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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 862/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,3554
VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 862/23 (https://dejure.org/2025,3554)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.01.2025 - 4 S 862/23 (https://dejure.org/2025,3554)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Januar 2025 - 4 S 862/23 (https://dejure.org/2025,3554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zweck des Anspruchs auf Gewährung eines Unterhaltsbeitrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsbeitrag; Mindestruhegehalt; Beamter auf Zeit; Entlassung; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Ruhegehalt; Rechtsreferendariat; Zurechnungszeit; Berufsunfähigkeitsversicherung

  • rechtsportal.de

    Unterhaltsbeitrag; Mindestruhegehalt; Beamter auf Zeit; Entlassung; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Ruhegehalt; Rechtsreferendariat; Zurechnungszeit; Berufsunfähigkeitsversicherung

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    Unterhaltsbeitrag nach Entlassung aus dem Dienst wegen dauernder Dienstunfähigkeit.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (20)

  • VG Freiburg, 25.01.2022 - 13 K 3633/19

    Gewährung eines Unterhaltsbeitrags für einen wegen Dienstunfähigkeit entlassenen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 862/23
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. Januar 2022 - 13 K 3633/19 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 5 Die am 29.08.2019 erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 25.01.2022 - 13 K 3633/19 - (Juris) abgewiesen.

    Rn. 10 Der Kläger beantragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. Januar 2022 - 13 K 3633/19 - zu ändern und.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 4 S 1663/17

    Rechtsreferendariat; Anrechenbarkeit auf die fünfjährige Wartezeit des § 18 Abs. …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 862/23
    Die der Entlassungsverfügung zugrundeliegende Auffassung, dass bei der versorgungsrechtlichen Wartezeit des § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBeamtVG - deren Nichterfüllung die Entlassung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG anstelle einer Versetzung in den Ruhestand zur Folge hat - das Rechtsreferendariat nicht zu berücksichtigen sei, entsprach der (nachfolgenden) Rechtsauffassung des Senats (Urteil vom 11.10.2017 - 4 S 1663/17 -, Juris Rn. 17 ff.).

    Rn. 33 Eine Auseinandersetzung mit dem Senatsurteil vom 11.10.2017 - 4 S 1663/17 -, wonach nach damaliger Rechtslage die Zeit des Rechtsreferendariats nicht bei der Bestimmung der Dienstzeit von mindestens fünf Jahren im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBeamtVG zu berücksichtigen war -, kann hier unterbleiben, da es nicht um die versorgungsrechtliche Wartezeit geht.

  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 862/23
    Rn. 28 b) Der Senat weist angesichts des umfangreichen Vortrags des Klägers zu einem Anspruch auf Ruhegehalt darauf hin, dass einem solchen Anspruch bereits entgegensteht, dass er sich nicht im Ruhestand befindet (…vgl. § 18 Abs. 2 Satz 1 LBeamtVG sowie BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 2 C 71.08 -, Juris Rn. 27…, vom 20.05.2015 - 6 C 6.14 -, Juris Rn. 14 und vom 07.10.1964 - VI C 59.63, VI C 64.63 -, Juris Rn. 53: "Es gehört zum Wesen der Einrichtung des Ruhestandsbeamten, daß er eine beamtenrechtliche Versorgung in Gestalt eines Ruhegehalts erhält";… Senatsbeschluss vom 31.03.2021 - 4 S 3460/20 -, Juris Rn. 4 ;… Wittmer in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und der Länder, Stand: April 2023, § 4 BeamtVG Rn. 36).

    Rn. 29 Die Auffassung des Klägers, man habe bei Vergleichsschluss einen falschen Begriff gewählt wegen der fehlerhaften Versorgungsauskunft, ändert nichts daran, dass die damaligen Beteiligten in Kenntnis der Voraussetzungen und Konsequenzen einer Entlassung anstelle einer Versetzung in den Ruhestand diesen Vergleich geschlossen haben (vgl. zur umgekehrten Konstellation der Nicht-Nichtigkeit einer Versetzung in den Ruhestand ohne Erfüllung der Wartefrist Bay. VGH…, Urteil vom 07.02.2000 - 3 B 99.615 -, Juris Rn. 22 m.w.N. sowie BVerwG, Urteil vom 07.10.1964 - VI C 59.63, VI C 64.63 -, Juris Rn. 46).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 C 25.09

    Soldatenversorgung; Kapitalabfindung; Kapitalbetrag; NATO; zwischenstaatliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 862/23
    Nur mit dieser Maßgabe ist die derzeitige Nichtleistung eines Unterhaltsbeitrags zulässig (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.01.2011 - 2 C 25.09 -, Juris Rn. 27, wonach eine Ruhensregelung nicht dazu führen dürfe, dass ein Teilbetrag der erdienten Versorgung einbehalten werde, obwohl die so herbeigeführte Versorgungslücke nicht durch eine anderweitige Versorgungsleistung aus einer öffentlichen Kasse ausgeglichen werde).
  • BVerwG, 02.05.2024 - 2 C 13.23

    Bei Eintritt in den Ruhestand nicht abgebaute Zeitguthaben auf …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 862/23
    Rn. 31 Im Versorgungsrecht ist die Rechtslage maßgeblich, die bei Eintritt des Versorgungsfalls gilt, soweit nicht Übergangsvorschriften etwas anderes regeln (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 02.05.2024 - 2 C 13.23 -, Juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 6 B 16.09

    Ermessensausübung bei zeitweiliger Befristung eines Unterhaltsbeitrages nach § 15 …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 862/23
    Bis zur gesetzlich vorgegebenen Obergrenze kann die Behörde unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und unter Beachtung der ermessensbindenden Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zu § 15 BeamtVG darüber entscheiden, ob und inwieweit der (frühere) Beamte eines Unterhaltsbeitrags bedürftig ist (…vgl. Senatsurteil vom 02.05.1994 - 4 S 1333/92 -, Juris Rn. 44 zu einem Unterhaltsbeitrag für Beamte auf Probe; OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 22.11.2010 - OVG 6 B 16.09 -, Juris Rn. 13 ff.).
  • BVerwG, 27.08.1984 - 1 DB 25.84

    Altersruhegeld - Nachversicherung - Dienstherr - Unterhaltsbeitrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 862/23
    Obendrein sieht die Beklagte gemäß § 8 Abs. 2 SGB VI von einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ab, da "Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung" vorliegt (vgl. zu dieser Problematik BVerwG, Beschluss vom 27.08.1984 - 1 DB 25.84 -, Juris Rn. 9 ff. zu einem früher auf Lebenszeit bewilligten Unterhaltsbeitrag nach § 77 BDO, der "oft niedriger bemessen war als die Rente, die der Beamte erhalten hätte, wenn er nachversichert worden wäre").
  • BVerwG, 12.01.1977 - 1 D 55.76

    Disziplinarverfahren gegen einen Matrosen wegen der Dienstausführung unter …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 862/23
    Im Grundsatz ist es ausgehend von den obigen Ausführungen auch zulässig, anderweitiges Einkommen des früheren Beamten zu berücksichtigen, wie es der Kläger aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht, auch wenn derartige auf eigenen Mitteln beruhende Leistungen von den Ruhensregeln, die gemäß § 17 Satz 2 LBeamtVG auch auf einen Unterhaltsbeitrag Anwendung finden, nicht erfasst werden (vgl. Sächs. OVG…, Beschluss vom 17.12.2013 - 2 A 271/11 -, Juris Rn. 11 sowie zu § 77 BDO BVerwG, Urteil vom 12.01.1977 - 1 D 55.76 -, BVerwGE 53, 237 [239]: "Zwar kann ein Unterhaltsbeitrag nur soweit bewilligt werden, als dem Verurteilten andere Einkommensquellen nicht zur Verfügung stehen …").
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.1994 - 4 S 1333/92

    Unterhaltsbeitrag nach BeamtVG § 15 Abs 2: Bewilligungsbeginn; zusätzliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 862/23
    Bis zur gesetzlich vorgegebenen Obergrenze kann die Behörde unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und unter Beachtung der ermessensbindenden Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zu § 15 BeamtVG darüber entscheiden, ob und inwieweit der (frühere) Beamte eines Unterhaltsbeitrags bedürftig ist (vgl. Senatsurteil vom 02.05.1994 - 4 S 1333/92 -, Juris Rn. 44 zu einem Unterhaltsbeitrag für Beamte auf Probe;… OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 22.11.2010 - OVG 6 B 16.09 -, Juris Rn. 13 ff.).
  • OVG Sachsen, 17.12.2013 - 2 A 271/11

    Unterhaltsbeitrag, Versicherungsleistungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 862/23
    Im Grundsatz ist es ausgehend von den obigen Ausführungen auch zulässig, anderweitiges Einkommen des früheren Beamten zu berücksichtigen, wie es der Kläger aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht, auch wenn derartige auf eigenen Mitteln beruhende Leistungen von den Ruhensregeln, die gemäß § 17 Satz 2 LBeamtVG auch auf einen Unterhaltsbeitrag Anwendung finden, nicht erfasst werden (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 17.12.2013 - 2 A 271/11 -, Juris Rn. 11 sowie zu § 77 BDO BVerwG, Urteil vom 12.01.1977 - 1 D 55.76 -, BVerwGE 53, 237 [239]: "Zwar kann ein Unterhaltsbeitrag nur soweit bewilligt werden, als dem Verurteilten andere Einkommensquellen nicht zur Verfügung stehen …").
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    Rückwirkende Klarstellung

  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol; …

  • BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen …

  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche …

  • BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 71.08

    Altersgrenze; Amt mit leitender Funktion; Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; …

  • BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 73.20

    Fehlendes Rechtsschutzinteresses für die Fortführung des …

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2021 - 4 S 3460/20

    Pensionsansprüche für Widerrufsbeamte

  • VG Freiburg, 31.05.2017 - 3 K 2065/17

    Erfolgreicher Eilantrag des Frittlinger Bürgermeisters gegen sofortige Entlassung

  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der …

  • VGH Bayern, 07.02.2000 - 3 B 99.615
  • BVerwG, 05.02.2026 - 2 C 6.25

    Unterhaltsbeitrag nach LBeamtVG BW bedürftigkeitsabhängig

    das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. Januar 2025, 4 S 862/23, und das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. Januar 2022, 13 K 3633/19, zu ändern und.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2025 - 4 S 1773/24

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit eines Beamten; Berücksichtigung der Aufbauhilfe im …

    Rn. 18 1. Nach dem sog. Versorgungsfallprinzip ist für die Beurteilung der versorgungsrechtlichen Ansprüche eines Beamten die Rechtslage im Zeitpunkt seiner Zurruhesetzung maßgeblich, wobei Übergangsregelungen zu beachten sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13.12.2021 - 2 B 25.21 -, juris Rn. 8 m.w.N;… Senatsurteil vom 30.04.2019 - 4 S 934/18 -, juris Rn. 36 und vom 28.01.2025 - 4 S 862/23 -, juris Rn. 31 ).
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