Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 04.02.1986 - 4 S 667/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Stellenbesetzung - Auslese bei Einstellungen - Zusicherung einer Einstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 19.12.1984 - 4 K 419/83
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1986 - 4 S 667/85
- BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 44.86
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79
Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1986 - 4 S 667/85
Dabei läßt sich die durch Art. 33 Abs. 2 GG bewirkte Bindung des Dienstherrn, wie das Bundesverwaltungsgericht betont hat, auf die einfache, aber zutreffende Formel bringen, daß nicht Bewerber aus unsachlichen Gründen benachteiligt werden dürfen (BVerwG, Beschl. v. 11.02.1981, BVerwGE 61, 325). - BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79
Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1986 - 4 S 667/85
Es ist den Gestaltungsmöglichkeiten des Dienstherrn insbesondere überlassen, in welcher Weise er den - auf Konkretisierung angelegten - allgemeinen Grundsatz verwirklicht, solange das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 07.05.1981, DÖV 1982, 76).
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07
Verfassungsmäßigkeit der Abweisung einer Klage auf Rückzahlung einer Geldleistung …
Es steht im organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, ob er Bewerber um die Einstellung in den öffentlichen (Schul-) Dienst zunächst in ein Angestelltenverhältnis mit Verbeamtungszusage oder unmittelbar in ein Beamtenverhältnis übernimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1987 - BVerwG 2 B 44/86 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Februar 1986 - 4 S 667/85 -, ZBR 1986, S. 283). - VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 4 S 1270/88
Ablehnung einer Bewerbung für das Lehramt
Ein Feststellungsinteresse des Klägers ist aber im Hinblick darauf zu bejahen, daß der beantragte Ausspruch des Gerichts seine Lage im Hinblick auf eine erneute Bewerbung verbessern kann (so auch Urteil des Senats vom 4.2.1986 -- 4 S 667/85 -- ZBR 1986, 283 = SPE 208 Nr. 1), wenn nämlich festgestellt würde, daß die Nichteinstellung des Klägers deshalb rechtswidrig war, weil ihm damals ein Anspruch auf Übernahme zustand.Es ist den Gestaltungsmöglichkeiten des Dienstherrn insbesondere überlassen, in welcher Weise er den -- auf Konkretisierung angelegten -- allgemeinen Grundsatz verwirklicht, solange das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (so auch Urteil des Senats vom 4.2.1986, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93
Einstellung in den Richterdienst: keine Verwaltungsaktqualität der Entscheidung …
Die Zusicherung einer (beamtenrechtlichen) Einstellung ist ein - gemäß § 38 LVwVfG - anerkanntes Rechtsinstitut (vgl. Urteil des Senats vom 4.2.1986 - 4 S 667/85 - zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze: BVerwG, Urteil vom 19.1.1967, BVerwGE 26, 31). - VG Gera, 09.10.2019 - 1 K 160/18
Beamtenrechtliche Höchstaltersgrenze steht Verbeamtung u.U. nicht entgegen
In diesem Fall ist im Verhältnis zwischen bereits eingestellten und erst später anstehenden Bewerbern eine Konkurrenzlage der Bewerber nicht gegeben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Februar 1986 - 4 S 667/85 -, ZBR 82, 283). - VGH Baden-Württemberg, 14.04.1992 - 4 S 2998/91
Nichtaufnahme eines Volljuristen in dem Amtsanwaltsdienst; Bevorzugung von …
Eine derartige Konkurrenzlage ist im Verhältnis zwischen bereits eingestellten oder bereits mit Einstellungszusage ausgewählten Bewerbern und erst später anstehenden Bewerbern nicht gegeben, so daß anläßlich einer Einstellung Rechte künftiger Bewerber nicht eingreifen (vgl. Urteil des Senats vom 4.2.1986, ZBR 1986, 283 zur Übernahme von Nebenlehrern im Angestelltenverhältnis mit der Zusage einer beamtenrechtlichen Einstellung).
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