Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.05.1999 - 4 S 968/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Öffentliche Sammlung: Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung und Verwendung der Spenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 29.03.1999 - 1 K 2623/98
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.1999 - 4 S 968/99
Papierfundstellen
- ESVGH 49, 317 (Ls.)
- NVwZ-RR 1999, 635
- VBlBW 1999, 348
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1999 - 4 S 968/99
Diese Zweifel müssen auf Umständen beruhen, die geeignet sind, ernste Besorgnis auszulösen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 06.05.1964, BVerwGE 18, 276, 280 und Urt. v. 06.02.1975, BVerwGE 47, 330, 338). - BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89
Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1999 - 4 S 968/99
Ebenso läßt der Senat offen, ob die Tätigkeit des Antragstellers im Falle ihrer Erlaubnisbedürftigkeit nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Nr. 2 SammlG schon im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur wettbewerbsrechtlichen Unzulässigkeit der Telefonwerbung (vgl. etwa Urt. v. 24.01.1991, BGHZ 113, 282) entgegen der Ansicht des Antragstellers bedenklich und deshalb die sammlungsrechtliche Erlaubnis zu verweigern sein könnte. - VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97
Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1999 - 4 S 968/99
Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht signifikant, d.h. erheblich, von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfällen unterscheidet (vgl. VGH Bad.-Würt., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, VBlBW 1997, 298 = NVwZ 1997, 1230).
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1999 - 4 S 968/99
Rn. 7 Grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 146 Abs. 4 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt einer Rechtssache zu, wenn das erstrebte weitere Gerichtsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höhergerichtlicher Klärung bedürfen (vgl. Senatsbeschl. v. 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420). - VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97
Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1999 - 4 S 968/99
Rn. 2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit dieser Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Mißerfolg (vgl. Senatsbeschl. v. 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263, m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 7 S 662/97
Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1999 - 4 S 968/99
Hierzu gehört, daß in fallbezogener Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts die besonderen Schwierigkeiten ausdrücklich bezeichnet werden und ausgeführt wird, inwieweit sich diese von Verwaltungsstreitigkeiten durchschnittlicher Schwierigkeit abheben (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.06.1997 - 7 S 662/97 -, VBlBW 1997, 423 = NVwZ-RR 1998, 31). - BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 135.63
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1999 - 4 S 968/99
Diese Zweifel müssen auf Umständen beruhen, die geeignet sind, ernste Besorgnis auszulösen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.05.1964, BVerwGE 18, 276, 280 …und Urt. v. 06.02.1975, BVerwGE 47, 330, 338).
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 6 S 1366/07
Zum Verbot einer Sammlung wegen Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der …
Die Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Sammlung und für die zweckentsprechende einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrags (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 SammlG) bietet nur derjenige, bei dem aus der maßgeblichen Sicht der Behörde keine erheblichen Bedenken an der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.05.1999 - 4 S 968/99 -, VBlBW 1999, 348).Sein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs blieb sowohl vor dem Verwaltungsgericht (Az. 1 K 2623/98) als auch vor dem Verwaltungsgerichtshof (4 S 968/99) erfolglos.
- VG Sigmaringen, 28.02.2007 - 1 K 1474/05
Sammlungsverbot im Fall der Vermittlung von Patenschaften für Kinder wegen …
Der Antrag des Klägers, die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zuzulassen, wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg durch Beschluss vom 26.05.1999 - 4 S 968/99 - abgelehnt.D.h. es dürfen keine erheblichen Bedenken gegen die Ordnungsgemäßheit der Durchführung der Sammlung und die zweckentsprechende einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrags bestehen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.05.1999 - 4 S 968/99 -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.12.2021 - 7 B 11137/21
Öffentlicher Spendenaufruf über das Internet; Förderbeitrag als Spende; Rücklage
Damit muss gerade umgekehrt die missbräuchliche Handhabung hinreichend ausgeschlossen sein; d.h. es dürfen keine erheblichen Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der Sammlung und die zweckentsprechende einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrages bestehen (vgl. hierzu auch: VGH BW, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 4 S 968/99 -, juris, Rn. 4 sowie beispielsweise Ennuschat, in: Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Auflage 2020, § 35 Rn. 31 dafür, dass eben anders als hier für eine Untersagung der Gewerbeausübung bloße Zweifel an der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit nicht genügen).
- VG Trier, 30.08.2021 - 8 L 2530/21
Eilantrag gegen Sammlungsverbot erfolglos
Wegen des hohen öffentlichen Interesses an der Aufrechterhaltung der Spendenbereitschaft der Bevölkerung und zum Schutz anderer Veranstalter von Sammlungen reicht es für ein Verbot daher bereits aus, wenn die zuständige Behörde greifbare Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 9 Abs. 3 Nr. 2 SammlG hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 20. Juli 2017 - 7 B 11011/17.OVG - und 16. März 2007 - 7 B 10090/07.OVG -, jeweils ESOVG m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 4 S 968/99 -, juris). - VG Koblenz, 22.06.2005 - 2 L 958/05
Anforderung an ein Verbot der Werbung von Fördermitgliedern nach dem …
Diese Zweifel müssen auf Umständen beruhen, die geeignet sind, ernste Besorgnis auszulösen (BVerwGE 18, 276, 280 [BVerwG 06.05.1964 - VIII C 135/63] ; BVerwGE 47, 330, 338 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73] , VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 4 S 968/99 ). - VG Sigmaringen, 22.11.2006 - 8 K 1615/06
Rechtsgrundlage, Zuständigkeit und weitere Voraussetzungen der Untersagung einer …
Im Übrigen wäre das umfassende Sammlungsverbot unter den gleichen Voraussetzungen auf die polizeiliche Generalermächtigung der §§ 1, 3 PolG zu stützen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.05.1999 - 4 S 968/99 -, Juris).
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