Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - fehlender Anordnungsgrund für die Sicherungsanordnung eines unterlegenen Mitbewerbers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 06.12.1996 - 12 K 3454/96
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.1995 - 4 S 2130/95
Besetzung eines Beförderungsdienstpostens: einstweilige Anordnung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97
Rn. 5 Allerdings hat ein Bewerber einen Anspruch darauf, daß sein Dienstherr das ihm bei seiner Entscheidung zu Gebote stehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt, wenn - wie hier - ein Beförderungsdienstposten im Rahmen eines Auswahlverfahrens entsprechend § 11 Abs. 1 LBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der einzelnen Bewerber übertragen werden soll und der ausgewählte Bewerber später ohne weiteres Auswahlverfahren nach Vorliegen der persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen befördert werden soll (vgl. Beschluß des Senats vom 29.9.1995 - 4 S 2130/95 -, ZBR 1996, 191 (LS); Beschluß vom 2.12.1994 - 4 S 2152/94 -, IÖD 1995, 134, Beschluß vom 27.2.1991 - 4 S 1806/90).Zur Sicherung dieses Bewerberanspruchs kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, daß der Bewerberanspruch durch die bevorstehende Ernennung eines Mitbewerbers verletzt und damit endgültig nicht erfüllt würde (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.12.1994 und vom 29.9.1995, a.a.O.).
Auch hat der Senat schon entschieden, daß bei einer gegebenenfalls erneut zu treffenden Auswahlentscheidung wegen Obsiegens des unterlegenen Bewerbers in der Hauptsache die zwischenzeitliche Bewährung des ursprünglich ausgewählten Bewerbers auf dem streitigen Dienstposten außer Betracht zu bleiben hat und das Risiko einer erforderlich werdenden Änderung bereits getroffener organisationsrechtlicher Maßnahmen allein zu Lasten des Antragsgegners geht, wenn eine erneute Auswahlentscheidung zu einem anderen Ergebnis führt (vgl. Beschluß des Senats vom 29.9.1995, a.a.O.; Beschluß des Senats vom 4.10.1993, VBlBW 1995, 68, in ähnlichem Zusammenhang).
- BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85
Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97
Denn mit der Beförderung des Mitbewerbers und Einweisung in eine entsprechende Planstelle wäre der ausgeschriebene Beförderungsdienstposten anderweitig besetzt und das mit der Ausschreibung und der Übertragung des Beförderungsdienstpostens begonnene und fortgeführte Stellenbesetzungsverfahren abgeschlossen, weil die Beförderung - abgesehen von § 14 LBG - nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte und der beförderte Beamte einen Rechtsanspruch auf ein seinem statusrechtlichen Amt entsprechendes abstrakt und konkret funktionelles Amt hat (vgl. BVerwGE 80, 127; BVerwG, Urteil vom 9.3.1989, Schütz ES/A II 1.4 Nr. 31). - BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97
Rn. 7 Eine andere Betrachtungsweise könnte nur dann angezeigt sein, wenn bereits im vorliegenden Verfahren bei summarischer Prüfung offen zutage träte, daß mit der getroffenen Auswahlentscheidung eine willkürliche Bevorzugung des Beigeladenen zu Lasten des Antragstellers verbunden und damit offensichtlich wäre, daß der Antragsgegner die ihn bereits aus Art. 33 Abs. 2 GG, § 11 Abs. 1 LBG gegenüber dem Antragsteller treffenden Pflichten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.8.1996, ZBR 1997, 15; Beschluß vom 16.10.1991, Buchholz 237.4 § 7 HambLBG Nr. 1; BVerwGE 80, 123) im Vorfeld einer Beförderungsentscheidung bewußt verletzt hätte.
- BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86
Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97
Rn. 7 Eine andere Betrachtungsweise könnte nur dann angezeigt sein, wenn bereits im vorliegenden Verfahren bei summarischer Prüfung offen zutage träte, daß mit der getroffenen Auswahlentscheidung eine willkürliche Bevorzugung des Beigeladenen zu Lasten des Antragstellers verbunden und damit offensichtlich wäre, daß der Antragsgegner die ihn bereits aus Art. 33 Abs. 2 GG, § 11 Abs. 1 LBG gegenüber dem Antragsteller treffenden Pflichten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.8.1996, ZBR 1997, 15; Beschluß vom 16.10.1991, Buchholz 237.4 § 7 HambLBG Nr. 1; BVerwGE 80, 123) im Vorfeld einer Beförderungsentscheidung bewußt verletzt hätte. - VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94
Beamtenrecht: Beförderung eines Polizeibeamten - Beurteilungsverfahren - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97
Rn. 5 Allerdings hat ein Bewerber einen Anspruch darauf, daß sein Dienstherr das ihm bei seiner Entscheidung zu Gebote stehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt, wenn - wie hier - ein Beförderungsdienstposten im Rahmen eines Auswahlverfahrens entsprechend § 11 Abs. 1 LBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der einzelnen Bewerber übertragen werden soll und der ausgewählte Bewerber später ohne weiteres Auswahlverfahren nach Vorliegen der persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen befördert werden soll (vgl. Beschluß des Senats vom 29.9.1995 - 4 S 2130/95 -, ZBR 1996, 191 (LS); Beschluß vom 2.12.1994 - 4 S 2152/94 -, IÖD 1995, 134, Beschluß vom 27.2.1991 - 4 S 1806/90). - VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 4 S 1806/90
Auswahlverfahren bei der Besetzung einer Beförderungsstelle
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97
Rn. 5 Allerdings hat ein Bewerber einen Anspruch darauf, daß sein Dienstherr das ihm bei seiner Entscheidung zu Gebote stehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt, wenn - wie hier - ein Beförderungsdienstposten im Rahmen eines Auswahlverfahrens entsprechend § 11 Abs. 1 LBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der einzelnen Bewerber übertragen werden soll und der ausgewählte Bewerber später ohne weiteres Auswahlverfahren nach Vorliegen der persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen befördert werden soll (vgl. Beschluß des Senats vom 29.9.1995 - 4 S 2130/95 -, ZBR 1996, 191 (LS); Beschluß vom 2.12.1994 - 4 S 2152/94 -, IÖD 1995, 134, Beschluß vom 27.2.1991 - 4 S 1806/90).
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02
Bewerberauswahl für Beförderungsdienstposten
Entsprechendes hat zu gelten, wenn - wie hier - ein ausgeschriebener Beförderungsdienstposten übertragen und der ausgewählte Bewerber später ohne weiteres Auswahlverfahren nach Vorliegen der persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen befördert werden soll (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.12.1998, a.a.O., vom 07.02.1997, IÖD 1997, 258, und vom 27.2.1991 - 4 S 1806/90 -).Zur Sicherung seines Bewerberanspruchs kann aber eine einstweilige Anordnung erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Bewerberanspruch durch die Ernennung eines Mitbewerbers verletzt und damit endgültig nicht erfüllt würde (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.12.1994, a.a.O., vom 29.09.1995 - 4 S 2130/95 -, ZBR 1996, 191 , und vom 07.02.1997, a.a.O.).
Zur Abwehr einer zugleich dann grob fürsorgewidrigen (§ 98 S. 1 LBG) und auch zeitweise nicht zumutbaren Behandlung der Antragstellerin, könnte es geboten sein, der Antragsgegnerin bereits die vorübergehende Besetzung des streitigen Dienstpostens mit der Beigeladenen zu untersagen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 29.09.1995, a.a.O., und vom 07.02.1997, a.a.O.).
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12
Konkurrentenklage - vorläufige Übertragung des Dienstpostens an Mitbewerber
Wird - wie im Streitfall - zunächst nur um die Besetzung eines Dienstpostens gestritten, ohne dass dessen endgültige Besetzung beabsichtigt ist, sei eine Korrektur dieser Auswahlentscheidung im Hauptsacheverfahren ohne weiteres möglich (OVG Mecklenburg-Vorpommern 18.03.2004 - 2 M 212/03 - juris., OVG Thüringen 31.03.2003 - 2 EO 545/02 -NVwZ-RR 2004, 52; 05.02.1998 - 2 EO 594/96 -DÖV 1998, 607; OVG Rheinland-Pfalz 04.051995 - 2 B 11102/95 -,NVwZ-RR 1996, 51; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.1997 - 4 S 73/97 - juris). - VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899
Dienstpostenbesetzung; Auswahlentscheidung auf Grund von Rangliste; fehlende …
Was das Vorliegen eines Anordnungsgrundes angeht, nimmt der Senat nunmehr - im Hinblick auf generell denkbare Verschiebungen der Ausgangssituation - die grundsätzliche Eilbedürftigkeit derartiger Fallkonstellationen jedenfalls dann an, wenn - wie hier - die Fehlerhaftigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung bereits bei summarischer Prüfung offen zutage tritt (s. hierzu: VGH Baden-Württemberg vom 7.2.1997 IÖD 1997, 258; OVG NRW vom 15.11.2002, DÖD 2003, 167 und Zimmerling in RiA 2002, 169 m.w. Rspr.nachw.).
- VG Karlsruhe, 08.08.2014 - 1 K 1548/14
Information der Bewerber bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens
Diese mit dem Eilantrag angegriffene Übertragung des Dienstpostens auf die Beigeladene kann nachträglich aufgehoben und der Dienstposten anderweitig besetzt werden, so dass dem Antragsteller, der sich als Stadtbaudirektor in einem Amt der BesGr A 15 befindet, für eine gewisse Zeit auch nachgelagerter Rechtsschutz zur Verfügung stünde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, BVerwGE 147, 20 = juris Rn 11; Beschluss vom 27.09.2011 - BVerwG 2 VR 3.11 -, Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1 Rn 19; in diesem Sinne, allerdings in Anknüpfung an einen anderen Beurteilungszeitpunkt auch schon VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.1995 - 4 S 2130/95 -, VGHBW-Ls 1995, Beilage 12, B2; Beschluss vom 07.02.1997 - 4 S 73/97 -, IÖD 1997, 258). - VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03
Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung
Dies gilt auch dann, wenn sich bei einer Bewerberkonkurrenz um einen - eine Beförderungschance eröffnenden - höherbewerteten Dienstposten ein unterlegener Bewerber gegen die zu Gunsten eines anderen Beamten getroffene Auswahlentscheidung wendet (vgl. Beschluss des Senats vom 7.2.1997, IÖD 1997, 258). - OVG Thüringen, 20.07.2012 - 2 EO 361/12
Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten
Rn. 8 Im Übrigen ist ein Anordnungsgrund im Fall der Dienstpostenkonkurrenz auch dann gegeben, wenn bereits im Eilverfahren bei summarischer Prüfung offen zutage tritt, dass mit der getroffenen Auswahlentscheidung eine objektiv willkürliche Bevorzugung des Mitbewerbers zu Lasten des unterliegenden Bewerbers verbunden und damit offensichtlich ist, dass der Dienstherr die ihn aus Art. 33 Abs. 2 GG gegenüber dem unterliegenden Bewerber treffenden Pflichten bereits im Vorfeld einer Beförderungsentscheidung verletzt hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 - Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 CE 04.2899 - NVwZ-RR 2006, 91; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Februar 1997 - 4 S 73/97 - Juris). - VGH Bayern, 24.11.2006 - 3 CE 06.2680
Dienstpostenbesetzung (Schulleiterstelle); Anordnungsgrund (faktischer …
Eine einstweilige Anordnung verkürzt diese problematische Zeit und klärt schnell die Rechtslage (s. hierzu auch BVerfG vom 23.6.2005 - 2 BvR 221/05, ZBR 2006, 165; VGH BW vom 7.2.1997, IÖD 1997, 258; OVG NRW vom 15.11.2002, DÖD 2003, 167 und Zimmerling in RiA 2002, 169 m.w. Rechtsprechungsnachweisen). - VGH Baden-Württemberg, 06.11.2001 - 9 S 772/01
Fehlender Anordnungsgrund für Schutz gegen Aufnahme eines Konkurrenten in …
Bei dieser gegebenenfalls erneut zu treffenden Auswahlentscheidung wegen Obsiegens des unterlegenen Krankenhauses in der Hauptsache haben die zwischenzeitlich von der öffentlichen Hand getätigten Investitionen (bei Plankrankenhäusern werden die Investitionskosten von der öffentlichen Hand getragen - anders als bei nur durch den Abschluss von Versorgungsverträgen zugelassenen Krankenhäusern) an die ursprünglich ausgewählten Krankenhäuser außer Betracht zu bleiben, und das Risiko einer Fehlinvestition geht allein zu Lasten des Antragsgegners (entsprechend der Ansicht des für Beamtenrechtsstreitigkeiten zuständigen 4. Senats hinsichtlich der zwischenzeitlichen Bewährung des ursprünglich ausgewählten Bewerbers auf dem streitigen Dienstposten, siehe dessen Beschl. v. 07.02.1997 - 4 S 73/97 -, m.w.N.). - LG Mannheim, 23.06.2004 - 4 S 182/03
Wohnraummietvertrag: Mieterhöhungsvereinbarung durch Änderung des …
- VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98
Bewerberauswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Konkurrenten für eine …
Dies gilt auch dann, wenn sich bei einer Bewerberkonkurrenz um einen - eine Beförderungschance eröffnenden - höher bewerteten Dienstposten ein unterlegener Bewerber gegen die zugunsten eines anderen Beamten getroffene Auswahlentscheidung wendet (vgl. Beschl. d. Senats v. 07.02.1997, IÖD 1997, 258). - VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 4 S 2593/97
Umfang der gerichtlichen Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung im …
- VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 1 E 10.02481
Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten
- VG Ansbach, 30.11.2010 - AN 1 E 10.02207
Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten; Erfüllung des konstitutiven …
- VG Ansbach, 07.05.2008 - AN 1 E 08.00454
Konkurrentenstreit um Besetzung einer Beförderungsstelle als Beratungslehrkraft …
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