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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 16.09.2011 - 4 Sa 297/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,68072
LAG Nürnberg, 16.09.2011 - 4 Sa 297/10 (https://dejure.org/2011,68072)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16.09.2011 - 4 Sa 297/10 (https://dejure.org/2011,68072)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16. September 2011 - 4 Sa 297/10 (https://dejure.org/2011,68072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kündigung wegen ständiger Querelen mit Vorgesetzten bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung derer Versetzung

  • hensche.de

    Kündigung, Kündigungsschutzstreit, Betriebsrat, Anhörung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen ständigen Streits mit Kollegen und Vorgesetzten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.09.2011 - 4 Sa 297/10
    Stellt die Vorgehensweise des Arbeitnehmers eine unverhältnismäßige Reaktion dar, liegt hierin ein pflichtwidriges Verhalten gegenüber der Arbeitgeberin und nimmt der Arbeitnehmer nicht mehr in berechtigten Umgang verfassungsrechtliche Rechte für sich in Anspruch (vgl. BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 235/02 - NZA 2004, 427; LAG Rheinland-Pfalz vom 02.04.2009 - 10 Sa 691/08 - zitiert in juris).
  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.09.2011 - 4 Sa 297/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 26.09.1991 - 2 AZR 132/91 - NZA 1992, 1073, 1074; vom 02.04.1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB) kann der Arbeitgeber ihm bekannte, dem Betriebsrat aber nicht mitgeteilte Kündigungsgründe nicht in den Kündigungsrechtsstreit einführen; selbst dann nicht, wenn der Betriebsrat bereits aufgrund der mitgeteilten Gründe der beabsichtigten Kündigung zugestimmt hatte.
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.09.2011 - 4 Sa 297/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 05.06.2008 - 2 AZR 234/07 - AP Nr. 44 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; vom 06.06.1972 - 2 AZR 386/71 - BAGE 24, 341) handelt es sich bei § 626 Abs. 2 BGB um einen gesetzlich konkretisierten Verwirkungstatbestand.
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.09.2011 - 4 Sa 297/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 26.09.1991 - 2 AZR 132/91 - NZA 1992, 1073, 1074; vom 02.04.1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB) kann der Arbeitgeber ihm bekannte, dem Betriebsrat aber nicht mitgeteilte Kündigungsgründe nicht in den Kündigungsrechtsstreit einführen; selbst dann nicht, wenn der Betriebsrat bereits aufgrund der mitgeteilten Gründe der beabsichtigten Kündigung zugestimmt hatte.
  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.09.2011 - 4 Sa 297/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 05.06.2008 - 2 AZR 234/07 - AP Nr. 44 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; vom 06.06.1972 - 2 AZR 386/71 - BAGE 24, 341) handelt es sich bei § 626 Abs. 2 BGB um einen gesetzlich konkretisierten Verwirkungstatbestand.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 691/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.09.2011 - 4 Sa 297/10
    Stellt die Vorgehensweise des Arbeitnehmers eine unverhältnismäßige Reaktion dar, liegt hierin ein pflichtwidriges Verhalten gegenüber der Arbeitgeberin und nimmt der Arbeitnehmer nicht mehr in berechtigten Umgang verfassungsrechtliche Rechte für sich in Anspruch (vgl. BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 235/02 - NZA 2004, 427; LAG Rheinland-Pfalz vom 02.04.2009 - 10 Sa 691/08 - zitiert in juris).
  • LAG Nürnberg, 18.03.2013 - 6 Ta 16/13

    Kostenfestsetzung - Einwendungen

    Beschluss: 1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 11.06.2012 - Az. 1 Ca 1290/09 und 4 Sa 297/10 - wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.

    Das Landesarbeitsgericht Nürnberg, bei dem das Verfahren unter dem Aktenzeichen 4 Sa 297/10 geführt wurde, hat die von beiden Parteien eingelegten Berufungen aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31.08.2011 mit Urteil vom 16.09.2011 zurückgewiesen (Bl. 390 ff. d.A.).

  • ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13

    Verhaltensbedingte Kündigung - Mobbing unter Kollegen - Abmahnung

    Rn. 23 Als grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung zu bilden, werden insbesondere auch tätliche Angriffe, Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegenüber Arbeitskollegen, insbesondere wenn sich diese als Mobbing darstellen oder das ständige Begeben in immer weiter eskalierende Auseinandersetzungen mit mehreren Vorgesetzten angesehen (vgl. etwa BAG 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, NZA 2010, 698; 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, DB 2009, 964; 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, DB 2003, 1797; Hess.LAG 19.04.2012 - 7 Sa 984/11; LAG Schleswig-Holstein 20.12.2011 - 1 Sa 321/11; LAG Nürnberg 16.09.2011 - 4 Sa 297/10; LAG Rheinland-Pfalz 14.10.2010 - 10 Sa 296/10; LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2010 - 25 Sa 130/10; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29.04.2008 - 5 Sa 181/07; LAG München 25.10.2007 - 3 Sa 572/07 jeweils zitiert über Juris).
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