Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 23.02.2005 - 4 Sa 207/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 767 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 767 Abs. 2
Leistungsbestimmung bei Aufnahme saldierter Klageforderung in Vergleich - Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers bei Zahlungen der Bundesanstalt für Arbeit auf Vergleichsbetrag - keine Präklusionswirkung der Vollstreckungsabwehrklage bei Vergleich - ... - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Recht des Arbeitgebers zur Verweigerung der Zahlung eines Vergleichsbetrages nach Bezug von Arbeitslosengeld durch den Arbeitnehmer; Anwendbarkeit des § 767 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) auf Prozessvergleiche; Geltendmachung früherer Einwendungen gegenüber einem ...
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 28.01.2004 - 2 Ca 11314/03
- LAG Nürnberg, 23.02.2005 - 4 Sa 207/04
- LAG Nürnberg, 09.03.2005 - 4 Sa 207/04
Papierfundstellen
- NZA-RR 2006, 100
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 25.03.2009 - 13 Ta 656/08
Bestimmtheit eines Vergleichs
Veranlassung hierfür besteht insoweit, als zwar die Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO für Prozessvergleiche nicht gilt, da sie nicht in Rechtskraft erwachsen (BAG 22.02.1968 - 5 AZR 278/67 - DB 1968, 671; BGH 27.11.1952 - IV ZR 57/52 - NJW 1953, 345; BGH 14.05.1987 - BLw 5/86 - NJW-RR 1987, 1022), der Vergleich aber daraufhin auszulegen ist, ob und welche Einwendungen durch ihn ausgeschlossen sein sollen (LAG Nürnberg 09.03.2005 - 4 Sa 207/04 - NZA-RR 2006, 100).
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Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 09.03.2005 - 4 Sa 207/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 767 Abs. 2 ZPO
Vollstreckungsklage (Vergleich - Präklusion - Auslegung - Rechtsmissbrauch) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 28.01.2004 - 2 Ca 11314/03
- LAG Nürnberg, 23.02.2005 - 4 Sa 207/04
- LAG Nürnberg, 09.03.2005 - 4 Sa 207/04
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 25.03.2009 - 13 Ta 656/08
Bestimmtheit eines Vergleichs
Veranlassung hierfür besteht insoweit, als zwar die Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO für Prozessvergleiche nicht gilt, da sie nicht in Rechtskraft erwachsen (BAG 22.02.1968 - 5 AZR 278/67 - DB 1968, 671; BGH 27.11.1952 - IV ZR 57/52 - NJW 1953, 345; BGH 14.05.1987 - BLw 5/86 - NJW-RR 1987, 1022), der Vergleich aber daraufhin auszulegen ist, ob und welche Einwendungen durch ihn ausgeschlossen sein sollen (LAG Nürnberg 09.03.2005 - 4 Sa 207/04 - NZA-RR 2006, 100). - ArbG Iserlohn, 16.12.2022 - 4 Ca 1274/22 Hat der Arbeitnehmer auf einen Vergleichsbetrag bereits Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten und wurden diese weder in seiner ursprünglichen Klageforderung, noch im Vergleich berücksichtigt, kann der Arbeitgeber bei Inanspruchnahme durch die Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich eine Zahlung an den Arbeitnehmer verweigern, selbst wenn übergegangene Ansprüche im Vergleichstext nicht gesondert vorbehalten wurden (vgl. LAG Nürnberg vom 09.03.05 - 4 Sa 207/04; LAG Berlin-Brandenburg vom 08.03.10 - 26 Sa 2717/09 beide abgedruckt unter juris).
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