Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2016 - 4 S 46.15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Beförderungsauswahlentscheidung unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Eignung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 33 Abs 2 GG
Konkurrentenstreit; Justizhauptsekretärin (BesGr A 8); Beförderungskonkurrenz; gesundheitliche Eignung; überdurchschnittliche Anzahl von krankheitsbedingten Fehltagen; Anforderungen an die Auswertungen an die Auswertung der Ursachen für die Fehlzeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.11.2015 - 5 L 206.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2016 - 4 S 46.15
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2016 - 4 S 46.15
Der Antragsgegner zieht den erstinstanzlich herangezogenen Maßstab für die (eingeschränkte) gerichtliche Prüfung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht in Zweifel, sondern wendet sich dagegen, dass das Verwaltungsgericht für die im Rahmen der Auswahlentscheidung von dem Dienstherrn anzustellende Beurteilung, ob der Beförderungsbewerber - hier die Antragstellerin - den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht, die Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts zur Bewertung der gesundheitlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers bzw. eines Probebeamten, der entlassen werden soll (vgl. Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, juris, und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, juris), herangezogen hat. - BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12
Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2016 - 4 S 46.15
Der Antragsgegner zieht den erstinstanzlich herangezogenen Maßstab für die (eingeschränkte) gerichtliche Prüfung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht in Zweifel, sondern wendet sich dagegen, dass das Verwaltungsgericht für die im Rahmen der Auswahlentscheidung von dem Dienstherrn anzustellende Beurteilung, ob der Beförderungsbewerber - hier die Antragstellerin - den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht, die Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts zur Bewertung der gesundheitlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers bzw. eines Probebeamten, der entlassen werden soll (vgl. Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, juris, und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, juris), herangezogen hat.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2019 - 6 B 720/19
Stellenbesetzung; Konkurrentenstreit; gesundheitliche Eignung; Prognose; …
Rn. 19 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, BVerwGE 147, 244 = juris Rn. 11 und 21 f.; OVG NRW, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 1 B 326/17 -, a. a. O. Rn. 10 f.; OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 2. Mai 2016 - OVG 4 S. 7.16 -, juris Rn. 8 und 11, und vom 18. März 2016 - OVG 4 S 46.15 -, juris Rn. 4 ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 18. Juli 2014 - 1 B 268/14 -, juris Rn. 24. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - 6 A 1806/21
Ausschluss eines Bewerbers bei Vorliegen begründeter Zweifel an der …
Rn. 31 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.10.2019 - 6 B 720/19 -, juris Rn. 19; Bay. VGH, Beschluss vom 12.4.2022 - 6 CE 22.438 -, juris Rn. 16. OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 2.5.2016 - OVG 4 S 7.16 -, juris Rn. 8, 11, und vom 18.3.2016 - OVG 4 S 46.15 -, juris Rn. 5. - VG Regensburg, 18.05.2021 - RN 1 E 20.2894
Erfolgloser Eilantrag auf Ernennung zur Beamtin auf Probe bei fraglicher …
BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, BVerwGE 147, 244 = juris Rn. 11 und 21 f.; OVG NRW, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 1 B 326/17 -, a. a. O. Rn. 10 f.; OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 2. Mai 2016 - OVG 4 S. 7.16 -, juris Rn. 8 und 11, und vom 18. März 2016 - OVG 4 S 46.15 -, juris Rn. 4 ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 18. Juli 2014 - 1 B 268/14 -, juris Rn. 24.".
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2016 - 4 S 7.16
Berücksichtigung der gesundheitlichen Eignung bei Beförderungsentscheidung
Dabei genügt es aber nicht, die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Beförderungsbewerbern nebeneinander zu stellen und aus einem bloßen Vergleich der Anzahl der Fehltage Rückschlüsse auf deren gesundheitliche Eignung für das Beförderungsamt zu ziehen, ohne sich mit der Genese der die Fehltage verursachenden Erkrankungen, deren Dauer und Häufigkeit auseinanderzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2016 - OVG 4 S 46.15 -, juris Rn. 6). - VGH Bayern, 12.04.2022 - 6 CE 22.438
Gesundheitliche Eignung für ein Beförderungsamt
Rn. 15 aa) Für die Prüfung der Beförderungseignung in gesundheitlicher Hinsicht bedarf es einer zukunftsgerichteten Prognoseentscheidung, weshalb nicht allein auf den gegenwärtigen Stand der gesundheitlichen Verhältnisse oder gar nur auf in der Vergangenheit aufgetretene gesundheitliche Probleme abgestellt werden darf (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 18.3.2016 - 4 S 46.15 - juris Rn. 5). - VG Berlin, 27.01.2017 - 26 L 258.16
Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten; fiktive Fortschreibung einer …
Dabei genügt es jedoch nicht, die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Beförderungsbewerbern nebeneinander zu stellen und aus einem bloßen Vergleich der Anzahl der Fehltage Rückschlüsse auf deren gesundheitliche Eignung für das Beförderungsamt zu ziehen, ohne sich mit der Genese der die Fehltage verursachenden Erkrankungen, deren Dauer und Häufigkeit auseinanderzusetzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. Mai 2016 - OVG 4 S 7.16 - und vom 18. März 2016 - OVG 4 S 46.15 - beide juris).
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