Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4376
VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02 (https://dejure.org/2004,4376)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.03.2004 - 4 S 675/02 (https://dejure.org/2004,4376)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. März 2004 - 4 S 675/02 (https://dejure.org/2004,4376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Beteiligungsrechte der Frauenvertreterin nicht gerichtlich durchsetzbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch einer Frauenvertreterin auf Teilnahme an den Sitzungen des Klinikumsvorstandes, auf Einräumung eines Rederechtes in diesen Sitzungen sowie auf vorherige Übersendung der entsprechenden Tagesordnungen; Voraussetzung für eine Übertragung einklagbarer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 175
  • NVwZ-RR 2005, 266
  • VBlBW 2004, 303
  • DÖV 2004, 668
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (17)

  • VG Sigmaringen, 20.11.2001 - 9 K 1711/00

    Frauenvertreterin; Klagebefugnis; Verwaltungsrechtsweg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 20. November 2001 - 9 K 1711/00 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 5 das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 20.11.2001 - 9 K 1711/00 - zu ändern und den Beklagten zu verpflichten, ihr vor jeder Sitzung des Klinikumsvorstandes die Tagesordnung für die Sitzung zu übersenden sowie sie zu den Sitzungen des Klinikumsvorstandes zuzulassen und ihr auf diesen Sitzungen Rederecht zu gewähren.

    Rn. 10 Dem Senat liegen die einschlägigen Akten des Verwaltungsgerichts (AZ 9 K 1711/00) und des Beklagten (1 Band) vor.

  • OVG Berlin, 31.08.1999 - 2 B 13.99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02
    Denn unabhängig davon, dass die Möglichkeit körperschaftsinterner Auseinandersetzungen jeder Kompetenzverteilung immanent ist, erfolgt die Kompetenzzuweisung grundsätzlich nicht zum Schutze "eigennützig" wahrzunehmender Interessen der kompetenzbelehnten Stelle, sondern dient in der Regel allein dem einwandfreien und reibungslosen Funktionsablauf innerhalb der Gesamtorganisation und damit der Wahrung öffentlicher Interessen (vgl. Wißmann, ZBR 2003, 303; Martensen, JuS 1995, 989; Schoch, JuS 1987, 786; Bethge, DVBl. 1980, 313; Papier, DÖV 1980, 294; s. auch OVG Sachsen, Beschlüsse vom 15.08.1996, LKV 1997, 229 f., sowie vom 25.09.1998, NJW 1999, 2832 f.; OVG Berlin, Urteil vom 31.08.1999, LKV 2000, 453 ff.).

    Rn. 16 Ausnahmsweise ist jedoch dann von der Übertragung einklagbarer Wahrnehmungsbefugnisse auszugehen, wenn dies entweder vom Gesetzgeber ausdrücklich normiert worden ist oder wenn im Wege der Auslegung der jeweils einschlägigen Bestimmungen ermittelt werden kann, dass einem Funktionsträger als "Kontrastorgan" zum Zwecke einer sachgerechten Ausbalancierung innerkörperschaftlicher Interessengegensätze die eigenständige Bewältigung bestimmter Aufgabenbereiche zugewiesen wird und er insofern mit einer wehrfähigen Rechtsposition von der Rechtsordnung ausgestattet worden ist (…vgl. Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2 Rdnr. 95 f.;… Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl., § 40 Rdnr. 15; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.02.1997 - 10 S 59/97 -, DÖV 1997, 693 f.; Beschluss vom 27.10.1977 - IX 2682/77 -, DVBl. 1978, 274 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.1999, NVwZ-RR 2000, 375 f.; Beschluss vom 01.12.1994, NVwZ-RR 1995, 411 ff.; OVG Berlin, Urteil vom 31.08.1999, LKV 2000, 453 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 20.02.1989, NVwZ 1990, 174 f.;… Martensen, JuS 1995, S. 989; Herbert, DÖV 1994, 108 ff.;… Schoch, JuS 1987, S. 786).

  • OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02

    Frauenbeauftragte, Klagebefugnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02
    Diese Anbindung an die Verwaltung lässt den gesetzgeberischen Willen erkennen, das Amt der Frauenvertreterin gerade nicht im Sinne einer Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses zu konzipieren (im Ergebnis ebenso OVG Saarland, Urteil vom 19.09.2003, NVwZ 2004, 247 f., VGH Hessen, Beschluss vom 30.08.1996, PersR 1997, 411 ff., sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 03.11.1999, NVwZ-RR 2000, 728 ff., auf der Grundlage der jeweiligen Frauenförderungsgesetze, welche die Frauenvertreterinnen ebenfalls den Dienststellenleitungen unmittelbar zuordnen).

    Die Entscheidung darüber, ob zur Verwirklichung des gesetzlichen Ziels der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern die Institution einer Frauenvertreterin geschaffen wird und dieser auch gerichtlich durchsetzbare Beteiligungsrechte eingeräumt werden, obliegt demnach allein dem einfachen Gesetzgeber und wird von Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG nicht zwingend vorgeschrieben (vgl. auch OVG Saarland, Urteil vom 19.09.2003, NVwZ 2004, 247 f.).

  • OVG Sachsen, 03.11.1999 - 2 S 701/99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02
    Diese Anbindung an die Verwaltung lässt den gesetzgeberischen Willen erkennen, das Amt der Frauenvertreterin gerade nicht im Sinne einer Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses zu konzipieren (im Ergebnis ebenso OVG Saarland, Urteil vom 19.09.2003, NVwZ 2004, 247 f., VGH Hessen, Beschluss vom 30.08.1996, PersR 1997, 411 ff., sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 03.11.1999, NVwZ-RR 2000, 728 ff., auf der Grundlage der jeweiligen Frauenförderungsgesetze, welche die Frauenvertreterinnen ebenfalls den Dienststellenleitungen unmittelbar zuordnen).

    Daraus folgt aber nicht, dass sie die von ihr zu vertretenden Belange als eigene Rechte ausübt (vgl. auch OVG Sachsen, Beschluss vom 03.11.1999, NVwZ-RR 2000, 728 f., zur gleichlautenden Vorschrift im sächsischen Frauenförderungsgesetz).

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02
    Ist der Beklagte falsch bezeichnet, aber - wie hier - zweifelsfrei erkennbar, gegen wen sich die Klage in der Sache richten soll, ist das Passivrubrum von Amts wegen zu berichtigen, unbeschadet dessen, dass das fälschlich als Beklagter bezeichnete Universitätsklinikum in der Vorinstanz als solcher behandelt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.1989, NVwZ-RR 1990, 44 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72

    Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02
    Die Rechtsprechung räumt bei derartigen internen Kompetenzkonflikten rechtlich unselbständigen Organen oder Funktionsträgern unter bestimmten Voraussetzungen die Befugnis ein, sich gegen die Verletzung ihnen organisationsrechtlich zugewiesener Zuständigkeiten zu wehren (grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.06.1974, NJW 1974, 1836; vgl. auch Urteil vom 06.11.1991, NJW 1992, 927, sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.11.1989 - 11 S 320/89 -, VBlBW 1990, 192 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94

    Einwohnerantrag; Einstweilige Anordnung; Bürgermeister; Sicherungsanordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02
    Rn. 16 Ausnahmsweise ist jedoch dann von der Übertragung einklagbarer Wahrnehmungsbefugnisse auszugehen, wenn dies entweder vom Gesetzgeber ausdrücklich normiert worden ist oder wenn im Wege der Auslegung der jeweils einschlägigen Bestimmungen ermittelt werden kann, dass einem Funktionsträger als "Kontrastorgan" zum Zwecke einer sachgerechten Ausbalancierung innerkörperschaftlicher Interessengegensätze die eigenständige Bewältigung bestimmter Aufgabenbereiche zugewiesen wird und er insofern mit einer wehrfähigen Rechtsposition von der Rechtsordnung ausgestattet worden ist (…vgl. Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2 Rdnr. 95 f.;… Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl., § 40 Rdnr. 15; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.02.1997 - 10 S 59/97 -, DÖV 1997, 693 f.; Beschluss vom 27.10.1977 - IX 2682/77 -, DVBl. 1978, 274 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.1999, NVwZ-RR 2000, 375 f.; Beschluss vom 01.12.1994, NVwZ-RR 1995, 411 ff.; OVG Berlin, Urteil vom 31.08.1999, LKV 2000, 453 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 20.02.1989, NVwZ 1990, 174 f.;… Martensen, JuS 1995, S. 989; Herbert, DÖV 1994, 108 ff.;… Schoch, JuS 1987, S. 786).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 187.84

    Durch den Universitätspräsidenten beanstandete Wahl eines Prodekans durch den …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02
    Für die Klagebefugnis, die bei Bejahung der Beteiligungsfähigkeit regelmäßig vorliegt, ist - unabhängig von der gewählten Klageart - die Regelung des § 42 Abs. 2 VwGO entsprechend heranzuziehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 09.10.1984, NVwZ 1985, 112 f., und vom 22.12.1988, Buchholz 415.1 Nr. 80).
  • OVG Sachsen, 15.08.1996 - 3 S 465/96

    3. Marienbrücke - Kommunalverfassungsstreit, § 42 Abs. 2 VwGO analog; § 123 VwGO, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02
    Denn unabhängig davon, dass die Möglichkeit körperschaftsinterner Auseinandersetzungen jeder Kompetenzverteilung immanent ist, erfolgt die Kompetenzzuweisung grundsätzlich nicht zum Schutze "eigennützig" wahrzunehmender Interessen der kompetenzbelehnten Stelle, sondern dient in der Regel allein dem einwandfreien und reibungslosen Funktionsablauf innerhalb der Gesamtorganisation und damit der Wahrung öffentlicher Interessen (vgl. Wißmann, ZBR 2003, 303; Martensen, JuS 1995, 989; Schoch, JuS 1987, 786; Bethge, DVBl. 1980, 313; Papier, DÖV 1980, 294; s. auch OVG Sachsen, Beschlüsse vom 15.08.1996, LKV 1997, 229 f., sowie vom 25.09.1998, NJW 1999, 2832 f.; OVG Berlin, Urteil vom 31.08.1999, LKV 2000, 453 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.1999 - 7 C 10881/99

    Klagebefugnis eines Ortsbeirats zur Geltendmachung der Rechte einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02
    Rn. 16 Ausnahmsweise ist jedoch dann von der Übertragung einklagbarer Wahrnehmungsbefugnisse auszugehen, wenn dies entweder vom Gesetzgeber ausdrücklich normiert worden ist oder wenn im Wege der Auslegung der jeweils einschlägigen Bestimmungen ermittelt werden kann, dass einem Funktionsträger als "Kontrastorgan" zum Zwecke einer sachgerechten Ausbalancierung innerkörperschaftlicher Interessengegensätze die eigenständige Bewältigung bestimmter Aufgabenbereiche zugewiesen wird und er insofern mit einer wehrfähigen Rechtsposition von der Rechtsordnung ausgestattet worden ist (…vgl. Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2 Rdnr. 95 f.;… Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl., § 40 Rdnr. 15; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.02.1997 - 10 S 59/97 -, DÖV 1997, 693 f.; Beschluss vom 27.10.1977 - IX 2682/77 -, DVBl. 1978, 274 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.1999, NVwZ-RR 2000, 375 f.; Beschluss vom 01.12.1994, NVwZ-RR 1995, 411 ff.; OVG Berlin, Urteil vom 31.08.1999, LKV 2000, 453 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 20.02.1989, NVwZ 1990, 174 f.;… Martensen, JuS 1995, S. 989; Herbert, DÖV 1994, 108 ff.;… Schoch, JuS 1987, S. 786).
  • OVG Sachsen, 25.09.1998 - 3 S 379/98

    Streitigkeiten des Sächsischen Datenschutzbeauftragten; Sächsische …

  • VGH Hessen, 30.08.1996 - 1 TG 3381/96

    Beteiligungsrecht der Frauenbeauftragten bei Personalmaßnahmen - fehlende …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1989 - 15 A 650/87
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1989 - 11 S 320/89

    Sozialhilfeträger und Insichprozeß; Erziehungsbeitrag nach dem Modell "Mutter und …

  • OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87

    Rechtsnatur und funktionelle Bestimmung des Stadtrechtsausschusses der …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1997 - 10 S 59/97

    Zum Beteiligungsrecht des Bereichsausschusses gemäß RettDG BW § 16 Abs 4 bei …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1977 - IX 2682/77

    Zum Anspruch auf Unterlassung einer "Urabstimmung" durch einen AStA

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2019 - 2 LB 98/18

    Keine Klagebefugnis für Gleichstellungsbeauftragte

    Denn unabhängig davon, dass die Möglichkeit körperschaftsinterner Auseinandersetzungen jeder Kompetenzverteilung immanent ist, erfolgt die Kompetenzzuweisung grundsätzlich nicht zum Schutze "eigennützig" wahrzunehmender Interessen der kompetenzbelehnten Stelle, sondern dient in der Regel allein dem einwandfreien und reibungslosen Funktionsablauf innerhalb der Gesamtorganisation und damit der Wahrung öffentlicher Interessen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. März 2004 - 4 S 675/02 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Rn. 23 Ausnahmsweise ist jedoch dann von der Übertragung einklagbarer Wahrnehmungsbefugnisse auszugehen, wenn dies entweder vom Gesetzgeber ausdrücklich normiert worden ist oder wenn im Wege der Auslegung der jeweils einschlägigen Bestimmungen ermittelt werden kann, dass einem Funktionsträger oder einer Funktionsträgerin als "Kontrastorgan" zum Zwecke einer sachgerechten Ausbalancierung innerkörperschaftlicher Interessengegensätze die eigenständige Bewältigung bestimmter Aufgabenbereiche zugewiesen wird und er bzw. sie insofern mit einer wehrfähigen Rechtsposition von der Rechtsordnung ausgestattet worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. März 2004, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).

    Diese Anbindung an die Verwaltung lässt den gesetzgeberischen Willen erkennen, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten gerade nicht im Sinne einer Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses zu konzipieren (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. März 2004, a.a.O., Rn. 19; OVG Sachsen…, Beschluss vom 3. November 1999 - 2 S 701/99 -, NVwZ 1999, S. 728 zitiert nach beck-online; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 L 150/16 -, juris Rn. 8; OVG Saarland…, Urteil vom 19. September 2003 - 1 R 21/02 -, juris Rn. 20ff.; VGH Hessen…, Beschluss vom 30. August 1996 - 1 TG 3381/96 -, juris Rn. 3ff. mit Hinweis auf die jeweilige unmittelbare Unterstellung der Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten unter die Dienststellenleitung nach dem jeweiligen Landesrecht).

    Eine wehrfähige Rechtsposition wird hierdurch nicht begründet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. März 2004 - 4 S 675/02 -, juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2016 - PL 15 S 251/16

    Wählbarkeit des Beauftragten für Chancengleichheit zum Hauptpersonalrat

    Er hat dazu u.a. auf die Bestimmungen zur Rechtsstellung und zu den Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit aus dem ChancenG 2005 verwiesen und dargelegt, dass die (örtlichen) Personalratsmitglieder im Konfliktfall die Interessen der Beschäftigten und gerade nicht der Geschäftsleitung vertreten, wohingegen sich die Beauftragte für Chancengleichheit im Rahmen eines Kooperationsverhältnisses auf Seiten der Dienststellenleitung und in deren "Lager" an Entscheidungen u.a. in Personalauswahlverfahren beteiligt, und dass der jeweilige Blickwinkel auf zum Teil gleiche Fragestellungen in beiden Ämtern ggf. unterschiedlich ist, je nachdem ob die Interessen aller Beschäftigten in den Blick genommen werden oder ein selektiver Ansatz im Hinblick auf die besondere Funktion der Beauftragten für Chancengleichheit erfolgt (…vgl. Senatsbeschluss vom 20.01.2015 - PL 15 S 1102/14 -, a.a.O.; s. zur früheren Frauenvertreterin bereits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2004 - 4 S 675/02 -, VBlBW 2004, 303).

    Aus der direkten Zuordnung zur Dienststellenleitung und ihrer Unterstützungspflicht im gesetzlich vorgesehenen Rahmen ergibt sich eine andere Rechtsstellung der Beauftragten für Chancengleichheit in Abgrenzung zum Personalrat" (…LT-Drs. 15/7844, S. 55, dort unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2004 - 4 S 675/02 -, a.a.O.).

    Ihre Funktion hat der Gesetzgeber bewusst weiterhin gerade nicht als eigenständiges zusätzliches Organ - wie etwa den Personalrat - und auch nicht als Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses konzipiert (ebenso zu § 1, § 13 f. FG schon VGH Baden-Württemberg, vom 09.03.2004 - 4 S 675/02 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2024 - 14 S 1686/23

    Normenkontrolle gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan …

    Ist der Antragsgegner in einem Normenkontrollantrag - wie hier - falsch bezeichnet, aber erkennbar, gegen wen sich der Antrag richten soll, ist das Passivrubrum von Amts wegen zu berichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.1989 - 8 C 98.85 - NVwZ-RR 1990, 44 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.03.2004 - 4 S 675/02 - VBlBW 2004, 303).
  • VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14

    Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gegenüber dem Dienststellenleiter

    Ausnahmsweise ist jedoch dann von der Übertragung einklagbarer Wahrnehmungsbefugnisse auszugehen, wenn dies entweder vom Gesetzgeber ausdrücklich normiert worden ist oder wenn im Wege der Auslegung der jeweils einschlägigen Bestimmungen ermittelt werden kann, dass einem Funktionsträger als "Kontrastorgan" zum Zwecke einer sachgerechten Ausbalancierung innerkörperschaftlicher Interessengegensätze die eigenständige Bewältigung bestimmter Aufgabenbereiche zugewiesen wird und er insofern mit einer wehrfähigen Rechtsposition von der Rechtsordnung ausgestattet worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2004 - 4 S 675/02 - juris Rn. 15 f. m.w.N.).

    Diese Anbindung an die Verwaltung lässt den gesetzgeberischen Willen erkennen, das in Rede stehende Amt nicht im Sinne einer Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses zu konzipieren (im Ergebnis ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2004 - 4 S 675/02; OVG Saarland, Urteil vom 19.09.2003 - 1 R 21/02 - juris; VGH Hessen, Beschluss vom 30.08.1996 - 1 TG 3381/96 - juris sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 03.11.1999 - 2 S 701/99 - NVwZ-RR 2000, 728 ff., auf der Grundlage der jeweiligen Frauenförderungsgesetze, welche die Frauenvertreterinnen ebenfalls den Dienststellenleitungen unmittelbar zuordnen).

    Insofern gewährt Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG weder eine institutionelle Garantie der Gleichstellungsbeauftragten noch schützt das Grundgesetz überhaupt eine derartige Interessenvertretung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2004, a.a.O. m.w.N. sowie Schnelle/Hopkins, Die Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz, DÖV 2011, 150, 151).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 437/08

    Grundlagen der dienstlichen Beurteilung einer freigestellten Beauftragten für …

    Die Beauftragte für Chancengleichheit erhält durch die in § 16 Abs. 1 Satz 1 ChancenG vorgesehene Wahl nicht die Stellung einer gesetzlichen Interessenvertreterin der Frauen, die sie gewählt haben (zur insoweit vergleichbaren Rechtslage im Frauenförderungsgesetz vgl. Senatsurteil vom 09.03.2004 - 4 S 675/02 -, NVwZ-RR 2005, 266).

    Wie unter 2. ausgeführt, hat sich der Landesgesetzgeber vielmehr in Kenntnis der bundesgesetzlichen Regelung für eine andere Ausgestaltung der Funktion der Beauftragten für Chancengleichheit entschieden und von einem Klagerecht der Beauftragten für Chancengleichheit bewusst abgesehen (LT-Drucksache 13/4483 S. 45, vgl. auch Senatsurteil vom 09.03.2004, a.a.O., zur vorangegangenen, vergleichbaren Regelung im Frauenförderungsgesetz).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 1 S 1633/10

    Zur Entschädigung für gewerbliche Betreiber von Funktürmen bei Duldungspflicht …

    Er kann auch im zweiten Rechtszug noch festgestellt werden (Anschluss an das Urt. v. 09.03.2004 - 4 S 675/02 - ESVGH 54, 175) und erstreckt sich einheitlich auf den gesamten Verfahrensgegenstand.

    Rn. 23 2. Der Parteiwechsel kann auch im zweiten Rechtszug noch festgestellt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 09.03.2004 - 4 S 675/02 - ESVGH 54, 175 = VBlBW 2004, 303 = DÖV 2004, 668; vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.1989, NVwZ-RR 1990, 44 f. m.w.N.).

  • VG Freiburg, 21.04.2010 - 2 K 1359/09

    Aufnahme von Punkten auf die Tagesordnung einer Gesamtlehrerkonferenz

    Die Rechtsprechung räumt bei derartigen internen Kompetenzkonflikten rechtlich unselbständigen Organen oder Funktionsträgern unter bestimmten Voraussetzungen die Befugnis ein, sich gegen die Verletzung ihnen organisationsrechtlich zugewiesener Zuständigkeiten zu wehren (…vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 21.06.1974 - IV C 17.72 -, in Juris;… vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.11.1989 - 11 S 320/89 -, in Juris; Urt. v. 9.3.2004 - 4 S 675/02 -, in Juris).

    Anderes gilt aber dann, wenn im Wege der Auslegung der jeweils einschlägigen Bestimmungen ermittelt werden kann, dass einem Funktionsträger als "Kontrastorgan" zum Zwecke einer sachgerechten Ausbalancierung innerkörperschaftlicher Interessengegensätze die eigenständige Bewältigung bestimmter Aufgabenbereiche zugewiesen wird und er insofern von der Rechtsordnung mit einer wehrfähigen Rechtsposition ausgestattet worden ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.3.2004 - 4 S 675/02 -, in Juris, m.w.N.; vgl. auch VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 10.2.1997 - 10 S 59/97 -, in Juris; VGH Hessen, Beschl. v. 24.9.2008 - 8 B 2037/08 -, in Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 1 L 150/16

    Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten

    Aus dieser partiellen sachlichen Unabhängigkeit folgt nicht, dass die Gleichstellungsbeauftragten die von ihnen zu vertretenden Belange zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ( § 1 Satz 1 FrFG ) als eigene Rechte ausüben und in einer vom Gesetzgeber angelegten Kontraststellung zur Dienststellenleitung stehen (zu vergleichbaren landesrechtlichen Vorschriften s. VGH BW, Urteil vom 9. März 2004 - 4 S 675/02 -, juris Rn. 20; SächsOVG, Beschluss vom 3. November 1999 - 2 S 701/99 -, NVwZ-RR 2000, 728, 729).

    Diese Zuordnung erlaubt erkennbar nicht den Schluss, dass der Gesetzgeber das Amt der Gleichstellungsbeauftragten als "Organ" zur Vertretung eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses konzipiert hat und der gesetzlichen Regelung daher die Vorstellung eines prinzipiellen Interessengegensatzes zwischen Gleichstellungsbeauftragter und Behördenleitung zugrunde liegt; vielmehr deutet die Norm eher auf das Gegenteil, d. h. eine organisatorisch gerade nicht in ähnlicher Weise wie die Personalvertretung verselbständigte Zugehörigkeit zur Verwaltung hin (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. März 2004, a. a. O. Rn. 19).

  • VG Bremen, 20.02.2008 - 1 K 2976/06

    Keine Klagebefugnis der Frauenbeauftragten

    Denn entgegen der Auffassung der Klägerinnen kommt der Frauenbeauftragten im Land Bremen nicht die Stellung eines "Kontrastorgans" zu, dem zum Zwecke einer sachgerechten Ausbalancierung innerkörperschaftlicher Interessen- und Machtgegensätze die eigenständige Bewältigung bestimmter Aufgabenbereiche zugewiesen und das insofern von der Rechtsordnung mit einer wehrfähigen Rechtsposition ausgestattet worden ist (…vgl. dazu Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, a. a. O., Rn. 95/96 zu § 42;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.11.2005, a. a. O., UA S. 8 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.03.2004 - 4 S 675/02 -, juris, Rn. 16): Vorgaben durch andere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung gibt es insoweit nicht.

    Die auf der Ebene der Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe vorliegende Rechtsprechung, die durchweg ein Klagerecht der Frauenbeauftragten verneint (…Hess.VGH, Beschl. v. 30.08.1996 - 1 TG 3381/96 -, Der Personalrat 1997, S. 411; OVG Münster, Beschl. v. 24.03.1999 - 12 B 280/99 -, juris;… OVG Bautzen, Beschl. v. 03.11.1999 - 2 S 701/99 -, NVwZ-RR 2000, S. 728;… OVG Saarland, Urt. v. 19.09.2003 - 1 R 21/02 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.03.2004 - 4 S 675/02 -, a. a. O., sowie das schon erwähnte Urteil des OVG Berlin-Brandenburg v. 25.11.2005 - OVG 4 B 36.02 -), vermag die Kammer nicht zu binden, weil sich die Entscheidungen auf das jeweilige Landesgleichstellungsgesetz beziehen, von dem das bremische abweichen kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2015 - PL 15 S 1102/14

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Beauftragten für Chancengleichheit von …

    Der jeweilige Blickwinkel auf zum Teil gleiche Fragestellungen ist in beiden Ämtern ggf. unterschiedlich, je nachdem ob die Interessen aller Beschäftigten in den Blick genommen werden oder ein selektiver Ansatz im Hinblick auf die besondere Funktion der Beauftragten für Chancengleichheit erfolgt (vgl. zum insoweit bestehenden "Koordinationsverhältnis" zwischen Dienststellenleitung und - damals noch - Frauenvertreterin, innerhalb dessen beide gemeinsam auf die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu achten haben und der hiervon deutlich abzugrenzenden "echten" Interessenvertretung der Beschäftigten durch die Personalvertretung bereits Senatsurteil vom 09.03.2004 - 4 S 675/02 -, VBlBW 2004, 303).
  • VGH Bayern, 08.02.2022 - 6 CE 21.1985

    Ruhendstellung des Ehrenamts "Ansprechpartner Sucht" während …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht