Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 21.04.2011 - 4 S 377/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kein Anspruch auf Beförderung, wenn eine besetzbare Planstelle haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung steht - Zuteilung von Planstellen in der Finanzverwaltung durch den Haushaltsgesetzgeber
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haushaltsgesetzgeber ist bei der Ausbringung von Planstellen nicht an den Grundsatz der Bestenauslese oder an die bei der Bewerberauswahl zu beachtenden Maßstäbe gebunden; Bindung des Haushaltsgesetzgebers an den Grundsatz der Bestenauslese oder an die bei der ...
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 24.01.2011 - 2 K 16/11
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.2011 - 4 S 377/11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 776
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04
Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2011 - 4 S 377/11
Ein Anspruch auf Beförderung kann nur in dem eng begrenzten Ausnahmefall bestehen, dass eine freie und besetzbare Beförderungsstelle vorhanden ist, die der Dienstherr im Zeitpunkt der Entscheidung über den Beförderungsantrag auch tatsächlich besetzen will, und dass er seine Beurteilungsermächtigung und sein Ermessen dahin ausgeübt hat, dass er nur die klagende Beamtin für die am besten Geeignete hält (BVerwG, Gerichtsbescheid vom 21.09.2005 - 2 A 5.04 -, Juris).Bevor das Leistungsprinzip des Art. 33 Abs. 2 GG aber überhaupt zum Tragen kommt, darf nach § 49 Abs. 1 LHO eine Beförderung nur vorgenommen werden, wenn eine besetzbare Planstelle haushaltsrechtlich zur Verfügung steht (BVerwG, Gerichtsbescheid vom 21.09.2005, a.a.O., m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2004 - 9 S 1573/03 -, Juris).
Seine Entscheidung ist vielmehr allein am öffentlichen Interesse ausgerichtet, also an der bestmöglichen Erfüllung der den Behörden obliegenden Aufgaben (BVerwG, Beschluss vom 15.12.1992, a.a.O., und Gerichtsbescheid vom 21.09.2005, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 15.12.1992 - 6 P 32.90
Vereinbarkeit der generell gehandhabten dezentralen Planstellenbewirtschaftung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2011 - 4 S 377/11
Der Schutzbereich der Norm ist erst auf der Grundlage einer im Rahmen der Organisationsgewalt zur Verfügung gestellten und für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben gewidmeten Stelle eröffnet (BVerwG, Beschluss vom 15.12.1992 - 6 P 32.90 -, PersR 1993, 120; OVG Thüringen, Beschluss vom 16.12.2008 - 2 EO 228/08 -, Juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).Seine Entscheidung ist vielmehr allein am öffentlichen Interesse ausgerichtet, also an der bestmöglichen Erfüllung der den Behörden obliegenden Aufgaben (BVerwG, Beschluss vom 15.12.1992, a.a.O., und Gerichtsbescheid vom 21.09.2005, a.a.O., m.w.N.).
Rechte des Beamten werden in diesem Stadium der Stellenbewirtschaftung grundsätzlich nicht berührt (BVerwG…, Urteil vom 25.04.1996, a.a.O., und Beschluss vom 15.12.1992, a.a.O.).
- BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2011 - 4 S 377/11
Die Ausbringung von Planstellen im Haushaltsplan durch den Haushaltsgesetzgeber erfolgt vielmehr gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit (BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112 m.w.N).Rechte des Beamten werden in diesem Stadium der Stellenbewirtschaftung grundsätzlich nicht berührt (BVerwG, Urteil vom 25.04.1996, a.a.O., …und Beschluss vom 15.12.1992, a.a.O.).
- BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03
Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2011 - 4 S 377/11
Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Auswahl der Bewerber zur Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen außerhalb von Art. 33 Abs. 2 GG Verfassungsrang eingeräumt ist (BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147).Rn. 5 Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem von der Antragstellerin zitierten Urteil vom 28.10.2004 (a.a.O.) nichts Gegenteiliges entschieden, sich vielmehr zur vorliegenden haushaltsrechtlichen Problematik überhaupt nicht geäußert.
- BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82
Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2011 - 4 S 377/11
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Beamte keinen Anspruch darauf hat, dass sich sein Dienstherr bei dem Besoldungsgesetzgeber und/oder dem Haushaltsgesetzgeber für die Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit einsetzt (BVerwG, Urteil vom 24.01.1985 - 2 C 39.82 -, DVBl. 1985, 746 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 07.12.2004, a.a.O.).Anderes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht zu ziehen, wenn es zur Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit nur einer Maßnahme seitens der Exekutive bedarf, der insoweit nur noch die Verwirklichung des bereits anderweitig geäußerten Willens des Gesetzgebers obliegt (BVerwG, Urteil vom 24.01.1985, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 9 S 1573/03
Keine Zuschuss für die Stelle eines zweiten Konrektors an einer privaten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2011 - 4 S 377/11
Bevor das Leistungsprinzip des Art. 33 Abs. 2 GG aber überhaupt zum Tragen kommt, darf nach § 49 Abs. 1 LHO eine Beförderung nur vorgenommen werden, wenn eine besetzbare Planstelle haushaltsrechtlich zur Verfügung steht (…BVerwG, Gerichtsbescheid vom 21.09.2005, a.a.O., m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2004 - 9 S 1573/03 -, Juris).Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Beamte keinen Anspruch darauf hat, dass sich sein Dienstherr bei dem Besoldungsgesetzgeber und/oder dem Haushaltsgesetzgeber für die Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit einsetzt (BVerwG, Urteil vom 24.01.1985 - 2 C 39.82 -, DVBl. 1985, 746 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2004, a.a.O.).
- OVG Thüringen, 16.12.2008 - 2 EO 228/08
Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren: Zulässigkeit ressortbeschränkter …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2011 - 4 S 377/11
Der Schutzbereich der Norm ist erst auf der Grundlage einer im Rahmen der Organisationsgewalt zur Verfügung gestellten und für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben gewidmeten Stelle eröffnet (BVerwG, Beschluss vom 15.12.1992 - 6 P 32.90 -, PersR 1993, 120; OVG Thüringen, Beschluss vom 16.12.2008 - 2 EO 228/08 -, Juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - OVG Bremen, 12.10.2009 - 2 B 77/09
Beförderung; Leistungsgrundsatz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2011 - 4 S 377/11
Auch das Oberverwaltungsgerichts Bremen hat in seinem Beschluss vom 12.10.2009 (- 2 B 77 /09 -, ZBR 2010, 49) keine abweichende Auffassung vertreten. - VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 4 S 353/11
Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung; maßgeblicher …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2011 - 4 S 377/11
Der Senat bemisst den Streitwert abhängig von der Zahl der im Streit befindlichen Stellen, deren Besetzung mit dem Rechtsschutzverfahren verhindert werden soll - gegen die Ernennung des Beigeladenen zu 1 wendet sich die Antragstellerin nicht -, und setzt für jede den (ungekürzten) einfachen Auffangstreitwert an (Änderung der Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 12.04.2011 - 4 S 353/11 - so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.08.2010 - 5 OA 186/10 -, Juris). - OVG Niedersachsen, 25.08.2010 - 5 OA 186/10
Bemessung des Streitwerts unter Berücksichtigung des Auffangstreitwerts in einem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2011 - 4 S 377/11
Der Senat bemisst den Streitwert abhängig von der Zahl der im Streit befindlichen Stellen, deren Besetzung mit dem Rechtsschutzverfahren verhindert werden soll - gegen die Ernennung des Beigeladenen zu 1 wendet sich die Antragstellerin nicht -, und setzt für jede den (ungekürzten) einfachen Auffangstreitwert an (Änderung der Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 12.04.2011 - 4 S 353/11 - so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.08.2010 - 5 OA 186/10 -, Juris).
- VGH Bayern, 07.02.2014 - 3 CE 13.2374
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Dies begründet jedoch kein Recht auf die Einrichtung bzw. Anhebung und Besetzung von Stellen (vgl. VGH B.-W., B.v. 21.4.2011 - 4 S 377/11 - NVwZ-RR 2011, 776 - juris Rn. 4).Der Haushaltsgesetzgeber ist bei der Ausbringung von Planstellen bzw. der Hebung der Wertigkeit von Planstellen nicht an den Grundsatz der Bestenauslese oder an die bei der Bewerberauswahl zu beachtenden Maßstäbe gebunden (vgl. VGH B.-W., B.v. 21.4.2011 - 4 S 377/11 - NVwZ-RR 2011, 776 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VG Würzburg, 25.09.2014 - W 1 E 14.718
Professorin; Beamtenverhältnis auf Zeit; Umwandlung in Beamtenverhältnis auf …
Denn ein Rechtsanspruch auf Verleihung eines Amtes scheidet von vornherein aus, wenn eine entsprechende freie und besetzbare Planstelle nicht vorhanden ist (…BayVGH, B.v. 25.10.2013 - 3 CE 13.1839 - juris Rn. 23;… B.v. 12.6.2012 - 6 CE 12.474 - juris Rn. 7; VGH BW, B.v. 21.4.2011 - 4 S 377/11 - juris Rn. 2;… Battis, BBG, 4. Aufl. 2009, § 28 Rn. 16). - VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 4 S 227/13
Rechtswidrigkeit eines Beurteilungssystems, das an die zu besetzenden …
Rn. 11 a) Dabei kann offen bleiben, ob das streitige Auswahlverfahren bereits deshalb Bedenken begegnet, weil die Antragsgegnerin die ihr zur Verfügung stehenden Beförderungsstellen auf bestimmte Organisationseinheiten verteilt, ihren Beamten jedoch nur die Möglichkeit eröffnet, sich auf die Planstellen ihrer eigenen Einheit zu bewerben, was aufgrund des dabei praktizierten sog. "Minderheitenschutzes" für kleinere Einheiten, denen gleichwohl Beförderungsoptionen eröffnet werden sollen, faktisch zu ungleichen und vom Leistungsprinzip entkoppelten Beförderungschancen führen kann (mit Bedenken bzw. Vorbehalten unterschiedlicher Ausprägung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2012 - OVG 6 S 50.12 -, IÖD 2013, 31; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2012 - 1 B 1410/12 -, Juris; VG Darmstadt Beschluss vom 15.02.2013 - 1 L 1653/12.DA -, Juris; VG Osnabrück…, Beschluss vom 18.02.2013, a.a.O.; VG Minden…, Beschluss vom 14.01.2013, a.a.O.; vgl. demgegenüber aber auch den Beschluss des Senats vom 21.04.2011 - 4 S 377/11 -, NVwZ-RR 2011, 776 sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.03.2013 - 1 B 133/13 -, Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.09.2012 - 5 ME 121/12 -, DÖD 2012, 279; VG Köln, Beschluss vom 13.12.2011 - 15 L 1428/11 -, Juris).
- VGH Bayern, 25.10.2013 - 3 CE 13.1839
Beamtenrecht; Beförderung; Besetzung einer sog. "Hebungsstelle"; Stellenhebung …
A 12 auf A 13 gehoben werden soll (vgl. VGH BW B.v. 21.4.2011 - 4 S 377/11 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801
Zum Anspruch auf Bereitstellung einer Planstelle zum Zwecke der Beförderung; …
Gegen diese Bewertung seines Dienstpostens, die grundsätzlich im öffentlichen Interesse entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- sowie des Haushaltsrechts in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn liegt (BVerwG, U.v. 31.5.1990 - 2 C 16.89 - juris; VGHBW, B.v. 21.4.2011 - 4 S 377/11 - juris), hat der Kläger auch keine Umstände vorgetragen, die die Zuordnung des dem Kläger übertragenen Dienstpostens in die Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage als Überschreitung oder Missbrauch dieser Gestaltungsfreiheit erscheinen ließen. - VGH Bayern, 16.07.2012 - 6 CE 12.1216
Bundesbeamtenrecht; Untersagung der Besetzung von Stellen; …
Der Schutzbereich der Norm ist erst auf der Grundlage einer im Rahmen der Organisationsgewalt zur Verfügung gestellten und für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben gewidmeten Stelle eröffnet (VGH Baden-Württemberg vom 21.4.2011 -4 S 377.11 - NVwZ-RR 2011, 776; OVG Thüringen vom 16.12.2008 - 2 EO 228.08 -juris ). - VG Bremen, 26.11.2021 - 1 V 1415/21
Kommunalrecht - Abgeordneter; Ausschluss; Beamter; Beförderung; Besoldung; …
- VG Augsburg, 08.12.2014 - Au 2 E 14.963
Recht der Bundesbeamten; Beamtin; Einbeziehung in ein Beförderungsverfahren; …
Der Haushaltsgesetzgeber ist bei der Ausbringung von Planstellen bzw. der Hebung der Wertigkeit von Planstellen nicht an den Grundsatz der Bestenauslese oder an die bei der Bewerberauswahl zu beachtenden Maßstäbe gebunden (vgl. VGH B.-W., B.v. 21.4.2011 - 4 S 377/11 - NVwZ-RR 2011, 776 - juris Rn. 7 m.w.N.). - VG Würzburg, 06.05.2014 - W 1 K 13.1281
Postbeamter; Untätigkeitsklage; Antrag auf Versetzung; freie und besetzbare …
Rn. 42 Zunächst setzt, worauf das Gericht bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hingewiesen hat, eine Versetzung gem. § 28 Abs. 2 BBG auf Antrag des Beamten - ebenso wie die gesetzlich nicht geregelte, auf der Weisungsbefugnis und dem Organisationsermessen des Dienstherrn beruhende Umsetzung - einen freien, amtsangemessenen und besetzbaren Dienstposten am Wunschort voraus (…VG Würzburg B.v. 18.7.2013 - W 1 E 13.481 - juris Rn. 26;… BayVGH B.v. 25.10.2013 - 3 CE 13.1839 - juris Rn. 23;… B.v. 12.6.2012 - 6 CE 12.474 - juris Rn. 7; VGH BW B.v. 21.4.2011 - 4 S 377/11 - juris Rn. 2;… Battis BBG § 28 Rn. 16).
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