Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 19.11.2008 - 4 S 255/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Schadenersatz: Eintrittspflicht einer Haftpflichtversicherung wegen der Beschädigung eines PKW durch einen abgestellten Anhänger
- IWW
- rabüro.de
Abgestellter Fahrzeuganhänger ist bei Sturmgefahr besonders zu sichern
- captain-huk.de
Berufungskammer des LG Stuttgart bestätigt AG Stuttgart, wonach auch bei knapp 760,- Sachschaden, die Sachverständigenkosten erstattungspflichtig sind, mit Urteil vom 19.11.2008 - 4 S 255/07 -.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen einer sturmbedingten PKW-Beschädigung durch einen haftpflichtversicherten Anhänger; Folgen einer Kenntnis des Anhänger-Entleihers über einen drohenden Sturm und eine damit verbundene Verkehrssicherungspflicht; Begriff des "Gebrauchs" eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- IWW (Kurzinformation)
Gutachten - Bagatellgrenze für Gutachten deutlich unter 1.000 Euro
- IWW (Kurzinformation)
Sturmschaden - Abgestellter Anhänger von Sturm gegen Auto geschleudert
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Recht und Urteile mit herbstlichem Hintergrund
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sturmgefahr - Fahrzeuganhänger sichern!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Sturmschaden durch "fliegenden" Anhänger - Kfz-Haftpflichtversicherung muss dafür aufkommen, wenn der Anhänger ungesichert abgestellt war
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Fahrzeuganhänger bei Sturmwarnung besonders sichern
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Fahrzeuganhänger bei Sturmwarnung besonders sichern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrzeuganhänger bei Sturmgefahr speziell sichern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sturmgefahr: Spezielle Sicherung von Fahrzeuganhängern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrzeuganhänger sind bei Sturmgefahr speziell zu sichern - Schadenersatzpflicht bei Sturmschäden durch ungesichert abgestellten Kfz-Anhänger
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 02.10.2007 - 9 C 1905/07
- LG Stuttgart, 19.11.2008 - 4 S 255/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 524
- NZV 2009, 289
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 17/80
Schadensverursachung "durch den Gebrauch" eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2008 - 4 S 255/07
Dieser Begriff geht nach der Rechtsprechung des BGH über den Bereich des § 7 StVG hinaus (BGHZ 75, 45; 78, 52), er ist weit zu fassen und dient der Abgrenzung zu den Fällen der privaten Haftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung.Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung BGHZ 78, 52 den Gebrauch im Sinne von § 10 AKB sogar auf solche Fälle erstreckt, in denen das Kraftfahrzeug selbst überhaupt nicht an der Entstehung des Schadens beteiligt war, sondern "nur" der Fahrer, der ausgestiegen und dabei war, die Fahrbahn zu überqueren.
- BGH, 26.06.1979 - VI ZR 122/78
Zum Begriff des "Gebrauchs von Fahrzeugen" im Sinne von AkB § 10 und zum …
- BGH, 23.11.1994 - IV ZR 48/94
Ersatzfähigkeit der Kosten der Entsorgung von mit dem Fahrzeug beförderten und …
Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2008 - 4 S 255/07
Bei der Auslegung dieses Begriffs ist maßgeblich auf das Interesse des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Personen abzustellen, durch den Einsatz des versicherten Fahrzeugs nicht mit Haftpflichtansprüchen belastet zu werden, unabhängig davon, auf welcher gesetzlichen Haftungsnorm diese beruhen, so BGH VersR 1995, 90 ff, zitiert nach JURIS für § 10 AKB. - AG Aalen, 31.01.1995 - 3 C 15/95
Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2008 - 4 S 255/07
Der von Seiten der Beklagten Ziffer 1 zitierten Entscheidung des Amtsgerichts Hildesheim (SP 96, 295) stehen vier Entscheidungen von Amtsgerichten im gleichen Zeitraum gegenüber, die sämtlich eine Anhebung der Grenze auf 1.500,-- DM (also 750,-- EUR) für sachgerecht halten, nämlich AG Aalen SP 1996, 149; AG Siegen SP 1996, 295/296; AG Frankfurt SP 1996, 295; AG Steinfurt SP 1996, 295 (alle zitiert nach JURIS).
- AG Oberndorf/Neckar, 24.08.2023 - 10 C 121/23 Nach Auffassung des erkennenden Gerichts kann für die Frage nach der Höhe des festgestellten Schadens allein auf den Nettowert abgestellt werden (ebenfalls auf Grundlage der Nettoreparaturkosten entschieden bspw. LG Duisburg…, Urteil vom 04. Dezember 2003 - 12 S 206/03, Rn. 16; LG Stuttgart, Urteil vom 19. November 2008 - 4 S 255/07, Rn. 22; LG Arnsberg…, Urteil vom 07. Dezember 2016 - 3 S 54/16, Rn. 17; AG Köln…, Urteil vom 04. November 2016 - 264 C 214/15, Rn. 16; AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 29. November 2017 - 60 C 396/17, Rn.6; AG Hamburg…, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 20a C 375/17, Rn. 17; AG Bielefeld…, Urteil vom 25. Januar 2018-421 C 438/17, Rn. 6;… AG Schleswig , Urteil vom 25. Mai 2020 - 21 C 110/19, Rn. 39, jew. zit. nach juris).
- AG Böblingen, 28.01.2015 - 20 C 1995/14 Die Grenze für einen Bagatallschaden liegt bei 700, 00 EUR (AG Dortmund, Urteil vom 26.1.2005, Aktenzeichen 134 C 13376/04) bis 750, 00 EUR (LG Stuttgart, Entscheidung vom 19.11.2008, Aktenzeichen 4 S 255/07).
Die Berufung gegen dieses Urteil war nicht zuzulassen, da die Voraussetzungen des 8 511 Abs. 4 Ziff. 1 ZPO nicht gegeben sind, zumal das Berufungsgericht mit Urteil vom 19.11.2008 (4 S 255/07) bereits die Grenze für den Bagatellschaden beziffert hat.
- AG Schweinfurt, 16.07.2026 - 1 C 401/26 Ob von einem Bagatellschaden gesprochen werden kann bemisst sich einerseits nach der Höhe der Reparaturkosten, wobei als Bagatellgrenze in der Rechtsprechung regelmäßig ein Betrag zwischen 700 EUR und 1000 EUR angesetzt wird (so u.a. LG Saarbrücken, BeckRS 2011, 12841; LG Stuttgart, NZV 2009, 289;… Euro: AG Gelsenkirchen, Urt. v. 27.9.2009 - 32 C 230/09; AG Aachen, BeckRS 2010, 01693), maßgeblich ist der Einzelfall.
- AG Böblingen, 10.06.2015 - 20 C 527/15 AG Dortmund Urteil v. 26.01.2005 Az.: 134 C 13376/04; LG Stuttgart Urteil v. 19.11.2008 Az.: 4 S 255/07; AG Aachen Urteil v. 17.04.2014 Az.: 103 C 11/14; AG Gelsenkirchen - Bühr v. 02.10.2012 Az.: 27 C 231/11; AG Kiel Urteil v. 30.11.2011 Az.: 113 C 145/11).
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