Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 4 S 848/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Truppenärztliche Versorgung: kein Anspruch auf In-vitro-Fertilisation für Zeitsoldatin
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heilfürsorge - truppenärztliche Versorgung; künstliche Befruchtung; intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI); Fürsorgepflicht; psychische Krankheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einbeziehung der In-vitro-Fertilisation und der intracytoplasmatischen Spermainjektion (ICSI) in die truppenärztliche Versorgung einer Soldatin auf Zeit; Künstliche Befruchtung; Psychische Belastung durch unerfüllten Kinderwunsch als regelwidrige Abweichung des Körper- ...
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 21.02.2001 - 10 K 3252/99
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 4 S 848/01
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 290
- FamRZ 2002, 1592 (Ls.)
- VBlBW 2002, 492
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.1993 - 11 S 498/93
Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung: Kostenübernahme für …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 4 S 848/01
Dabei kann in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht offen bleiben, ob nur solche Maßnahmen zur Beseitigung oder Linderung regelwidriger Abweichungen des Körper- oder Geisteszustandes eines Soldaten einen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung begründen, die zugleich der Erhaltung oder Wiederherstellung seiner Wehrdienstfähigkeit und damit dem öffentlichen Interesse an der jederzeitigen Einsatzbereitschaft der Streitkräfte dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1982 - 6 C 95/79 -, Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 16 = DÖV 1982, 915; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1993 - 11 S 498/93 -, VGHBW-LS 1994, Beilage 3, B 8).Denn das Verwaltungsgericht dürfte zu Recht angenommen haben, dass die truppenärztliche Versorgung (§ 69 Abs. 2 BBesG) nur solche Maßnahmen umfasst, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit des Soldaten oder der Soldatin selbst erforderlich sind und dass bei der Klägerin selbst keine Krankheit im Sinne eines die Berechtigung zur truppenärztlichen Versorgung auslösenden regelwidrigen Zustands des Körpers oder Geistes, der der ärztlichen Behandlung bedarf, vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.1982, BVerwGE 65, 87 = ZBR 1982, 157; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1993, a.a.O.).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 4 S 848/01
Dies ist bereits dann ausreichend im Sinne des § 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, VBlBW 2000, 392). - BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 4 S 848/01
Daher dürfte auch das hinsichtlich eines Anspruchs aus § 27 a Abs. 1 SGB V ergangene Urteil des Bundessozialgerichts vom 03.04.2000 - B 1 KR 40/00 R -, wonach der entsprechend den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung (BArbBl 1990, 21) praktizierte Ausschluss der ICSI aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mit der in der gesetzlichen Bestimmung des § 27 a SGB V enthaltenen rechtspolitischen Grundentscheidung nicht vereinbar ist, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils begründen.
- BVerwG, 24.02.1982 - 6 C 8.77
Heilbehandlung - Ehemann der Erkrankten - Beihilfefähigkeit - Heilfürsorge - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 4 S 848/01
Denn das Verwaltungsgericht dürfte zu Recht angenommen haben, dass die truppenärztliche Versorgung (§ 69 Abs. 2 BBesG) nur solche Maßnahmen umfasst, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit des Soldaten oder der Soldatin selbst erforderlich sind und dass bei der Klägerin selbst keine Krankheit im Sinne eines die Berechtigung zur truppenärztlichen Versorgung auslösenden regelwidrigen Zustands des Körpers oder Geistes, der der ärztlichen Behandlung bedarf, vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.1982, BVerwGE 65, 87 = ZBR 1982, 157; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 27.10.1993, a.a.O.). - BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79
Wehrrecht - Fürsorge - Sterilisation - Beihilfe
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 4 S 848/01
Dabei kann in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht offen bleiben, ob nur solche Maßnahmen zur Beseitigung oder Linderung regelwidriger Abweichungen des Körper- oder Geisteszustandes eines Soldaten einen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung begründen, die zugleich der Erhaltung oder Wiederherstellung seiner Wehrdienstfähigkeit und damit dem öffentlichen Interesse an der jederzeitigen Einsatzbereitschaft der Streitkräfte dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1982 - 6 C 95/79 -, Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 16 = DÖV 1982, 915; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1993 - 11 S 498/93 -, VGHBW-LS 1994, Beilage 3, B 8). - BVerwG, 22.03.2001 - 2 C 36.00
Bundeswehr muß Kosten für künstliche Befruchtung einer Soldatin durch …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 4 S 848/01
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22.03.2001 (DVBl. 2001, 1214) unter Hinweis auf die erwähnten Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung auf die Klage einer Soldatin auf Zeit entschieden hat, umfasst die freie Heilfürsorge für Soldaten nicht Maßnahmen der künstlichen Befruchtung, die wegen eines nicht auszuschließenden Missbildungsrisikos in der medizinischen Fachwelt für bedenklich gehalten werden. - VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97
Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 4 S 848/01
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 25.02.1997, VBlBW 1997, 263).
- VG Sigmaringen, 08.11.2001 - 1 K 874/00
In-Vitro-Fertilisation von freier Heilfürsorge umfaßt, ICSI jedoch nicht
Es mag sein, dass die ZDv 60/7 den jeweiligen Sachbearbeiter im Innenverhältnis bindet, die darin getroffenen Aussagen haben aber lediglich - etwa im Sinne einer Arbeitshilfe - kommentierenden Charakter und sind für das vorliegende Verfahren daher ohne Belang (missverständlich insoweit: BVerwG…, Urteil vom 22.03.2001, a.a.O. und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.10.2001 - 4 S 848/01 -, die - unzutreffend - von einem ausdrücklichen Ausschluss der ICSI durch die VwV sprechen).Aus diesen Entscheidungen ergibt sich somit lediglich, dass eine Erkrankung des Soldaten selbst vorliegen muss, nicht jedoch, dass diese Erkrankung zu einer Beeinträchtigung seiner Wehrdienstfähigkeit geführt haben muss (so ausdrücklich: VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 27.10.1993, a.a.O.; vgl. auch VG Augsburg, Urteil vom 12.08.1999 - 2 K 98.1686 - offen nunmehr: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.10.2001, a.a.O.).
Daran ist auch für das vorliegende Verfahren festzuhalten (so nunmehr auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.10.2001, a.a.O.).
- OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 R 5/02
Beihilfe; Ausschluss bei Anwendung der ICSI; Missbildungsgefahr
Rn. 68 so für den vergleichbaren Fall der freien Heilfürsorge für Soldaten BVerwG, Urteil vom 22.3.2001, a.a.O.; ebenso VGH Mannheim, Beschluß vom 24.10.2001 - 4 S 848/01 -, NVwZ-RR 2002, 291. - OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 R 11/02
Beihilfefähigkeit einer intracytoplasmatischen Spermainjektion (ICSI); …
An diese bundesgesetzliche Beurteilung der in Rede stehenden Maßnahme zur künstlichen Befruchtung ist der Dienstherr bei der Ausgestaltung des Beihilferechts nicht gebunden so für den vergleichbaren Fall der freien Heilfürsorge für Soldaten BVerwG, Urteil vom 22.3.2001, a.a.O.; ebenso VGH Mannheim, Beschluß vom 24.10.2001 - 4 S 848/01 -, NVwZ-RR 2002, 291.
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