Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 4 S 2802/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 56 Abs 4 S 1 Nr 1 SG, § 56 Abs 2 SG, § 55 Abs 1 S 1 SG, § 46 Abs 2 S 1 Nr 7 SG
Erstattung von Ausbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst bei der Bundeswehr - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SG § 56 Abs. 4
Rückforderung von Ausbildungskosten eines Soldaten im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst der Bundeswehr nach Kriegsdienstverweigerung; Neben der Härtefallentscheidung nach § 56 Abs. 4 S. 3 SG keine gesonderte Billigkeitsentscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 25.10.2018 - 9 K 15062/17
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 4 S 2802/18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 4 S 2802/18
Rn. 10 "...hat die Beklagte zutreffend darauf hingewiesen, dass es, soweit ersichtlich, einhelliger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung entspricht, dass neben der Härtefallentscheidung nach § 56 Abs. 4 Satz 3 SG keine gesonderte Billigkeitsentscheidung zu treffen ist, weil § 56 Abs. 4 Satz 3 SG eine abschließende Sondernorm ist und die Rechtsprechung zur gesonderten Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel gezahlter Dienst- oder Versorgungsbezüge gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG bzw. § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG hier nicht greift (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.04.2017 - 2 C 16.16 -, Senatsurteil vom 06.07.2016 - 4 S 1492/15 -, Bay. VGH, Beschluss vom 20.10.2017 - 6 ZB 17.1371 -, OVG LSA, Beschluss vom 23.01.2018 - 1 L 155/17 -, Sächs. OVG, Urteil vom 27.03.2018 - 2 A 108/17 - alle Juris).".Stellt er die auf Kosten des Bundes erworbenen Spezialkenntnisse und Fähigkeiten diesem nicht bis zum Ende der Verpflichtungszeit zur Verfügung, sorgt die Rückzahlungsverpflichtung insoweit für einen angemessenen Ausgleich der berechtigten, jedoch enttäuschten Erwartungen des Bundes (BVerwG, Urteil vom 12.04.2017 - 2 C 16.16 -, Juris), der in Fällen der Kriegsdienstverweigerung - wie vorliegend - auf den Wert der Ersparnis beschränkt ist.
- BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 18.05
Soldat auf Zeit; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Ausscheiden aus dem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 4 S 2802/18
Sie setzt dabei zwar nicht voraus, dass außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls eine Reduzierung der grundsätzlich unbeschränkten Erstattungspflicht veranlassen, sondern greift bereits auf Grund einer verfassungsrechtlich gebotenen Korrektivfunktion ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.2006 - 2 C 18.05 -, Juris Rn. 16).Ist diese Abwägung, bei der nicht nur die Reduzierung der Erstattungssumme, sondern auch die Rückzahlungsmodalitäten von Bedeutung sind, billig und gerecht, ist grundsätzlich kein Raum mehr für eine zusätzliche Billigkeitsentscheidung (BVerwG, Urteile vom 30.03.2006 - 2 C 18.05 - und vom 28.10.2015 - 2 C 40.13 -, jeweils Juris).
- BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 40.13
Soldat auf Zeit; Bundeswehr; Fachausbildung; Elektroniker für luftfahrttechnische …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 4 S 2802/18
Ist diese Abwägung, bei der nicht nur die Reduzierung der Erstattungssumme, sondern auch die Rückzahlungsmodalitäten von Bedeutung sind, billig und gerecht, ist grundsätzlich kein Raum mehr für eine zusätzliche Billigkeitsentscheidung (BVerwG, Urteile vom 30.03.2006 - 2 C 18.05 - und vom 28.10.2015 - 2 C 40.13 -, jeweils Juris).Dazu zählen insbesondere Aufwendungen für Verpflegung und Wohnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2015 - 2 C 40.13 -, Juris).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 4 S 2802/18
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei jedoch alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 4 S 2802/18
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei jedoch alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 4 S 2802/18
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei jedoch alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris). - BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 61.02
Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 4 S 2802/18
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei jedoch alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris). - VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 1492/15
Zum Ermessen bei der Stundung des Anspruchs auf Erstattung von Ausbildungsgeld …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 4 S 2802/18
Rn. 10 "...hat die Beklagte zutreffend darauf hingewiesen, dass es, soweit ersichtlich, einhelliger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung entspricht, dass neben der Härtefallentscheidung nach § 56 Abs. 4 Satz 3 SG keine gesonderte Billigkeitsentscheidung zu treffen ist, weil § 56 Abs. 4 Satz 3 SG eine abschließende Sondernorm ist und die Rechtsprechung zur gesonderten Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel gezahlter Dienst- oder Versorgungsbezüge gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG bzw. § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG hier nicht greift (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.04.2017 - 2 C 16.16 -, Senatsurteil vom 06.07.2016 - 4 S 1492/15 -, Bay. VGH, Beschluss vom 20.10.2017 - 6 ZB 17.1371 -, OVG LSA, Beschluss vom 23.01.2018 - 1 L 155/17 -, Sächs. OVG, Urteil vom 27.03.2018 - 2 A 108/17 - alle Juris).". - VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97
Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 4 S 2802/18
Rn. 4 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige dagegensprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, beziehungsweise wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, zumindest ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263). - VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98
Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 4 S 2802/18
Eine Bezugnahme auf früheren Vortrag genügt dabei regelmäßig nicht (vgl. schon Senatsbeschluss vom 19.05.1998 - 4 S 660/98 -, Juris). - BVerwG, 31.05.2019 - 2 B 44.18
Rückforderung von Ausbildungskosten der Bundeswehr nach Anerkennung als …
- VGH Bayern, 20.10.2017 - 6 ZB 17.1371
Pflicht eines als Kriegsdienstverweigerer anerkannten Soldaten zur Erstattung von …
- OVG Sachsen, 27.03.2018 - 2 A 108/17
Rückforderung von Ausbildungskosten ; Kriegsdienstverweigerer; generalisierende …
- VG Minden, 19.12.2019 - 12 K 527/18 Rn. 26 Vgl. BVerwG, Urteile vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 -, juris Rn. 20, vom 28. Oktober 2015 - 2 C 40.13 -, juris Rn. 13, und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Urteil vom 25. August 2016 - 1 A 2105/14 -, juris Rn. 39; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2019 - 4 S 2802/18 -, juris Rn. 9 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 B 17.300 -, juris Rn. 28; VG Köln, Urteil vom 27. März 2019 - 23 K 10611/17 -, juris Rn. 41.
Rn. 83 Vgl. im Ergebnis VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2019 - 4 S 2802/18 -, juris Rn. 11; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2016 - 10 A 11136/15 -, juris Rn. 41 ff.
- VGH Baden-Württemberg, 20.04.2020 - 4 S 3276/19
Rückforderung von Ausbildungskosten eines ehemaligen Zeitsoldaten nach …
Erspart hat der ehemalige Soldat auf Zeit neben den unmittelbaren Ausbildungskosten wie Ausbildungsgebühren und Aufwendungen für Ausbildungsmittel insbesondere auch die mittelbaren Kosten seiner Ausbildung, welche bei einem Studium bei der Bundeswehr vom Dienstherrn getragen werden, während sie bei einem zivilen Studium jedenfalls typischerweise vom Studierenden selbst getragen werden müssen; hierzu gehören etwa Reisekosten und Trennungsgeld sowie die während dieser Zeit aufzubringenden Lebenshaltungskosten einschließlich der Kosten für die Krankenversicherung (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28.10.2015 - 2 C 40.13 -, Juris Rn. 15 ff., …und vom 30.03.2006 - 2 C 18.05 -, Juris Rn. 15 ff.; Senatsbeschluss vom 15.11.2019 - 4 S 2802/18 -, Juris Rn. 14 f.;… Senatsurteil vom 06.07.2016 - 4 S 2237/15 -, Juris Rn. 26 ff.).Wie das Bundesverwaltungsgericht - und ihm folgend der Senat - entschieden hat, dürfen die im Fall der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu erstattenden ersparten Aufwendungen "generalisierend und pauschalierend" bestimmt werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 31.05.2019 - 2 B 44.18 -, Juris Rn. 17, …und Urteil vom 28.10.2015 - 2 C 40.13 -, Juris Rn. 18; Senatsbeschluss vom 15.11.2019 - 4 S 2802/18 -, Juris Rn. 14 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2021 - 1 L 87/20
Erstattung von Fachausbildungskosten eines Soldaten nach § 56 Abs. 4 SG
Weitere Nachfragen, Schätzungen oder sonstige Ermittlungen zur Aufklärung der wirtschaftlichen Situation des Klägers waren unter diesen Umständen der verweigerten Mitwirkung nicht notwendig (vgl. VGH BW, Beschluss vom 15. November 2019 - 4 S 2802/18 -, juris Rn. 12 f.; OVG NRW…, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 1 A 867/17 -, juris Rn. 18; BayVGH…, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 ZB 17.1640 -, juris Rn. 16).
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