Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 21.10.1998 - 4 Sa 53/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BGB § 626, BSchG § 2, BSchG § 3, BSchG § 4
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
a) Im Ausgangspunkt zutreffend sieht das Landesarbeitsgericht allerdings in einer sexuellen Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch einen Vorgesetzten einen "an sich" wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses iSv. § 626 Abs. 1 BGB iVm. § 4 Abs. 1 Nr. 1 BSchG (BAG 9. Oktober 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98; LAG Hamburg 21. Oktober 1998 - 4 Sa 53/98 - LAGE BSchG § 4 Nr. 3;… LAG Sachsen 19. August 1997 - 7 Sa 870/96 - KDZ-Däubler 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 101;… Schaub/Linck Arbeitsrechtshandbuch 10. Aufl. § 125 Rn. 113;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 703; von Hoyningen-Huene BB 1991, 2219). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 8 Sa 125/07
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
Die sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen an ihrem Arbeitsplatz stellt einen "an sich" wichtigen Grund zur außerordentlichen Grund zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB dar (BAG vom 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 - AP Nr. 189 zu § 626 BGB; BAG vom 09.10.1986 - 2 ABR 24/95 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 20; LAG Hamburg vom 21.10.1998 - 4 Sa 53/98 - LAG Sachsen vom 19.08.1997 - 7 Sa 870/96 -). - ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S 1 BGB - Auflösung des …
Diesen Grundsätzen, welche zuvor bereits aus § 3 Abs. 3 BeschSchutzG abgeleitet wurden, trägt die Rechtsprechung Rechnung: So hielt das LAG Hamburg (Urteil vom 21.10.1998, 4 Sa 53/98) eine außerordentliche Kündigung eines Krankenpflegers für unwirksam, welcher wiederholt Mitarbeiterinnen dahingehend sexuell belästigt hatte, dass er diese gegen ihren Willen umarmt hatte, sie sexuell motiviert angesprochen und versucht hatte, körperlichen Kontakt zu erzwingen. - LAG Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 15 TaBV 3/01
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines …
Dies gilt nicht nur im Verhältnis eines Vorgesetzten zu einer untergebenen Mitarbeiterin (vgl. BAG, Beschluss vom 09. Januar 1986 - 2 ABR 24/85, AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschussfrist), eines Ausbilders zu einer Auszubildenden (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 13. Februar 1997 - 17 Sa 1544/96, LAGE § 626 BGB Nr. 110), sondern auch im Verhältnis der Arbeitnehmer untereinander (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 21. Oktober 1998 - 4 Sa 53/98, LAGE § 4 BSchG Nr. 3).
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Rechtsprechung
| LAG Berlin, 19.11.1998 - 4 Sa 53/98 |
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 08.05.1998 - 96 Ca 53967/97
- LAG Berlin, 19.11.1998 - 4 Sa 53/98
- LAG Berlin, 19.11.1998 - 7 Sa 53/98
- BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 165/99
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