Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 4 S 3048/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vergütung eines Lehrbeauftragten - Reisekosten und Geschäftsführung ohne Auftrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 22.09.1986 - 15 K 1039/85
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 4 S 3048/86
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 29.08.1975 - VII C 60.72
Beamtenverhältnis - Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 4 S 3048/86
Seine möglichen Rechtsbeziehungen zur Beklagten wurden nach Beendigung seines Beamtenverhältnisses eigenständig begründet und sind nicht als Nachwirkungen seines früheren Beamtenverhältnisses zu beurteilen (BVerwGE 49, 137).Als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ist es neben dem Beamtenverhältnis ohne Verstoß gegen höherrangiges Recht als Dienstverhältnis eigener Art zulässig (BVerwG 49, 137).
- BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78
Rückforderung fehlgeleiteter Renten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 4 S 3048/86
Er kann auch nicht damit gehört werden, daß er seine Lehrtätigkeit in der Erwartung erbracht habe, daß die Beklagte die entsprechende Gegenleistung in der Form einer Vergütung erbringen und so den ins Auge gefaßten Leistungsaustausch bewirken werde (vgl. BGHZ 73, 202). - BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79
Lehrauftragsverhältnis als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 4 S 3048/86
Diese sprachliche Konstruktion läßt die Vorstellung des Gesetzes erkennen, daß der Lehrauftrag öffentlich-rechtlich durch Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages begründet wird (vgl. auch LAG Stuttgart Urteil v. 23.1.1979 AP § 611 Nr. 15, und BAG, Urteil v. 15.4.1982, NVwZ 83, 248).
- BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 4 S 3048/86
Hiervon abgesehen kann sich der Vertragsschluß aus sonstigen Umständen, so insbesondere daraus ergeben, daß die Vertragsparteien den Vertrag in seinen wesentlichen Punkten tatsächlich ausgeführt haben (Münchner Kommentar zum BGB, § 154 RdNr. 67; BGH, Urteil v. 2.4.1964, NJW 64, 1617). - BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74
Revisionsrechtliche Möglichkeit der Nachprüfung landesrechtlicher und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 4 S 3048/86
Rn. 19 Eine öffentliche-rechtliche Streitigkeit ist gegeben, wenn das Rechtsverhältnis, aus dem der streitige Anspruch hergeleitet wird, dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist (BVerwGE 50, 255). - VGH Baden-Württemberg, 28.05.1974 - IV 43/74
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 4 S 3048/86
Das Lehrbeauftragtenverhältnis kann sowohl zivilrechtlich als auch öffentlich-rechtlicher Natur sein (VGH Bad-Württ., Urteil v. 28.5.1974, DVBl. 74, 817). - VGH Baden-Württemberg, 12.05.1987 - 4 S 1380/86
Klage eines wissenschaftlichen Mitarbeiters gegen seine Umsetzung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 4 S 3048/86
Die Regelung gilt nur für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, ferner bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auch für die sonstigen Klagarten (VGH Bad.-Württ., Urteil v. 12.5.1987 -- 4 S 1380/86 --).
- VG Koblenz, 18.09.2007 - 6 K 842/07
Lehrer kann Kostenerstattung für Schulbuch verlangen
Da die Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag insgesamt vorliegen, bedarf es nicht mehr der Heranziehung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs (vgl. zur Anwendbarkeit der Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. November 1989 - 4 S 3048/86 - juris;… Münchener Kommentar zum BGB/Seiler, 4. Aufl. 2005, Vor § 677 Rn. 23ff.). - VG München, 06.02.2019 - M 5 K 16.3469
Rückforderung der ausbezahlten Vergütung eines Lehrauftrags
Es ist bereits fraglich, ob man die Vorschrift des § 814 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch (auch ihrem Rechtsgedanken nach) überhaupt nicht (vgl. OVG NRW, B.v. 9.11.2015 - 6 A 500/13 - juris), nur eingeschränkt (vgl. VGH BW, U.v. 28.11.1989 - 4 S 3048/86 - juris - für den Fall der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs durch eine Privatperson gegen die öffentliche Hand) oder uneingeschränkt für anwendbar hält. - VG München, 06.02.2019 - M 5 K 17.2446
Gewährung von Hochschulleistungsbezügen durch den Präsidenten einer Hochschule
Es ist bereits fraglich, ob man die Vorschrift des § 814 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch (auch ihrem Rechtsgedanken nach) überhaupt nicht (vgl. OVG NRW, B.v. 9.11.2015 - 6 A 500/13 - juris), nur eingeschränkt (vgl. VGH BW, U.v. 28.11.1989 - 4 S 3048/86 - juris - für den Fall der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs durch eine Privatperson gegen die öffentliche Hand) oder uneingeschränkt für anwendbar hält.
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