt, wird der Dienstherr unmittelbar zur Zuweisung des früheren Dienstzimmers verurteilt werden können (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 02.02.1993 - 4 S 2467/91 -, DÖD 1994, 263; BVerwG, Beschluss vom 10.11.1998 - 2 B 91.98 -, Buchholz 237.9 § 33 SaarLBG Nr. 1; OVG Saarland, Beschluss vom 23.12.1993, ZBR 1995, 47, sowie Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, § 26 RdNr. 48a, jeweils zur Umsetzung). - VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 4 S 2527/15
Polizeibehörden nach der Polizeistrukturreform Baden-Württemberg 2014-01-01
Durch die Beschränkung auf die innerbehördliche Organisation unterscheidet sich die Umsetzung wesentlich von der Versetzung, d.h. der auf Dauer angelegten Übertragung eines anderen Amtes im funktionellen Sinn bei einer anderen Behörde desselben oder eines anderen Dienstherrn (vgl. § 15 BeamtStG, § 24 LBG), und von der Abordnung, d.h. von der (vorübergehenden) Zuweisung einer dem Amt des betroffenen Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle (Behörde) desselben oder eines anderen Dienstherrn (vgl. § 14 BeamtStG, § 25 LBG sowie BVerwG, Urteile vom 28.02.2008 - 2 A 1.07 -, NVwZ-RR 2008, 547, …und vom 22.05.1980, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 02.02.1993 - 4 S 2467/91 -, DÖD 1994, 263). - VG Wiesbaden, 29.03.2019 - 3 L 2332/17
Umsetzung eines ministerialen Spitzenbeamten (Abteilungsleiter)
Zum anderen kann die Entbindung von den bisherigen Dienstaufgaben zwar rechtsfehlerfrei sein, die Übertragung des neuen Dienstpostens ("Hin-Umsetzung") aber schützenswerte Rechte des Beamten verletzen ( VG Wiesbaden, Beschl. v. 18.05.2016 - 3 L 1241/15.WI -, BeckRS 2016, 123295; VGH Mannheim, Beschl. v. 02.02.1993 - 4 S 2467/91 -, n. juris). - VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 4 S 2726/99
Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit nach festgestellter …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ist von dem Grundsatz auszugehen, dass der Beamte einen Anspruch darauf hat, "amtsgemäß" d.h. entsprechend seinem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinn beschäftigt zu werden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.02.1992, Buchholz 237.8 § 56 RhPLBG Nr. 1 = NVwZ 1992, 1096 = DVBl. 1992, 912 = ZBR 1992, 242; Beschluss des Senats vom 02.02.1993, DÖD 1994, 263 = BWVPr 1994, 161; jeweils m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 20.07.1999 - 4 S 1117/99
Umsetzung eines Beamten - amtsangemessene Beschäftigung eines Oberbrandrates
Rn. 6 Zu der vom Antragsteller im Hauptantrag begehrten vorläufigen vollständigen Rückgängigmachung der Umsetzung, also auch der sog. Wegsetzung (vgl. BVerwG 75, 138; zu den verschiedenen Stufen der Umsetzung auch Beschl. d. Senats v. 02.02.1993, DÖD 1994, 263) kann danach die Antragsgegnerin nicht verpflichtet werden. - VG Wiesbaden, 18.05.2016 - 3 L 1241/15
Rechtswidrigkeit der Umsetzung einer Abteilungsleiterin ohne …
Zum anderen kann die Entbindung von den bisherigen Dienstaufgaben zwar rechtsfehlerfrei sein, die Übertragung des neuen Dienstpostens ("Hin-Umsetzung") aber schützenswerte Rechte des Beamten verletzen (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 02.02.1993 - 4 S 2467/91 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 4 S 2426/95
Einstweilige Anordnung zwecks Rückgängigmachung einer Umsetzung
Die vom Antragsteller begehrte vollständige Rückgängigmachung der Umsetzung, also auch der sogenannten Wegsetzung (sogenannte Rückumsetzung, vgl. BVerwG 75, 138; zu den verschiedenen Stufen einer Umsetzung auch Beschluß des Senats vom 2.2.1993 - 4 S 2467/91 -), könnte danach auch noch im Hauptsacheverfahren erreicht werden. - VG Köln, 11.06.2015 - 19 K 7779/13
Übertragung eines angemessenen Amtes als Gemeindehauptsekretärin i.R.d. Umsetzung
- VG Lüneburg, 20.01.2003 - 1 B 86/02
Amtsangemessene Beschäftigung; Anhörung; Anordnungsgrund; Disziplinarverfahren; …
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