Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 4 S 929/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verwaltungsreform - Dienstpostenbewertung - amtsangemessene Beschäftigung
- Judicialis
BBesG § 18 Satz 1; ; LBG § 70 Abs. 1 Satz 2; ; LBG § 74 Satz 2; ; LBG § 98
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abordnung, Versetzung, Umsetzung, sonstige Funktionsänderung: Verwaltungsdirektor, amtsgemäße Beschäftigung, Verwaltungsreform, Dienstpostenbewertung, Organisationsverfügung, Ermessensmissbrauch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Beamten auf unveränderte Ausübung des ihm übertragenen konkret-funktionellen Amtes; Organisatorische Dispositionsbefugnis des Dienstherrn; Ermessenserwägungen des Dienstherrn; Gerichtliche Überprüfung; Ermessensmissbrauch
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.07.2000 - 17 K 2128/99
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 4 S 929/01
- BVerwG, 04.11.2003 - 2 B 48.03
Papierfundstellen
- VBlBW 2004, 187
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89
Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 4 S 929/01
Denn insoweit kommt es allein darauf an, ob der neue Dienstposten dem statusrechtlichen Amt des Beamten entspricht, nicht dagegen auf den Umfang etwaiger Leitungsaufgaben (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1991, a.a.O.).Denn die bisher vom Kläger innegehabte Funktion eines Amtsleiters stellte lediglich eine Besonderheit seines Aufgabenbereichs dar, die bei einer Neuorganisation der Ämter, wie sie hier geschehen ist, als solche weder den Aufgabenbereich verändert noch das Ermessen des Dienstherrn eingeschränkt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1991, a.a.O.).
Eine solche Entscheidung ist gegenüber dem Beamten nur fehlerhaft, wenn sie sich als Missbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit, als Manipulation zum Nachteil des Beamten aus unsachlichen Gründen darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1991, NVwZ 1992, 573; Urteil vom 24.01.1985, Buchholz 237.8 § 53 Nr. 2; Beschluss des Senats vom 20.07.1999 - 4 S 1117/99 -).
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.1999 - 4 S 1117/99
Umsetzung eines Beamten - amtsangemessene Beschäftigung eines Oberbrandrates
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 4 S 929/01
Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im allgemeinen nur darauf gerichtlich überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt sind (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 22.05.1980 …und vom 28.11.1991, jeweils a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, ZBR 2000, 358; und vom 20.07.1999 - 4 S 1117/99 -).In dem hierdurch gezogenen Rahmen liegt es in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, die einzelnen Dienstposten wertend Ämtern zuzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1982, BVerwGE 65, 270; Beschluss des Senats vom 20.07.1999 - 4 S 1117/99 -).
Eine solche Entscheidung ist gegenüber dem Beamten nur fehlerhaft, wenn sie sich als Missbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit, als Manipulation zum Nachteil des Beamten aus unsachlichen Gründen darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1991, NVwZ 1992, 573; Urteil vom 24.01.1985, Buchholz 237.8 § 53 Nr. 2; Beschluss des Senats vom 20.07.1999 - 4 S 1117/99 -).
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.1993 - 4 S 2467/91
Kein Anspruch des Beamten auf Rückumsetzung bei widerspruchsloser Hinnahme des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 4 S 929/01
Die Bewertung von Dienstposten im Wege der Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe (vgl. § 18 Satz 1 BBesG) geschieht innerhalb dieser Bandbreite durch den Dienstherrn kraft der ihm eingeräumten organisatorischen Gestaltungsfreiheit (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 02.02.1993 - 4 S 2467/91 -, DÖD 1994, 263; vom 15.03.1994 - 4 S 78/94 - und vom 07.02.1995 - 4 S 3366/94 -).
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 4 S 660/99
Änderung des Aufgabenbereichs eines Oberarztes durch Organisationsverfügung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 4 S 929/01
Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im allgemeinen nur darauf gerichtlich überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt sind (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 22.05.1980 …und vom 28.11.1991, jeweils a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, ZBR 2000, 358; und vom 20.07.1999 - 4 S 1117/99 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1997 - 10 B 13183/96
Bahnreform; Deutsche Bahn AG; Organisatorische Gestaltungsfreiheit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 4 S 929/01
Zwar entspricht die nach Besoldungsgruppe A 14 eingeschätzte Wertigkeit des dem Kläger seit 01.03.1999 übertragenen Dienstpostens nicht mehr seinem statusrechtlichen Amt als Verwaltungsdirektor der Besoldungsgruppe A 15. Der Kläger ist aber aufgrund der durch die Verwaltungsreform "Verwaltung 2000 plus" der Beklagten eingetretenen Übergangssituation kraft der ihm dem Dienstherrn gegenüber obliegenden Treuepflicht, bei deren Erfüllung er auf das Wohl der Allgemeinheit bedacht zu nehmen hat (§ 70 Abs. 1 Satz 2 LBG), auch bei Berücksichtigung der ihm vom Dienstherrn geschuldeten Fürsorgepflicht (§ 98 LBG) verpflichtet, die darin liegende unterwertige Beschäftigung im Interesse des Gelingens der auch auf Einsparungen gerichteten Verwaltungsreform unter den hier gegebenen besonderen Umständen jedenfalls derzeit hinzunehmen (vgl. auch die im Zusammenhang mit den Strukturreformen bei Bahn und Post erlassenen Vorschriften des § 11 des Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes - BEZNG - vom 27.12.1993 - BGBl. I S. 2378 - und des § 6 des Postpersonalrechtsgesetzes - PostPersRG - vom 14.09.1994 - BGBl. I S. 2325, 2353 - vgl. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.03.1997, NVwZ 1998, 538 = RiA 1998, 206). - BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 4 S 929/01
Danach verfügt der Dienstherr über eine "nahezu uneingeschränkte organisatorische Dispositionsbefugnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.05.1980, BVerwGE 60, 144 ff.; und Urteil vom 28.11.1991, BVerwGE 89, 199 = NVwZ 1992, 573). - BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89
Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 4 S 929/01
Danach verfügt der Dienstherr über eine "nahezu uneingeschränkte organisatorische Dispositionsbefugnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.05.1980, BVerwGE 60, 144 ff.; und Urteil vom 28.11.1991, BVerwGE 89, 199 = NVwZ 1992, 573). - BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80
Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 4 S 929/01
In dem hierdurch gezogenen Rahmen liegt es in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, die einzelnen Dienstposten wertend Ämtern zuzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1982, BVerwGE 65, 270; Beschluss des Senats vom 20.07.1999 - 4 S 1117/99 -). - BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94
Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 4 S 929/01
Danach ist die Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten durch eine Organisationsverfügung - vergleichbar einer Umsetzung - kein Verwaltungsakt, so dass Rechtsschutz dagegen in Form der allgemeinen Leistungsklage gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.02.1981, Buchholz 232 § 26 Nr. 21; Urteil vom 01.06.1995, BVerwGE 98, 334 = NVwZ 1997, 72 = DÖV 1995, 1003). - BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 15.92
Nichtschülerprüfung - § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG; § 68 ff VwGO, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 4 S 929/01
Das Verwaltungsgericht hat ferner zutreffend ausgeführt, dass der Kläger zwar gegen Ziff. 4 der Personalverfügung Nr. 166 vom 18.02.1999, mit der er zum Leiter der Abteilung 10-6 "Kommunalstatistik und Katastrophenschutz" bestellt worden war, keinen Widerspruch eingelegt hat, so dass es an dem gemäß §§ 126 Abs. 3 BRRG, 68 VwGO erforderlichen Vorverfahren fehlt, dass dieses Vorverfahren aber aus Gründen der Prozessökonomie entbehrlich ist, nachdem sich die auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte sachlich auf die Klage eingelassen, deren Abweisung beantragt und das Fehlen des Vorverfahrens ausdrücklich nicht gerügt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.1985, NVwZ 1986, 374; Urteil vom 04.08.1993, Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 16 = VBlBW 1994, 143). - VGH Baden-Württemberg, 25.01.1994 - 4 S 3054/93
Sicherung des Anspruchs eines Rektors auf amtsgemäße Abordnung durch einstweilige …
- VGH Baden-Württemberg, 24.02.1999 - 4 S 2108/98
Zuweisung eines amtsgemäßen Aufgabenbereichs
- VG Stuttgart, 09.07.2003 - 17 K 2873/02
Entzug von Einzeltherapietätigkeit in Justizvollzugsanstalt wegen …
Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im allgemeinen nur darauf gerichtlich überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt sind" (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.2003 - 4 S 929/01 -).Die Bewertung von Dienstposten im Wege der Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe (vgl. § 18 Satz 1 BBesG) geschieht innerhalb dieser Bandbreite durch den Dienstherrn kraft der ihm eingeräumten organisatorischen Gestaltungsfreiheit" (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.2003, aaO).
Eine solche Entscheidung ist gegenüber dem Beamten nur fehlerhaft, wenn sie sich als Missbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit, als Manipulation zum Nachteil des Beamten aus unsachlichen Gründen darstellt" (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.2003, aaO, m.w.N.).
Im Übrigen bleibt es dem Beklagten unbenommen, diesen Aufgabenbereich neu zu organisieren, wenn er der Auffassung ist, dass neue Probleme im Vollzug auftauchten, und damit auf Gesetzesänderungen (z.B. Änderung des § 9 StVollzG zum 01.01.2003) zu reagieren (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.2003, aaO).
- OVG Niedersachsen, 13.10.2004 - 2 ME 1174/04
Anspruch eines Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm …
Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Allgemeinen nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch einen Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1980 und 28.11.1991, a.a.O.;… Beschl. d. Sen. v. 12.12.2003 und 21.7.1998, a.a.O.; Beschl. v. 25.3.2002 - 2 L A 3484/01 - vgl. ebenso VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.6.2003 - 4 S 929/01 -, IÖD 2003, 220, …und Beschl. v. 20.7.1999, a.a.O.;… OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 21.12.2000, a.a.O.).Das Ziel der Organisationsänderung, die Verwaltungsabläufe durch die Straffung der Behördenorganisation zu optimieren und langfristig eine Kostensenkung zu erreichen, rechtfertigt es, dem Antragsgegner insoweit eine besonders weitgehende organisatorische Gestaltungsfreiheit einzuräumen (vgl. ebenso VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.6.2003, a.a.O.).
Es kommt hinzu, dass der Unterschied in der Wertigkeit der Dienstposten nach den Besoldungsgruppen A 14 und A 13 lediglich eine Besoldungsgruppe beträgt und deshalb auch von daher unter den besonderen Bedingungen der von dem Antragsgegner beschlossenen Verwaltungsreform der Antragstellerin jedenfalls derzeit zuzumuten ist (vgl. ebenso VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.6.2003, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 13.06.2017 - 3 A 339/16
Amtsangemessene Beschäftigung, Zumutbarkeit, unterwertige Beschäftigung
Rn. 25 Der Senat verweist zu dieser Frage ergänzend auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 17. Juni 2003 - 4 S 929/01 -, juris Rn. 27, 30), in der die Zuweisung eines Dienstpostens A 14 an den Inhaber eines Statusamts A 15 im Zuge einer durch eine Verwaltungsreform eingetretenen Übergangssituation vorübergehend für zumutbar erachtet wurde: Der Beamte sei verpflichtet, kraft der ihm dem Dienstherrn gegenüber obliegenden Treuepflicht die unterwertige Beschäftigung im Interesse des Gelingens der auch auf Einsparungen gerichteten Verwaltungsreform "unter den hier gegebenen besonderen Umständen jedenfalls derzeit" hinzunehmen.
- VG Gera, 30.09.2015 - 1 K 454/13
Zum Anspruch eines Beamten auf Beförderung, Schadensersatz bzw. amtsangemessene …
Ein solcher Missbrauch der Gestaltungsfreiheit läge vor, wenn sich die Beklagte bei der Bewertung des Dienstpostens nicht von sachbezogenen Erwägungen hätte leiten lassen, sondern solche Erwägungen nur vorgeschoben hätte, um die Klägerin weiter auf einem Dienstposten zu verwenden, dem sie in Wirklichkeit selbst nicht eine dem statusrechtlichen Amt entsprechende Bedeutung beimisst (BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 7/89 - vgl. auch Hamburgisches OVG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - Bf I 9/96 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2003 - 4 S 929/01 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 1 L 3/08 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. November 2009 - 2 A 644/08 - jeweils zitiert nach Juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2005 - 1 M 462/05 Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher nur darauf gerichtlich überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt sind (vgl. VGH Mannheim, U. v. 17.06.2003 - 4 S 929/01 -, VBlBW 2004, 187 m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - 6 A 538/11
Anforderungen an die amtsangemessene Beschäftigung eines leitenden …
Sie hat weiter dargelegt, der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 17. Juni 2003 - 4 S 929/01 -, IÖD 2003, 120) und das Niedersächsische OVG (Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 2 ME 1174/04 -, NVwZ-RR 2005, 124) kämen zwar zu dem Ergebnis, dass der Dienstherr im Falle der Umsetzung eines Beamten auf einen niedriger bewerteten Dienstposten aus Gründen der Fürsorgepflicht gehalten sei, den Beamten schnellstmöglich wieder amtsangemessen zu beschäftigen. - VG Göttingen, 13.07.2004 - 3 B 167/04
Amtsangemessener Aufgabenbereich; Dienstposten; Dienstpostenbewertung; …
Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Allgemeinen nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt sind (vgl. VGH BW, Urteil vom 17.06.2003 - 4 S 929/01 -, VBlBW 2004, 187). - VG Köln, 14.01.2011 - 19 K 5160/10
Die Umsetzung des von dem Dienstposten des Leiters eines Amtes auf den …
Rn. 39 VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2003 - 4 S 929/01 -, IÖD 2003, 120 und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 2 ME 1174/04 -, NVwZ-RR 2005, 124 = RiA 2005, 141.
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