Rechtsprechung
| LG Mönchengladbach, 21.02.2007 - 4 S 64/06-15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kündigung des Reisevertrages; Höhere Gewalt; Erstattungsanspruch des Reiseveranstalters, Umfang des Rückzahlungsanspruchs des Reisenden
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 651 j BGB; Art. 4 Abs. EG-Pauschalreiserichtlinie
Kündigung des Reisevertrages; Höhere Gewalt; Erstattungsanspruch des Reiseveranstalters, Umfang des Rückzahlungsanspruchs des Reisenden - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Veranstalter stoniert Reise, weil die Jagdsaisson noch nicht eröffnet war, § 651j BGB
- reise-recht-wiki.de
Stornierung durch den Reiseveranstalter auf Grund der Nichteröffnung der Jagdsaison
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückerstattungsanspruch eines Reisenden bei Stornierung der Reise durch den Reiseveranstalter; Verzögerte Eröffnung der Jagdsaison in der Russischen Republik als höhere Gewalt i.R.e. Reisevertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Stornokosten für eine Reise und höhere Gewalt
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bärenjagd fiel ins Wasser - Veranstalter stornierte Jagdreise: Reisepreis ist mit Abschlägen zurückzuzahlen
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1354
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.1989 - VII ZR 60/89
Kündigung einer von einer Schulklasse gebuchten Reise wegen des Reaktorunfalls in …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 21.02.2007 - 4 S 64/06
Nicht hinreichend sind solche Leistungen, die im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und seinen Leistungsträgern ihren Grund haben (BGH NJW 1990, 572).Rn. 38 Die der Beklagten entstandenen Stornokosten für die Absage der Flüge in Höhe von jeweils 95, 00 EUR und 52, 00 EUR stellen hingegen keine Reiseleistungen im Sinne von § 651e Abs. 3 Satz 2 BGB dar, da sie nicht auf dem Reisevertrag beruhen, sondern alleine in dem Verhältnis der Beklagten zu ihren Leistungsträgern begründet sind (vgl. dazu BGH NJW 1990, 572, 573).
- OLG Frankfurt, 16.09.2004 - 16 U 49/04
Reisevertrag: Kündigung wegen höherer Gewalt bei Verschärfung der …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 21.02.2007 - 4 S 64/06
Zu Recht hat daher das Amtsgericht eine Vergleichbarkeit des vorliegenden Falls mit den Fällen, in denen aufgrund behördlicher Entscheidung Einreise- oder Gesundheitsbestimmungen geändert worden waren (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 282), bejaht.
- LG Nürnberg-Fürth, 27.11.2015 - 5 S 9724/14
Kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises aufgrund höherer Gewalt
Auch behördliche Umstände oder Verschärfungen von Einreisebestimmungen erfüllten den Begriff der höheren Gewalt, vgl. Urteile des OLG Frankfurt vom 16.09.2004, Az. 16 U 49/04, und des LG Mönchengladbach vom 21.02.2007, Az. 4 S 64/06 sowie den Aufsatz von Führich in RRa 2005, 50-53 (Anlage K 15).Rn. 21 Der vorliegende Sachverhalt ist auch nicht vergleichbar mit den Sachverhalten, die das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16.09.2004 (Az. 16 U 49/04) und das LG Mönchengladbach mit Urteil vom 21.02.2007 (Az. 4 S 64/06) zu entscheiden hatten.
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