Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 4 S 2861/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Voraussetzung für die Beendigung des Beamtenverhältnisses im Fall eines Studienreferendars, für den die Feststellung getroffen wurde, er könne keine selbständigen Unterrichtsaufgaben wahrnehmen.
- Judicialis
LV Art. 61 Abs. 1 Satz 1; ; LV Art. 61 Abs. 1 Satz 2; ; LBG § 18 Abs. 3; ; LBG § 39 Abs. 3; ; APrOGymn § 7 Abs. 2 Satz 2; ; APrOGymn § 10 Abs. 3; ; APrOGymn § 11 Abs. 3; ; APrOGymn § 11 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweilige Anordnung, Amtsbezeichnung Ernennung, ADA, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand: Studienreferendar, Vorbereitungsdienst, Gymnasium, Erteilung selbständigen Unterrichts, Prüfung, Zwischenprüfung, Verordnungsermächtigung, Entlassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 2 S. 2 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Gymnasien (APrOGymn); Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf; Übernahme selbstständiger Unterrichtsaufgaben durch einen Studienreferendar; Merkmale einer beamtenrechtlichen Prüfung
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 13.11.2006 - 5 K 1731/06
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 4 S 2861/06
Papierfundstellen
- VBlBW 2007, 417
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 4 S 2861/06
Das bedeutet, dass der Dienstherr allgemeine und pauschal formulierte Werturteile in den Beurteilungen durch nähere schriftliche Darlegungen spätestens in dem der Anrufung der Verwaltungsgerichte zwingend vorgeschalteten (§ 126 Abs. 3 BRRG) Vorverfahren erläutern, konkretisieren und dadurch plausibel machen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1980, BVerwGE 60, 245). - VGH Baden-Württemberg, 26.10.2005 - 9 S 2343/04
Zur Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 4 S 2861/06
Eine derartige Überprüfung ist keine formalisierte Prüfung im herkömmlichen Sinne, wie sie in den formellen und materiellen Einzelheiten in einem Gesetz oder einer darauf gestützten Rechtsverordnung geregelt ist (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.2005 - 9 S 2343/04 -, ESVGH 56, 96 = VBlBW 2006, 146).
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 4 S 2901/07
Entlassung eines Beamten auf Widerruf
Dem steht, wie der Senat bereits in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 13.02.2007 - 4 S 2861/06 - (VBlBW 2007, 417) bemerkt hat, nicht entgegen, dass der Antragsgegner die streitige Verfügung auf einen Sachverhalt stützt, den er in einem vorangegangenen Verwaltungsverfahren zunächst unter die vom Senat in dem genannten Beschluss als unwirksam angesehene Norm des § 7 Abs. 2 Satz 2 AprOGymn subsumiert hat.Ebenso ist aller Wahrscheinlichkeit nach nicht anzunehmen, dass die Entlassung eines Beamten auf Widerruf, auch in den Fällen, in denen der Vorbereitungsdienst wie hier zugleich Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ist, nur dann erfolgen dürfe, wenn die Nichteignung des Beamten durch eine formalisierte, nach den Maßstäben des Landesbeamtengesetzes durch entsprechende Rechtsvorschriften formell und materiell geregelte "Prüfung", wie der Senat in seinem erwähnten Beschluss vom 13.02.2007 - 4 S 2861/06 - (…a.a.O.) ausgeführt hat, festgestellt wurde.
- OVG Sachsen, 14.07.2023 - 2 B 80/23
Folgen der fehlenden Übertragung eines selbstständigen Lehrauftrages an einen …
Auch wenn ein selbständiger Lehrauftrag für den weiteren Fortgang des Vorbereitungsdienstes von Bedeutung ist, liegt eine Prüfung nur vor, wenn bestimmte formelle und inhaltliche Anforderungen erfüllt sind wie beispielsweise das Vorhandensein bestimmter Verfahrens- und Bewertungsvorschriften (vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 13. Februar 2007 - 4 S 2861/06 -, juris Rn. 4 f.).Daraus folgt, dass eine einstweilige Anordnung zur Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes im zweiten Ausbildungsabschnitt - wie von der Antragstellerin ausdrücklich geltend gemacht - rechtlich nicht möglich ist (VGH BW, Beschl. v. 13. Februar 2007 a. a. O. Rn. 6, VGH BW, Beschl. v. 6. April 2020 - 4 S 3207/19 -, juris Rn. 12;… BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris Rn. 26).
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2020 - 4 S 3207/19
Entlassung eines Lehramtsanwärters wegen Nichtverantwortbarkeit der Übernahme …
Diese allgemein für das Beurteilungswesen geltenden Grundsätze finden auch Anwendung auf die Feststellung des Seminars oder der ausbildenden Schule, dass bei einem Lehramtskandidaten auch nach einmaliger Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnitts die Übernahme selbstständigen Unterrichts nicht verantwortet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 13.02.2007 - 4 S 2861/06 -, Juris Rn. 6 [zu § 7 Abs. 2 Satz 2 APrOGymn 2004 ]). - VG Freiburg, 29.04.2025 - 3 K 995/23
Entlassung eines beamteten Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst aus …
Rn. 52 Die Frage der Rechtmäßigkeit der Feststellung, dass selbständiger Unterricht nicht übertragen werden kann, ist entsprechend den allgemein für das Beurteilungswesen im Beamtenverhältnis entwickelten Grundsätzen zu beantworten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2007 - 4 S 2861/06 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
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