Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.1999 - 4 Sa 430/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung erstatteter Arbeitnehmeranteile und Arbeitgeberanteile sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft ; Ansprüche aus der Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Berufsgenossenschaftsbeiträgen ; Haftung des Arbeitgebers auf den gesamten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 18.02.1999 - 2 Ca 50/97
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.1999 - 4 Sa 430/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.1999 - 4 Sa 430/99
In einem solchen Fall richtet sich die Anpassung des Vertrages nach den Grundsätzen über den Wegfall (das Fehlen) der (subjektiven) Geschäftsgrundlage (vgl. BAG AP Nr. 7 zu § 242 BGB "Geschäftsgrundlage").Ein Rückgriff auf Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Nichterreichens des mit der Leistung bezweckten Erfolgs bleibt, wenn die Geschäftsgrundlage weggefallen, auch dann ausgeschlossen, wenn nach § 242 BGB keine Lösung des Vertragsverhältnisses mit entsprechenden Rückgewähransprüche in Betracht kommt, sei es dass lediglich eine anderweitige Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände vorzunehmen ist oder sei es, dass sich die Parteien trotz der Veränderung der Umstände in vollem Umfang an dem Vertrag festhalten lassen müssen (vgl. BAG, AP Nr. 7 zu § 242 BGB "Geschäftsgrundlage").
- LAG Hamm, 07.04.2005 - 16 Sa 1880/04
Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer nach fehlerhafter …
Andere Formen der Rückerstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen, wie das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung annimmt (vgl. BAG vom 14.01.1998 - 8 AZR 238/85 - DB 1988, 1850; vom 08.12.1981 - 2 AZR 71/79 - DB 1982, 910; s. auch BAG vom 16.03.1994 - 2 AZR 111/93 - zit. nach JURIS; LAG Rheinland-Pfalz vom 26.08.1999 - 4 Sa 430/99 - zit. nach JURIS;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 11. Aufl. § 71 RdNr. 28).
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