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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 6.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13956
OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 6.08 (https://dejure.org/2008,13956)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.04.2008 - 4 S 6.08 (https://dejure.org/2008,13956)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. April 2008 - 4 S 6.08 (https://dejure.org/2008,13956)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; BGleiG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; BGleiG § 16 Abs. 1 Satz 3; ; BGleiG § 16 Abs. 3; ; BGleiG § 16 Abs. 3 Satz 5; ; BGleiG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; BGleiG § 18 Abs. 2 Satz 2; ; BGleiG § 18 Abs. 2 Satz 3; ; BGleiG § 18 Abs. 3 Satz 2; ; BGleiG § 18 Abs. 7 Satz 2; ; BGleiG § 22 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beseitigung einer Organstellung als Gleichstellungsbeauftragte; Statthaftigkeit von Organstreitigkeiten einer Gleichstellungsbeauftragten mit ihrer Dienststelle; Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit noch amtierender Gleichstellungsbeauftragter; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2007 - 5 ME 222/07

    Einspruch gegen eine Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung der Zentrale der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 6.08
    Versteht man die auf den Klagegrund des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG gestützte Anrufung des Gerichts als Organstreitverfahren, spricht einiges dafür, dass das Organ - hier die örtliche Gleichstellungsbeauftragte - eine Möglichkeit haben muss, sich gegen die Beseitigung seiner Organstellung zur Wehr zu setzen und eine auf seinen Fall bezogene gerichtliche Überprüfung veranlassen zu können (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. November 2007 - 5 ME 222/07 - juris Rn. 25; im Ergebnis ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 2. Januar 2008 - 3 MB 54/07 - OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 Bs 286/07 -).

    Das Verwaltungsgericht hat deshalb, soweit dies mit den Maßstäben des einstweiligen Rechtsschutzes zu beurteilen ist, zutreffend angenommen, dass § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG nach seinem Sinn und Zweck die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Amtsperiode einer Gleichstellungsbeauftragten beinhaltet (…so auch - unter anderem - OVG Hamburg, a.a.O., BA S. 5; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - 5 ME 465/07 - juris Rn. 27 ff., und Beschluss vom 9. November 2007, a.a.O., Rn. 31 ff.; VG Köln…, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 15 K 457/07 - juris Rn. 47; VG Schleswig, Urteil vom 30. August 2007 - 6 A 63/07 - UA S. 13).

    In der Tat ist es ausweislich der HE/GA nicht so, dass wesentliche Kompetenzen der Dienststellen in personellen Angelegenheiten auf die Internen Services verlagert worden wären und die Neuzuordnung der Gleichstellungsbeauftragten im Sinne des Zuordnungsgrundsatzes in § 18 Abs. 1 Satz 2 BGleiG nur einer solchen Kompetenzverlagerung folgte oder die Gleichstellungsbeauftragten lediglich "das Schicksal ihrer Dienststelle in organisatorischer Hinsicht" teilten (…so aber OVG Hamburg, a.a.O., BA S. 4/5; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. November 2007, a.a.O., Rn. 33 a. E.).

  • OVG Niedersachsen, 28.12.2007 - 5 ME 465/07

    Vorzeitige Abberufung einer gewählten Gleichstellungsbeauftragten aus dem Amt; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 6.08
    Das Verwaltungsgericht hat deshalb, soweit dies mit den Maßstäben des einstweiligen Rechtsschutzes zu beurteilen ist, zutreffend angenommen, dass § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG nach seinem Sinn und Zweck die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Amtsperiode einer Gleichstellungsbeauftragten beinhaltet (…so auch - unter anderem - OVG Hamburg, a.a.O., BA S. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - 5 ME 465/07 - juris Rn. 27 ff., …und Beschluss vom 9. November 2007, a.a.O., Rn. 31 ff.; VG Köln…, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 15 K 457/07 - juris Rn. 47; VG Schleswig, Urteil vom 30. August 2007 - 6 A 63/07 - UA S. 13).

    Insgesamt ist hiernach auf der Grundlage des Erkenntnisstandes im Eilrechtsschutzverfahren davon auszugehen, dass die Reduzierung der Zahl der Gleichstellungsbeauftragten und damit einhergehend die Zuständigkeit für mehrere Dienststellen eine angemessene Vertretung der weiblichen Beschäftigten durch die am Sitz des Internen Service für den gesamten Serviceverbund bestellte Gleichstellungsbeauftragte nicht hindert (…im Ergebnis ebenso OVG Hamburg, a.a.O., BA S. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Dezember 2007, a.a.O., Rn. 33;… VG Frankfurt/Main, a.a.O., Rn. 53;… VG Köln, a.a.O., Rn. 51 ff.).

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 6.08
    Der gesetzliche Rahmen ihrer Tätigkeit ist vielmehr weit gesteckt und umfasst neben den Beteiligungsrechten auch Informations-, Teilnahme-, Vortrags- und Initiativrechte (§ 20 BGleiG), die sie nicht in Person, sondern gerade in größeren Einheiten nach der Konzeption des Gesetzes gemeinsam mit ihrer Stellvertreterin und einem Stab von Mitarbeitern wahrnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2007 - 6 A 1.06 - juris Rn. 29, 50).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - 1 B 1839/07

    Antrag auf die Verpflichtung der Agentur für Arbeit auf die Verpflichtung einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 6.08
    Sie könnte allerdings gewissen Bedenken begegnen, weil dies dazu führen würde, dass der Gleichstellungsbeauftragten, deren Amtszeit verkürzt wird, keinerlei Rechtsschutzmöglichkeiten gegen diesen Eingriff zustünden und ein dahingehendes Begehren mangels Antragsbefugnis schon unzulässig wäre (so aber OVG NW, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - 1 B 1839/07 - juris Rn. 66 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 18.06.2007 - 9 E 651/07

    Rechte der Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 6.08
    Dem hält die Antragstellerin im Wesentlichen entgegen, dass die in Rede stehende Frage in Teilen der Rechtsprechung anders beurteilt worden sei (sie bezieht sich insbesondere auf VG Frankfurt/Main, Urteil vom 18. Juni 2007 - 9 E 651/07 - juris, Rn. 62 bis 64, und auf OVG Schleswig, a.a.O.).
  • OVG Hamburg, 21.02.2008 - 1 Bs 286/07

    Beendigung der Bestellung eines Gleichstellungsbeauftragten durch Umorganisation …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 6.08
    Versteht man die auf den Klagegrund des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG gestützte Anrufung des Gerichts als Organstreitverfahren, spricht einiges dafür, dass das Organ - hier die örtliche Gleichstellungsbeauftragte - eine Möglichkeit haben muss, sich gegen die Beseitigung seiner Organstellung zur Wehr zu setzen und eine auf seinen Fall bezogene gerichtliche Überprüfung veranlassen zu können (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 9. November 2007 - 5 ME 222/07 - juris Rn. 25; im Ergebnis ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 2. Januar 2008 - 3 MB 54/07 - OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 Bs 286/07 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.01.2008 - 3 MB 54/07

    Ansprüche auf vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Abberufung vom Amt …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 6.08
    Versteht man die auf den Klagegrund des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG gestützte Anrufung des Gerichts als Organstreitverfahren, spricht einiges dafür, dass das Organ - hier die örtliche Gleichstellungsbeauftragte - eine Möglichkeit haben muss, sich gegen die Beseitigung seiner Organstellung zur Wehr zu setzen und eine auf seinen Fall bezogene gerichtliche Überprüfung veranlassen zu können (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 9. November 2007 - 5 ME 222/07 - juris Rn. 25; im Ergebnis ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 2. Januar 2008 - 3 MB 54/07 - OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 Bs 286/07 -).
  • VG Köln, 25.10.2007 - 15 K 457/07
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 6.08
    Das Verwaltungsgericht hat deshalb, soweit dies mit den Maßstäben des einstweiligen Rechtsschutzes zu beurteilen ist, zutreffend angenommen, dass § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG nach seinem Sinn und Zweck die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Amtsperiode einer Gleichstellungsbeauftragten beinhaltet (…so auch - unter anderem - OVG Hamburg, a.a.O., BA S. 5; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - 5 ME 465/07 - juris Rn. 27 ff., …und Beschluss vom 9. November 2007, a.a.O., Rn. 31 ff.; VG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 15 K 457/07 - juris Rn. 47; VG Schleswig, Urteil vom 30. August 2007 - 6 A 63/07 - UA S. 13).
  • VG Schleswig, 30.08.2007 - 6 A 63/07
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 6.08
    Das Verwaltungsgericht hat deshalb, soweit dies mit den Maßstäben des einstweiligen Rechtsschutzes zu beurteilen ist, zutreffend angenommen, dass § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG nach seinem Sinn und Zweck die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Amtsperiode einer Gleichstellungsbeauftragten beinhaltet (…so auch - unter anderem - OVG Hamburg, a.a.O., BA S. 5; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - 5 ME 465/07 - juris Rn. 27 ff., …und Beschluss vom 9. November 2007, a.a.O., Rn. 31 ff.; VG Köln…, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 15 K 457/07 - juris Rn. 47; VG Schleswig, Urteil vom 30. August 2007 - 6 A 63/07 - UA S. 13).
  • VG Berlin, 05.11.2008 - 2 A 4.08

    Feststellung, dass das Amt als Gleichstellungsbeauftragte nicht endete

    17 1. Die damit eingeräumte Möglichkeit zur organisationsrechtlichen Umstrukturierung und Beschränkung der Gesamtzahl der Gleichstellungsbeauftragten in einem Geschäftsbereich umfasst auch das Recht, die Amtszeiten der vorhandenen Gleichstellungsbeauftragten neu zu regeln, also auch die Amtszeiten vorzeitig zu beenden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2008 - OVG 4 S 6.08 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 Bs 286/07 - juris; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9. November 2007 - 5 ME 222/07 - und 28. Dezember 2007 - 5 ME 465/07 - jeweils juris; VG Schleswig, Urteil vom 30. August 2007 - 6 A 63/07 - VG Köln…, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 15 K 457/07 - juris, Rn. 40 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - VG 28 A 231.07 - a. A. OVG Schleswig, Beschluss vom 2. Januar 2008 - 3 MB 64/07 - VG Frankfurt, Urteil vom 18. Juni 2007 - 9 E 651/07 - PersR 2007, 398 ff.; VG Arnsberg…, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 L 350/07 - juris, Rn. 50 ff.; VG Stade…, Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 3 B 1353/07 - juris, Rn. 25).

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 10. April 2008 (a. a. O., Rn. 5) hierzu überzeugend ausgeführt:.

    Im Rahmen der § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG kommt es lediglich darauf an, ob die neue Struktur per se ungeeignet sei, eine angemessene Vertretung zu gewährleisten, insbesondere weil wegen der Größe des Zuständigkeitsbereichs oder der Zahl der Dienststellen auch bei Inanspruchnahme der gesetzlich vorgesehenen Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten eine sachgerechte Vertretung durch die neue Gleichstellungsbeauftragte nicht mehr möglich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2008, a. a. O, Rn. 13).

    Nach dem Grundsatz des § 16 Abs. 1 Satz 1 BGleiG ist in jeder Dienststelle mit mindestens 100 Beschäftigten aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten (lediglich) eine Gleichstellungsbeauftragte nach geheimer Wahl durch die weiblichen Beschäftigten von der Dienststelle zu bestellen; eine feste Obergrenze für die Größe des Zuständigkeitsbereichs einer Gleichstellungsbeauftragten sieht das Gesetz nicht vor (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2008, a. a. O., Rn. 14).

    Da diese Entscheidungsprozesse infolge der durch die HE/GA verfügten Organisationsänderung in den Internen Services gebündelt werden, ist es nicht sachwidrig, die Gleichstellungsbeauftragten nunmehr bei dieser Stelle einzurichten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2008, a. a. O., Rn. 12).

  • VG Berlin, 05.11.2008 - 2 A 6.08

    Feststellung, dass das Amt als Gleichstellungsbeauftragte nicht endete

    20 1. Die damit eingeräumte Möglichkeit zur organisationsrechtlichen Umstrukturierung und Beschränkung der Gesamtzahl der Gleichstellungsbeauftragten in einem Geschäftsbereich umfasst auch das Recht, die Amtszeiten der vorhandenen Gleichstellungsbeauftragten neu zu regeln, also auch die Amtszeiten vorzeitig zu beenden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2008 - OVG 4 S 6.08 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 Bs 286/07 - juris; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9. November 2007 - 5 ME 222/07 - und 28. Dezember 2007 - 5 ME 465/07 - jeweils juris; VG Schleswig, Urteil vom 30. August 2007 - 6 A 63/07 - VG Köln…, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 15 K 457/07 - juris, Rn. 40 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - VG 28 A 231.07 - a. A. OVG Schleswig, Beschluss vom 2. Januar 2008 - 3 MB 64/07 - VG Frankfurt, Urteil vom 18. Juni 2007 - 9 E 651/07 - PersR 2007, 398 ff.; VG Arnsberg…, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 L 350/07 - juris, Rn. 50 ff.; VG Stade…, Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 3 B 1353/07 - juris, Rn. 25).

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 10. April 2008 (a. a. O., Rn. 5) hierzu überzeugend ausgeführt:.

    Im Rahmen der § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG kommt es lediglich darauf an, ob die neue Struktur per se ungeeignet sei, eine angemessene Vertretung zu gewährleisten, insbesondere weil wegen der Größe des Zuständigkeitsbereichs oder der Zahl der Dienststellen auch bei Inanspruchnahme der gesetzlich vorgesehenen Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten eine sachgerechte Vertretung durch die neue Gleichstellungsbeauftragte nicht mehr möglich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2008, a. a. O, Rn. 13).

    Nach dem Grundsatz des § 16 Abs. 1 Satz 1 BGleiG ist in jeder Dienststelle mit mindestens 100 Beschäftigten aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten (lediglich) eine Gleichstellungsbeauftragte nach geheimer Wahl durch die weiblichen Beschäftigten von der Dienststelle zu bestellen; eine feste Obergrenze für die Größe des Zuständigkeitsbereichs einer Gleichstellungsbeauftragten sieht das Gesetz nicht vor (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2008, a. a. O., Rn. 14).

    Da diese Entscheidungsprozesse infolge der durch die HE/GA verfügten Organisationsänderung in den Internen Services gebündelt werden, ist es nicht sachwidrig, die Gleichstellungsbeauftragten nunmehr bei dieser Stelle einzurichten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2008, a. a. O., Rn. 12).

  • VG Göttingen, 11.03.2009 - 1 A 286/07

    Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Abberufung aus dem Amt der …

    Diese Zustände wären mit der gesetzgeberischen Intention und der Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten schwerlich vereinbar (s. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2008 - 4 S 6.08 - Juris).
  • VG Berlin, 23.05.2012 - 71 K 3.12

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Einstellung externer Bewerber und …

    Der Beschluss der Fachkammer vom 18. Februar 2010 - VG 71 K 9.09 PVB - beruhte auf dem anders gelagerten Sachverhalt, dass das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in angeblich zweifelhafter Anwendung von § 16 Absatz 1 Satz 3 des Bundesgleichstellungsgesetzes - BGleiG - nicht mehr bei der Dienststelle, sondern übergeordnet angesiedelt wurde, wogegen sich die bisherige Gleichstellungsbeauftragte der Dienststelle allerdings nicht mit einer Klage wehrte, nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2008 - OVG 4 S 6.08 - (juris) die Organisationänderung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für rechtens erklärt hatte.
  • VG Koblenz, 29.04.2015 - 2 K 527/14
    Von der Rechtsprechung wird weiterhin die Verkürzung bzw. die vorzeitige Beendigung der Amtszeit einer Gleichstellungsbeauftragten in den Fällen des § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG für zulässig erachtet; dies ist dann der Fall, wenn eine große Verwaltung nachträglich von der Möglichkeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG Gebrauch macht und von der nach Satz 1 vorgegebenen Beschäftigtenzahl von 100 abweicht, d.h. wenn eine andere größere Beschäftigtenzahl und damit zahlenmäßig größere gleichstellungsrechtlich relevante Einheiten vorgesehen werden (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2008, Az.: OVG 4 S 6.08; VG Berlin, Urteil vom 5. November 2008, Az.: 2 A 4.08, m.w.N., juris).
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