Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 4 S 927/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 4 S 927/02
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2002 - 4 S 927/02
- BVerwG, 04.06.2002 - 3 B 82.02
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2003 - 4 S 2023/03
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern - Widerruf von Behauptungen einer …
Damit erstreckt sich § 67 Abs. 1 Satz 2 VwGO auch auf die beim Verwaltungsgericht einzulegende (vgl. § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO) Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG (Beschluss des Senats vom 10.02.2003 - 4 S 144/03 - und vom 26.04.2002 - 4 S 927/02 - OVG Münster, Beschluss vom 01.03.2002, NVwZ 2002, 885; VGH München, Beschluss vom 14.10.2002, DÖV 2003, 168, 169; siehe auch VGH Bad.-Württ., 12. Senat, Beschluss vom 08.01.2003, VBlBW 2003, 241).Der Beschluss ist unanfechtbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.1991, Buchholz 300 § 17 a GVG Nr. 1; Beschluss des Senats vom 26.04.2003 - 4 S 927/02 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.04.2002 - 4 S 927/02 |
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- VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 4 S 927/02
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2002 - 4 S 927/02
- BVerwG, 04.06.2002 - 3 B 82.02
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